Einstimmiger Beschluss im Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität
Die Stadt Hagen setzt sich – nach eigenen Angaben – für eine nachhaltige Mobilität ein. Dazu sei unter anderen der Masterplan „Nachhaltige Mobilität der Stadt Hagen“ sowie ein Elektromobilitätskonzept sowie ein Radverkehrskonzept aufgestellt worden.
Im Kontext dieser Konzepte und um das Transportieren von Lasten in der topografisch bewegten Stadt Hagen zu fördern, wird nun ein Förderprogramm für privat genutzte Lastenräder gestartet, heißt es in einer Beschlussvorlage, die im Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität einstimmig verabschiedet wurde.
Hagener Haushalte sollen mit einem städtischen Förderprogramm beim Kauf eines Lastenrades unterstützt werden. Ziele sind es, alternative Transportformen im Hagener Stadtbild sichtbarer zu machen, zum Umstieg auf ein Lastenrad zu motivieren und damit den Bestand an Kfz sowie Fahrten mit dem privaten Kfz zu reduzieren. Zudem sollen durch die verstärkte Nutzung von Lastenrädern Beiträge zum Klimaschutz und zur Mobilitätswende sowie zur Verbesserung der Luftqualität und der Lebensqualität in Hagen geleistet werden.
Gefördert wird der Kauf eines neuen zwei- oder dreirädrigen, serienmäßigen Lastenrades, welches mehr Ladevolumen bzw. -gewicht als ein herkömmliches Fahrrad aufnehmen kann. Der Transportzweck steht beim Lastenrad im Vordergrund und führt zu einer speziellen Bauform.
Der Kauf eines E-Lastenrades wird mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal 2.500 Euro gefördert (maximal 50 Prozent des Kaufpreises, Brutto-Preis inkl. MwSt.). Beim Kauf eines Lastenrades ohne elektrische Unterstützung beträgt der Zuschuss 1.250 Euro (maximal 50 Prozent des Kaufpreises, Brutto-Preis inkl. MwSt.).
Wer einen Zuschuss erhält, verpflichtet sich dazu, das geförderte Lastenrad mindestens drei Jahre im eigenen Haushalt zu nutzen. Bei Verkauf des Lastenrades vor Ablauf dieses Zeitraums ist der Zuschuss in anteiliger Höhe zurückzuzahlen. Der Verkauf muss der Stadt Hagen vorab gemeldet werden.
Die Prüfung und Bearbeitung der Anträge erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs. Es erfolgt eine Plausibilitätsprüfung des Förderantrags.