SPD: Unternehmen nicht Vorstand und Aufsichtsrat überlassen
Zur heutigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (16:00, Rathaus, Sitzungsraum A.201) wird die SPD-Fraktion unter TOP 5.1 einen Beschlussvorschlag einbringen, der sich mit der Situation des angeschlagenen heimischen Energieversorgers Enervie befasst.
Die SPD befürchtet über längere Zeit den Ausfall von Dividendenzahlungen, mit denen bisher der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) der Hagener Straßenbahn AG und die Bäderlandschaft quersubventioniert wurden. Das Busangebot könnte tatsächlich unter diesen Bedingungen noch schlechter werden als es ohnehin schon ist, da in der Vergangenheit in zwei Kürzungsrunden dem städtischen ÖPNV bereits jährliche Mittel in Millionenhöhe entzogen wurden – übrigens auch mit Hilfe der SPD, was man nicht vergessen sollte.
In ihrem Beschlussvorschlag setzen sich die Genossen dafür ein, die nach eigener Einschätzung zukunftsfähigen Kraftwerke, wie das Gaskraftwerk Herdecke und das Pumpspeicherwerk Plettenberg-Rönkhausen sowie Windkraftanlagen weiter am Netz zu lassen.
Die SPD stellt darüber hinaus klar, die „Weiterentwicklung des Unternehmens kann und darf nicht allein den Entscheidungen des Vorstandes und / oder des Aufsichtsrates überlassen werden“.
In der Liste der Mitgliedern des Aufsichtsrates sind auch die Einträge „Claus Rudel, Maschinenbautechniker, Hagen“ und „Timo Schisanowski, Student, Hagen“ zu finden. Rudel ist stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD im Rat, Schisanowski Vorsitzender des Hagener Unterbezirks der Partei. Denen darf demnach auch nicht die „Weiterentwicklung des Unternehmens (…) überlassen werden“.
So sieht ein klassisches Misstrauensvotum aus.
Der Beschlussvorschlag im Volltext:
Die Stadt Hagen bekräftigt ihr uneingeschränktes Bekenntnis zum Unternehmen ENERVIE als wichtige Säule der Energie- und Wasserversorgung der Bevölkerung.
Darüber hinaus hat in der Vergangenheit die ENERVIE aufgrund ihrer Wirtschaftskraft durch ihre Dividendenzahlungen einen entscheidenden Beitrag zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs und der Schwimmbäder in Hagen geleistet. Damit bildet die ENERVIE das Fundament der öffentlichen Daseinsvorsorge in Hagen.
Eine zukunftsfähige ENERVIE ist daher sowohl für die betroffenen Mitarbeiter/-innen der ENERVIE als auch für die Stadt Hagen sowie seiner alltäglich von den Bürgern/-innen genutzten städtischen Infrastruktur unverzichtbar.
Die Bedeutung der Dividendenfähigkeit der Enervie für den HVG Konzern und den städtischen Haushalt hat der Regierungspräsident in seiner Genehmigung zur Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes vom 2. Februar 2015 deutlich gemacht.
Angesichts dieser gesamtstädtischen Bedeutung des Unternehmens ist es erforderlich, dass der Hauptaktionär des Unternehmens, die Stadt Hagen, sich in dem notwendigen Sanierungskurs eindeutig positioniert. Die Weiterentwicklung des Unternehmens kann und darf nicht allein den Entscheidungen des Vorstandes und / oder des Aufsichtsrates überlassen werden.
Bei den im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2014 und der mittelfristigen Finanzplanung anstehenden Entscheidungen ist neben der notwendigen Stärkung der Eigenkapitalquote und der langfristigen Sicherung der Unternehmensgruppe die Wiederherstellung der Dividendenfähigkeit mindestens in der bisherigen Höhe mit dem Ergebnis für das Jahr 2015 als gleichwertiges Ziel zu erreichen.
Die Stärkung der Eigenkapitalquote ist durch das Heben der „stillen Reserven“ der Werte der Netze zu erreichen.
Eine Kapitalerhöhung wird ausgeschlossen.
Regelungen / Vereinbarungen mit Banken, Geldinstituten, die beinhalten, dass die notwendigen Dividendenzahlungen in den nächsten Jahren ausgeschlossen sind, werden als ungeeignete Lösungsansätze abgelehnt.
Darüber hinaus ist das durch die beabsichtigte Stilllegung der Kraftwerke erforderliche Abschreibungsvolumen durch den Weiterbetrieb des Kohlekraftwerks „E 4“ in Elverlingsen deutlich zu reduzieren mit entsprechenden positiven Auswirkungen auf den Personalabbau und den Sozialplan.
Die Auseinandersetzung mit der Bundesnetzagentur über die Höhe des Netzentgeltes ist sowohl im Interesse der Energiekunden als auch im Interesse einer berechenbaren Planung für das Unternehmen durch eine einvernehmliche Reglung zu beenden.
Der durch die evtl. vorgesehenen Schließungen der Kraftwerke erforderliche Arbeitsplatzabbau hat sozialverträglich ohne betriebsbedingte Kündigungen zu erfolgen. Der noch auszuhandelnde Sozialplan hat diese Vorgabe zu berücksichtigen.
Alle Beschäftigungsmöglichkeiten innerhalb des Unternehmensverbundes Enervie und des Konzerns Stadt sind auszuschöpfen. Der notwendige Personalabbau hat alle Hierarchieebenen zu erfassen.
Die strategische Ausrichtung des Unternehmens ist zukunftsorientiert vorzunehmen, das ständige Ändern der Strategie führt neben deutlichen wirtschaftlichen Nachteilen auch zu erheblichen Verunsicherungen bei den Kunden, Mitarbeitern und Aktionären.
Es gilt die zukunftsfähigen Anlagen der Mark E
- Gas- und Dampfturbinenkraftwerk in Herdecke,
- Pumpspeicherwerk in Rönkhausen,
- Laufwasserkraftwerke an der Lenne,
- Windkraftanlage in Schöneseiffen
- Windpark Klosterkumbd
- Windpark Rayerschied
dauerhaft zu erhalten und zu sichern.
Darüber hinaus ist die Entscheidung über die Stilllegung des Steinkohleblocks E4 (Leistung 310 MW) des Kraftwerks Elverlingsen angesichts des sowohl derzeit als auch zukünftig benötigten Potentials an konventionellen Kraftwerken zurückzustellen. Der Weiterbetrieb lässt sich im Vergleich zu den Kosten einer Stilllegung (Abschreibung, Auswirkungen auf den Sozialplan usw.) wirtschaftlich darstellen.
Die städtischen Vertreter in den Entscheidungsgremien von ENERVIE / Mark E werden aufgefordert, die entsprechenden Beschlüsse zu initiieren und durchzusetzen, dabei ist ein Einvernehmen mit den anderen kommunalen Aktionären (insbesondere Stadt Lüdenscheid) anzustreben.
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