Archive for the ‘99 Überregional’ Category

Wie weiter nach dem Kaufhof-Aus?

19. März 2023

Nutzungsvielfalt bringt frischen Wind in die Innenstädte

Elberfelder - KampstraßeDer traditionelle Mittelpunkt der Hagener Innenstadt: Kreuzung Elberfelder Straße/Kampstraße mit dem noch existierenden Kaufhof (links). Luftbild: RVR.

Schon vor Corona hatten Deutschlands Innenstädte oft mit Problemen zu kämpfen. Aber welche Optionen haben Kommunen für die Gestaltung ihrer Zentren? Dieser Frage ging das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) in einer Studie nach, die zeigt, dass klassische Nutzungen wie Einkauf und Gastronomie heute und künftig nicht mehr reichen.

Onlineshopping, Coronapandemie, Ukrainekrieg, Klimawandel – die Folgen wirken sich auch auf Deutschlands Innenstädte aus: Sinkende Umsätze im lokalen Einzelhandel, weniger Kundschaft in der City, weiter steigende Gewerbe- und Wohnungsmieten durch eskalierende Energiepreise, mangelnde Aufenthaltsqualität durch Hitze – dies sind nur einige der Auswirkungen.

Aber welche Handlungsoptionen haben Kommunen, um in den Stadtzentren Leerstand zu vermeiden, bezahlbares Wohnen zu ermöglichen und den Innenstadtbesuch langfristig attraktiv zu machen?

Diesen und weiteren Fragen ging das Difu in einem interdisziplinären Forschungsprojekt nach. Die daraus entstandene Difu-Studie „Frischer Wind in die Innenstädte“ (PDF-Download) soll einen Debattenbeitrag zur künftigen Ausrichtung der Innenstädte liefern und eine kritische Reflexion der bisherigen und zukünftigen Innenstadtpraxis anregen.

Das Forschungsteam benennt in der Publikation die dafür notwendigen „Transformationsbausteine“ und zeigt darausfolgende Handlungsoptionen für Kommunen auf.

„Kommunen benötigen ein widerspruchsfreies gemeinsames „Zielbild“ für ihre Innenstadt, das die langfristig gewünschte Entwicklung definiert. Ein Beispiel könnte die „Alltägliche Innenstadt“ sein,“ so Difu-Wissenschaftlerin Julia Diringer. „Damit die Innenstadt die Stadtgesellschaft verbindet, braucht es eine Vielfalt an Angeboten und Anlässen „von Hochglanz bis ohne Glanz“, um das Verweilen für alle zur Normalität werden zu lassen.“

Die vorhandene Nutzungsvielfalt sollte laut Difu-Forschungsteam erweitert und bisher eventuell weiter entfernte Nutzungen in die Innenstadt integriert werden, beispielsweise Bildung, nichtkommerzielle Kultur- und Freizeitangebote, Gesundheitsangebote, soziale Einrichtungen, Wohnen, Verwaltung.

Multifunktionalität sollte ein selbstverständlicher Bestandteil der Gebäude- und Flächennutzung werden. So können Gebäude morgens anderen Zwecken dienen als abends. Mischen ist möglich und notwendig, muss aber gesteuert werden, um Konflikte zu vermeiden.

Sechs zentralen Schwerpunkten – „Transformationsbausteinen“ – wird derzeit laut Difu-Forschungsteam oft noch zu wenig Relevanz bei der Innenstadtentwicklung beigemessen. Sie könnten jedoch wirksame Impulse für die Resilienz und „frischen Wind“ in die Innenstädte tragen: Klimaanpassung, Klimaschutz, Mobilitätswende, sozialer Zusammenhalt, Gemeinwohlorientierung und Kreislaufwirtschaft.

Die urbane Transformation bietet viele Möglichkeiten, die Innenstadt im Kaleidoskop der Zukunftsthemen zu positionieren:

So könnten freiwerdende Flächen neu oder anders genutzt werden. Versiegelte Straßen und Plätze, Dach- und Fassadenflächen aber auch Gebäude für Klimaschutz, Klimaanpassung sowie Energieerzeugung könnten eine stärkere Rolle spielen. Aufenthalts- und Lebensqualität können durch eine mobilitätsgerechte Stadt – gut erreichbar, aber wenig fahrende oder parkende Autos – verbessert werden.

Als Begegnungsort der Stadtgesellschaft zeigt sich in der Innenstadt auch das Aufeinandertreffen unterschiedlicher sozialer Realitäten. Durch vielfältige Angebote für das Miteinander kann die Innenstadt zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beitragen und ihn fördern. Eine stärkere Ausrichtung der Innenstadt auf das Gemeinwohl ist zudem notwendig, um unsoziale Logiken des Immobilienmarktes zu durchbrechen und Zugänglichkeit, breite Nutzungsmischung und bezahlbare Flächen für Kleingewerbe, Handwerk, Kunst, Kultur und Soziales zu ermöglichen.

Mit dem europäischen „Green Deal“ wird Kreislaufwirtschaft zu einem Handlungsfeld für die kommunale Wirtschaftsentwicklung, die auch die Innenstädte betrifft. Angebote zum Reparieren und Wiederverwenden, nachhaltige Bauweisen und „Urban Mining“ – also das Weiternutzen von Rohstoffen in Produkten und Infrastrukturen nach Gebrauchsende – sollten ins urbane Repertoire gehören.

Denkt man all diese Perspektiven weiter, könnte die Innenstadt in ihrer zentralen Funktion auch ein „Schaufenster der zukunftsorientierten Transformation“ werden.

Da die Handlungsspielräume der Kommunen insbesondere durch ein vielerorts geringes kommunales Flächenvermögen in der Innenstadt eingeschränkt sind, bedarf es auch einer Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten (z.B. durch Innenstadtentwicklungsmaßnahmen, Regelungen zum Gewerbemietrecht oder den Schutz für bestimmte Nutzungen).

Welche Rolle eine zeitgenössische Innenstadt tatsächlich ausfüllen kann, muss stadtindividuell entschieden werden. Dafür braucht es eine gemeinsame Verständigung über die „langen Linien“ der Transformation – und Ausdauer.

„Die Innenstadt ist ein Gemeinschaftswerk. Die jetzt notwendige Transformation kann sich für Kommunen als Chance erweisen, die Stadtgesellschaft in diesen wichtigen Prozess einzubinden,“ so Difu-Wissenschaftlerin Sandra Wagner-Endres. „Einige Städte zeigen dies bereits, wie die Studie zeigt: Für „frischen Wind in der Innenstadt“ braucht es große Ideen und die Bereitschaft mutige Entscheidungen zu treffen.“

Die unendliche Karstadt–Kaufhof–Galeria-Geschichte

18. März 2023

Wenige Gewinner und viele Verlierer – Eine Chronologie

Am 13. März 2023 war es mal wieder soweit: Der Warenhauskonzern Karstadt Kaufhof Galeria gab bekannt, mehr als 50 Warenhäuser könnten „angesichts der volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der lokalen Gegebenheiten“ nicht fortgeführt werden.

Es sollen nicht nur Stellen in den Schließungsfilialen wegfallen – von den gut 17.000 Arbeitsplätzen sollen nach Betriebsratsangaben mehr als 5.000 abgebaut werden – geplant sind auch Flächenreduzierungen und ein Personalabbau in den verbleibenden Häusern und in den Zentralfunktionen.

Vor zwei Jahren hatte Karstadt Kaufhof Galeria bereits im damaligen Insolvenzverfahren gut 40 von 172 Filialen geschlossen, wobei rund 5.000 Beschäftigte ihre Stellen verloren. Auch mehr als zwei Milliarden Euro an Schulden wurden gestrichen.

Die aktuellen Vorgänge ähneln den vorherigen in typischer Weise, in der nunmehr 18 Jahre langen Skandalgeschichte. (…)

Quelle: Gewerkschaftforum Dortmund

Geld her, oder die Galeria-Kaufhof-Jobs sind weg

17. März 2023

Das immerwährende Prinzip: Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren

Nach der erneuten Insolvenz der Galeria-Kaufhäuser ist das Gejammer allerorten groß. Die Ursachen werden dabei zumeist ausgeblendet: Es sind die kapitalgierigen Anteilseigner und ihre Manager. Zahlen soll wieder einmal die Allgemeinheit.

In der hiesigen Gazette werden solche Zusammenhänge wie gewohnt nicht genannt, ebensowenig in den spärlichen Reaktionen der Hagener Parteien. Dabei findet selbst der (konservative!) Münchner Merkur deutliche Worte:

„Zum zweiten Mal setzt der österreichische Multimilliardär und Galeria-Eigentümer Rene Benko der Bundesregierung die Pistole auf die Brust: Geld her, oder die 17.000 pleitebedrohten Galeria-Kaufhof-Jobs sind weg, so lautet kurz zusammengefasst die Forderung. Auf 590 Rettungsmillionen aus dem ersten Insolvenzverfahren, bei dem die damaligen Gläubiger mit zwei Milliarden bluten mussten, soll der Staat verzichten. Andernfalls, so heißt es kühl im Juristendeutsch des Insolvenzplans, sei der „Geschäftsbetrieb unmittelbar einzustellen“.“

Der Merkur verweist auf

„das anrüchige Geschäftsmodell des Signa-Chefs Benko. Das funktioniert, jedenfalls in einem Teil seiner Häuser, so: Der Milliardär kauft Warenhäuser in besten Innenstadtlagen, trennt die meist schwachbrüstigen Betreibergesellschaften von den werthaltigen Immobilien, als deren neuer Mitinhaber er Galeria dann stattliche Mieten abverlangt. Aufgehen kann diese Rechnung nur mithilfe des Steuerzahlers, der einspringen soll, wenn den Kaufhäusern die Luft ausgeht – schließlich gehe es ja, heißt es dann stets, um viele Jobs und lebendige Innenstädte. So wurden Gewinne privatisiert und Verluste sozialisiert.“

Der – wie erwähnt konservative – Münchner Merkur hat eine klare Meinung: „Der Steuerzahler ist nicht dazu da, Raubtierkapitalismus zu finanzieren.“ Hagener Parteien, die sich selbst im „linken Spektrum“ verorten, anscheinend nicht.

Altschulden: „Die Zeit drängt“

14. März 2023

Aktionsbündnis: „Gespräche zwischen Bund und Ländern dürfen nicht scheitern“

Aktionsbuendnis_GerbersmannUnser Mann an der Schuldenfront: Hagens Kämmerer, Christoph Gerbersmann (1. Reihe, Mitte), ist einer von acht Sprechern von „Für die Würde unserer Städte“. Foto: Stadt Offenbach/georg-foto, Offenbach.

Vertreterinnen und Vertreter der finanzschwachen Städte haben sich in Offenbach getroffen und über die Folgen der Krisen sowie die erforderlichen Lösungen gesprochen. Ihre Botschaft an Bund und Länder: „Die Zeit drängt“.

Die Kommunalkonferenz des Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“ in Offenbach war für mindestens jeden Zehnten in Deutschland mit einer schlechten Nachricht verbunden: In den Mitgliedsstädten und -kreisen von der Ostsee bis ins Saarland, in denen mehr als 8,5 Millionen Menschen leben, hat sich die finanzielle Lage wieder verschlechtert. Die zahlreichen Krisen bedrohen die Erfolge, die die Kommunen in den vergangenen Jahren mit großen Anstrengungen errungen haben.

„Die im Koalitionsvertrag versprochene und derzeit in Berlin verhandelte Altschuldenlösung muss deshalb dringend kommen. Die Gespräche zwischen Bund und Ländern dürfen nicht scheitern“, sagte Christoph Gerbersmann, Sprecher von „Für die Würde unserer Städte“. „Die Lage spitzt sich für die Kommunen durch die steigenden Zinsen dramatisch zu, die Zeit drängt! Außerdem muss es eine Reform des Förderprogramm-Dschungels und ein deutliches Zeichen gegen Steueroasen in Deutschland geben.“

Im überparteilichen Aktionsbündnis haben sich 64 Kommunen aus sieben Bundesländern zusammengeschlossen. Ihre bittere Gemeinsamkeit: Sie sind durch einen Strukturwandel sowie Aufgaben, die Bund und Länder ihnen übertragen, aber nicht angemessen finanziell ausgeglichen haben, unverschuldet finanzschwach geworden.

Während andere Städte und Gemeinden in Zukunftsthemen investieren können, müssen die Betroffenen für Tilgung und Zinsen zahlen. Dass die großen Anstrengungen zum Abbau der Schulden nun vergeblich gewesen sein könnten, sehen die Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen auch als Gefahr für den sozialen Frieden vor Ort.

ÖPNV: Ganze Netze könnten eingestellt werden

11. März 2023

Ab 2024 drohen tiefe Einschnitte bei RRX, RE und Co.

VRR Infrakstruktur_4Dem NRW-Nahverkehr fehlt Geld – es drohen massive Abbestellungen. So lautet der Hilferuf der nordrhein-westfälischen Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr, darunter der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (Foto: VRR), in dessen Bereich auch die Stadt Hagen liegt.

Die Verbünde zeigen sich besorgt über die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung mit ihren Kostenexplosionen im Bahnsektor und warnen vor einer Reduzierung des Bahnangebots in NRW, sollten Finanzierungslücken nicht geschlossen werden. Die Beteiligten richten einen deutlichen Appell an Bund und Land, die Finanzierung bestehender Nahverkehrsleistungen zu sichern und für erforderliche Investitionen in Infrastruktur und Fahrzeuge ein verlässliches finanzielles Fundament zu schaffen.

Die Aufgabenträger befürchten eine kontinuierliche Unterfinanzierung der bestehenden Angebote im SPNV, die zu Kürzungen im in erheblichem Ausmaß führen werden. Die Leistungskürzungen und Abbestellungen könnten zu einer Verringerung des Angebotes in NRW um bis zu 25 Prozent führen.

Für den Bahnverkehr bedeutet dies, dass ganze Netze eingestellt oder stark reduziert werden müssen. Selbst auf der Hauptstrecke des Rhein-Ruhr-Express (RRX) vom Rheinland über das Ruhrgebiet in den westfälischen Raum könnte das zu einer erheblichen Angebotsreduzierung führen.

Ohne weitere, zusätzliche Mittel könnten aber bereits ab dem Jahr 2024 nicht einmal die steigenden Kosten des bestehenden Angebots vollständig und dauerhaft finanziert werden. Die für eine erfolgreiche Verkehrswende notwendigen Angebotsausweitungen sind mit den vorgesehenen Mitteln nicht realisierbar.

Radtourismus im Ruhrtal nimmt weiter zu

22. Februar 2023

Der Radtourismus als Wirtschaftsfaktor und Anziehungspunkt für Touristen in der Metropole Ruhr nimmt an Bedeutung weiter zu – und das trotz Corona-Pandemie.

Das belegen neue Studien, die das Unternehmen absolutGPS mit Sitz in Leipzig im Auftrag der für Römer-Lippe-Route und RuhrtalRadweg federführend verantwortlichen Ruhr Tourismus GmbH (RTG) erstellt hat. In der Fahrradsaison 2022 wurden entlang der beiden beliebten Radfernwege groß angelegte Zählungen und Befragungen von Radfahrenden durchgeführt.

Der RuhrtalRadweg, der auf insgesamt 240 Kilometern von Winterberg über Hagen bis Duisburg führt, ist seit vielen Jahren Dauergast in den Top-Rankings des deutschen Radtourismus. So belegt die dritte Evaluation nach 2011 und 2016 den großen Erfolg des RuhrtalRadwegs: Auf einer Skala von 1 (ausbaufähig) bis 5 (hervorragend) schneidet der RuhrtalRadweg mit einer mittleren Bewertung von 4,0 insgesamt sehr gut ab.

Das mit Abstand wichtigste Kriterium stellt für touristisch motivierte Radfahrende auf dem RuhrtalRadweg die landschaftliche Attraktivität dar. Insgesamt verbringen Gäste des RuhrtalRadwegs jährlich 1.117.000 Aufenthaltstage in der Region. Davon entfallen 184.800 auf Übernachtungsgäste, 932.200 auf Tagesgäste.

Aktion „Klimabäume – Unsere Streuobstwiese“

22. Februar 2023

Bewerbungsphase geht in den Endspurt

Endspurt für die Klimabäume: Noch bis einschließlich 28. Februar läuft die Bewerbungsphase zur Aktion „Klimabäume – Unsere Streuobstwiese“ des Regionalverbandes Ruhr (RVR). Gesucht werden gemeinnützige oder öffentliche Institutionen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, die eine Streuobstwiese auf ihrem Gelände anlegen möchten.

Der RVR setzt sich damit weiter für Grüne Infrastruktur und Biodiversität im Ruhrgebiet ein. Nachdem bei der letzten Klimabäume-Aktion insgesamt 4.000 Gehölze an Baumpatinnen und -paten ausgegeben wurden, stellt der RVR bei der neuen Aktion in diesem Jahr 100 Pflanzsets, jeweils bestehend aus drei hochstämmigen Obstbäumen und regionalem Saatgut, bereit.

Insgesamt sollen so hundert neue Streuobstwiesen in der Metropole Ruhr entstehen. Das ist das Ziel der gestarteten RVR-Aktion „Klimabäume – Unsere Streuobstwiese“. Neben Schulen und Kindergärten können sich zum Beispiel auch Vereine, Verbände oder Stiftungen unter http://www.klimabaeume.ruhr um ein Streuobstwiesen-Pflanzset bewerben. Die ausgewählten Institutionen erhalten die Pflanzsets im November 2023.

Infos und Bewerbung: http://www.klimabaeume.ruhr

Reform der Schulfinanzierung drängt

12. Februar 2023

Kommunale Spitzenverbände fordern erste Schritte

Die Städte, Kreise und Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen fordern das Land auf, schnellstmöglich eine Neuordnung des Schulfinanzierungssystems anzugehen.

„Die Anforderungen an moderne Schulen haben sich seit vielen Jahren deutlich geändert. Den neuen Aufgaben folgte aber nie eine verlässliche Finanzierung“, sagten die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände aus NRW, Oberbürgermeister Thomas Kufen (Städtetag), Landrat Thomas Hendele (Landkreistag) und Bürgermeister Dr. Eckhard Ruthemeyer (Städte- und Gemeindebund). Das Land müsse jetzt mit einem Gutachten die Basis für eine faire und zukunftsfähige Reform der Schulfinanzierung legen.

„Wir müssen dringend handeln“, stellten die Vertreter der drei kommunalen Spitzenverbände klar. „2023 finanzieren wir unsere Schulen noch immer nach einer Logik aus den 50er Jahren“, so Kufen, Hendele und Ruthemeyer.

Aktuell werden die Kosten nach so genannten inneren und äußeren Schulangelegenheiten aufgeteilt: Das Land finanziert die pädagogische Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer, die Kommunen sollen für die Rahmenbedingungen sorgen. Früher beschränkte sich das auf den Bau der Schulen, Tafeln und Kreide.

Das hat sich grundlegend verändert. „Inzwischen müssen die Kommunen als Schulträger wichtige Zukunftsaufgaben wie Digitalisierung, Ganztagsausbau, Schulsozialarbeit, Integration oder Inklusion stemmen“, so die Spitzenvertreter der Kommunen.

Förderung für Kulturprojekte in Westfalen-Lippe

12. Februar 2023

LWL-Kulturstiftung: Bis zum 28. Februar Anträge stellen

Die LWL-Kulturstiftung vergibt in diesem Jahr in zwei Durchgängen Fördermittel an Kulturschaffende aus der Region Westfalen-Lippe: Am 28. Februar endet die erste Frist, zu der Kulturprojekte vorgestellt werden können, die ab der zweiten Jahreshälfte 2023 realisiert werden sollen. Das Kuratorium der Stiftung entscheidet über alle eingegangenen Anträge Anfang Juni.

Projekte, die ab 2024 beginnen sollen, können in der zweiten Vergaberunde des Jahres mit der Antragsfrist 31. August eingereicht werden. Das Kuratorium tagt dazu Ende November dieses Jahres.

Fördergrundsätze der LWL-Kulturstiftung

Grundsätzlich ist die Kulturstiftung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) offen für Projekte aller Kultursparten und unterstützt Vorhaben mit überörtlichem und spartenübergreifendem Charakter sowie mit einem westfälisch-lippischen Bezug. Vereine, Organisationen und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts können Anträge stellen.

Damit alle formalen Kriterien bereits im Antrag berücksichtigt werden, bietet die LWL-Kulturstiftung Beratungen an. So können notwendige Profilschärfungen, inhaltliche Schwerpunktsetzungen oder Kooperations- und Finanzierungspartnerschaften in die Anträge einfließen.

Ansprechpartner:innen für die Beratung sind Svenja Boer und Jonas Koch (svenja.boer@lwl-kulturstiftung.de, jonas.koch@lwl-kulturstiftung.de).

Förderschwerpunkt „(Post)Kolonialismus“

Zur Antragsfrist Ende Februar sind auch Kulturschaffende und Vereine aufgerufen, ihre Ideen zum Förderschwerpunkt „(Post)Kolonialismus“ vorzustellen. Mit diesem Schwerpunkt initiiert die Stiftung zusammen mit dem LWL 2024 ein spartenübergreifendes Netzwerkprojekt, das in kulturellen Angeboten den Blick auf die koloniale Vergangenheit Westfalen-Lippes und ihre gegenwärtigen Spuren in Alltag und Kultur lenkt.

Für Antragsteller, die im Rahmen des Förderschwerpunktes einen Projektantrag einreichen möchten, ist eine vorherige Beratung verpflichtend. Ergänzend zu den allgemeinen Fördergrundsätzen sind auch die Kerngedanken des Leitbildes „(Post)Kolonialismus“ in der Projektausarbeitung zu berücksichtigen.

Ansprechpartnerin für den Förderschwerpunkt und Beratung vor der Antragstellung ist Milena Täschner (milena.taeschner@lwl-kulturstiftung.de).

Allgemeine Förderkriterien, Antragsunterlagen sowie Informationen zum Förderschwerpunkt „(Post)Kolonialismus“ sind auf der Internetseite der LWL-Kulturstiftung zu finden. Für die Wahrung der Frist (28.2.) gilt das Einsendedatum per E-Mail oder der Poststempel.

Weitere Informationen unter http://www.lwl-kulturstiftung.de

RVR: Kommunalrat tagte in Hagen

8. Februar 2023

Neuer Regionalplan Ruhr wird offengelegt

Der Kommunalrat im Regionalverband Ruhr (RVR), das Gremium der elf Oberbürgermeister und vier Landräte, hat nach dem Jahreswechsel seine regelmäßigen Beratungen wiederaufgenommen.

Thomas Eiskirch, Oberbürgermeister der Stadt Bochum und Vorsitzender des Kommunalrats, sowie Hagens Oberbürgermeister Erik O. Schulz als Gastgeber, begrüßten die Amtskolleginnen und -Kollegen sowie RVR-Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel im Haus der Wissenschaft und Weiterbildung, dem Arcadeon, in Hagen.

RVR-Regionaldirektorin Geiß-Netthöfel informierte das Gremium über den erfolgreichen Start der Regionalen Kooperationsstandorte. Von den 24 Standorten für die Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben mit einer Größe von mehr als fünf Hektar sind bereits ein Drittel in der Entwicklung.

Die interkommunalen Flächen hatte der RVR durch seine Regionalplanung im Sommer 2021 planerisch gesichert. Die RVR-Direktorin kündigte zudem an, dass die dritte Offenlage des Entwurfs des Regionalplanes Ruhr ab dem 6. Februar 2023 starten wird.

Thomas Eiskirch, Vorsitzender des Kommunalrats, resümierte:

„Mit der dritten Offenlage des Entwurfs des Regionalplanes Ruhr bewegen wir uns auf die Zielgerade zu, nach mehr als fünfzig Jahren wieder einen flächendeckenden Regionalplan für das Verbandsgebiet aufzustellen.

Der neue Plan legt fest, wo im Ruhrgebiet künftig neue Wohngebiete, neue Flächen für Gewerbe- und Industriebetriebe und damit neue Arbeitsplätze, attraktive Freiräume für Erholungssuchende, neue Naturschutzgebiete, Korridore für Schienenwege und Straßentrassen entstehen können. Zudem werden auch Flächen ausgewiesen, die zur Reduzierung der Auswirkungen des Klimawandels benötigt werden.“

Ab dem 6. Februar haben die Kommunen, die Fachbehörden und Verbände, aber auch die Bürgerinnen und Bürger in der Metropole Ruhr die Möglichkeit, den Entwurf online unter www.regionalplanung.rvr.ruhr einzusehen und zu den geänderten Planinhalten Stellungnahmen abzugeben.

Gerbersmann: „Situation in den finanzschwachen Kommunen verschlechtert sich von Woche zu Woche“

7. Februar 2023

Hagens Stadtkämmerer jetzt Sprecher des Bündnisses „Für die Würde unserer Städte“

fuer-die-wuerde-unserer-staedteDer Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat einstimmig den Beitritt zum Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ beschlossen, das sich für eine gerechte Finanzverteilung in Deutschland einsetzt. Gemeinsam mit 63 weiteren Städten und Kreisen aus der ganzen Republik kämpft Castrop-Rauxel nun für eine Altschuldenlösung, eine Reform der Förderpolitik und gegen Steueroasen.

Für das Aktionsbündnis hat dessen neuer Sprecher, Hagens Stadtkämmerer Christoph Gerbersmann, Castrop-Rauxel persönlich im Kreis der Kommunen begrüßt, die für eine faire Finanzverteilung in Deutschland kämpfen.

„Wir freuen uns, dass Castrop-Rauxel den Einsatz für eine Altschuldenlösung und eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen als Mitglied von „Für die Würde unserer Städte“ unterstützt“, sagte Gerbersmann.

„Die Situation in den finanzschwachen Kommunen verschlechtert sich von Woche zu Woche. Wir brauchen dringend eine Altschuldenlösung, und zwar sowohl auf Bundesebene als auch in NRW. Die betroffenen Kommunen sind unverschuldet finanzschwach geworden. Bund und Länder haben ihnen viele Aufgaben zugewiesen und nicht für einen passenden Ausgleich gesorgt. Sie tragen eine wesentliche Verantwortung für die dramatische Situation und müssen sich dieser Verantwortung endlich stellen.“

Im Aktionsbündnis sind 64 Kommunen aus sieben Bundesländern vertreten, in denen rund 8,5 Millionen Menschen leben, also jede und jeder Zehnte in Deutschland. Die Mitglieder haben eine bittere Gemeinsamkeit: Sie alle haben einen heftigen Strukturwandel erlebt und müssen in dessen Folge mit unterdurchschnittlichen Steuereinnahmen und überdurchschnittlichen
Sozialausgaben kämpfen.

Bund und Länder haben diese Situation durch das Delegieren von Aufgaben, insbesondere im Sozialbereich, wesentlich mitverursacht. Pläne für die Zukunft, etwa der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Grundschulen ab 2026, setzen diesen Kurs fort.

Die betroffenen Kommunen mussten Kredite aufnehmen, um die Pflichtaufgaben, die ihnen übertragen wurden, zu erfüllen. Deshalb zahlen sie für Zinsen und Tilgung statt wie andere Kommunen in Infrastruktur, Bildung und Zukunftsthemen wie Klimaschutz oder Digitalisierung investieren zu können.

Bewerbung für Interkultur Ruhr 2023 startet

18. Januar 2023

Für den Förderfonds Interkultur Ruhr des Regionalverbandes Ruhr (RVR) stehen auch in diesem Jahr 200.000 Euro für künstlerische, soziokulturelle und interdisziplinäre Initiativen des interkulturellen Zusammenlebens und solidarischen Miteinanders zur Verfügung. Ab dem 15. Januar können neue Förderanträge gestellt werden.

Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte sind explizit zur Antragstellung eingeladen. 2023 werden erneut künstlerische und kulturelle Produktionen im Kontext von Flucht und Migration gefördert, die sich für die Zusammenarbeit unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen einsetzen.

Gefördert werden können nicht nur Projekte, sondern auch Konzepte in allen Sparten der Kunst, des Kulturschaffens sowie der kulturellen Bildung und der Soziokultur. Förderberechtigt sind kommunale und freie Kulturinstitutionen, Vereine, Verbände, Kulturträger, Künstlerinnen und Künstler, die einen Beitrag zum interkulturellen Leben in der Metropole Ruhr leisten.

Das Team Interkultur Ruhr bietet eine ausführliche Beratung zum Förderfonds an, persönlich oder telefonisch. Die Beratung vor Ort findet jeden Mittwoch von 10 bis 15 Uhr in der Gutenbergstraße 47 in Essen statt. Eine Anmeldung vorab per E-Mail oder Telefon ist erwünscht. Ansprechpartnerin für inhaltliche Fragen ist Yasemin Tayeboun (0201/2069-264, tayeboun@rvr.ruhr). Formale und administrative Fragen beantwortet Monserrat Guiot Casares (0201/2069-589, casares@rvr.ruhr).

Der Förderfonds Interkultur Ruhr ist eine gemeinsame Initiative des Regionalverbandes Ruhr und des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, um interkulturelle Offenheit in der Metropole Ruhr zu fördern.

Seit 2016 wurden mehr als 250 interkulturelle Projekte in verschiedenen Städten des Ruhrgebiets unterstützt. Interkultur Ruhr ist ein Nachfolgeprojekt der Europäischen Kulturhauptstadt RUHR.2010 und Teil der Nachhaltigkeitsvereinbarung zwischen RVR und dem NRW-Kulturministerium.

Antragstellung und weitere Infos: http://www.interkultur.ruhr

Dramatische Vertrauenskrise in kommunale Ebene

17. Januar 2023

Die insgesamt schwächelnden Sympathiewerte der Deutschen für Parteien und Institutionen wirken sich aktuell besonders stark auf das Vertrauen auf Bürgermeister, Gemeindevertreter und Stadtverwaltungen aus. Das zeigt die jährliche Analyse des Meinungsforschungsinstituts Forsa. (…)

Seit fast 20 Jahren erhebt das Meinungsforschungsinstitut Forsa immer zu Jahresbeginn das sogenannte Vertrauens-Ranking für mehr als 30 Institutionen. Darunter wird auch das Vertrauen in Bürgermeister, Gemeinderäte und Stadtverwaltungen erhoben. So schlecht wie in diesem Jahr waren die Werte aber noch nie. (…)

In den Jahren vor der Corona-Krise vertrauten rund 50 Prozent ihren Bürgermeistern in den Umfragen. Während der Corona-Krise stiegen diese Werte auf 58 Prozent (im Jahr 2020) und 55 Prozent (im vergangenen Jahr) an. Jetzt, zu Beginn des Jahres 2023 vertrauen „nur“ noch 44 Prozent der Deutschen ihrem jeweiligen Bürgermeister. (…)

Quelle: Kommunal.

RVR legt Kommunalfinanzbericht vor

16. Januar 2023

Regionalverband fordert: Altschuldenproblem lösen, bevor die Zinsen weiter steigen

Kostenexplosion bei den Energiepreisen, Inflation und eine neue Flüchtlingsbewegung, ausgelöst durch den Krieg in der Ukraine. Die Herausforderungen für die Städte, Gemeinden und Kreise im Ruhrgebiet nehmen nicht ab. Dennoch zeigt die aktuelle Ausgabe des Kommunalfinanzberichtes für die Metropole Ruhr, dass der noch Anfang 2021 erwartete Absturz der Kommunalfinanzen ausgeblieben ist.

Die Städte im Ruhrgebiet konnten 2021 ihre Haushalte mit einem geringen Überschuss von 376 Millionen Euro abschließen. Die Finanzanalyse im Auftrag des Regionalverbandes Ruhr (RVR) von einem Autorenteam um Professor Dr. Martin Junkernheinrich von der TU Kaiserslautern wurde am Donnerstag (12. Januar) an Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel und Thomas Eiskirch, Vorsitzender des Kommunalrats und Oberbürgermeister der Stadt Bochum, übergeben.

„Die Maßnahmen von Bund und Land zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen wirkten im Ruhrgebiet im Jahr 2021 fort“, sagt Finanzexperte Prof. Junkernheinrich. „Die Wirtschaft und die damit verbundenen Steuereinahmen haben sich ebenfalls sehr robust gezeigt.“ Dieser Trend setzte sich in den ersten drei Quartalen des Jahrs 2022 fort. Die Ausgaben stiegen zwar spürbar, aber die Einnahmen blieben hoch. NRW-weit betrug der kommunale Finanzierungssaldo zum Ende des dritten Quartals „nur“ -462 Millionen Euro. Ein Jahr zuvor waren es noch minus 1,33 Milliarden Euro.

Thomas Eiskirch ist als Vorsitzender des Kommunalrats mit Blick auf die vielfältigen Herausforderungen besorgt um die kommunalen Haushalte und den Handlungsspielraum in den Städten. Er fordert daher für die Kommunen im Ruhrgebiet eine schnelle Lösung der Altschuldenproblematik.

„Bei den Altschulden sitzen wir auf einem Pulverfass. Und da die Zinsen weiter steigen werden, wird die Zündschnur immer kürzer.“ Er betont daher: „Die Verantwortlichen in Bund und Land müssen noch in diesem Jahr eine Lösung auf den Weg bringen, die die Kommunen dauerhaft in der Schuldenfrage entlastet. Die wenigen Spielräume für Investitionen in unseren kommunalen Haushalten drohen sonst komplett wegzubrechen. Die Chance auf eine günstige Altschuldenlösung in der Niedrigzinsphase ist bereits vertan.“

Der RVR hatte in den zurückliegenden Kommunalfinanzberichten immer wieder vor dem Risiko einer Zinsänderung gewarnt. Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel sagt: „Nun ist die Zinswende eingetreten und beendet damit die Zeit der billigen Verschuldung. Anders als NRW haben Länder wie Hessen, das Saarland und zuletzt auch Rheinland-Pfalz ohne Hilfe des Bundes eine Altschuldenlösung für ihre Kommunen auf den Weg gebracht. Auch im Koalitionsvertrag der NRW-Landesregierung ist ein Lösungsvorschlag angekündigt. Nur leider liegt immer noch kein konkreter Vorschlag auf dem Tisch.“

Finanzexperte Prof. Junkernheinrich unterstützt die Forderungen aus dem Ruhrgebiet, das Tempo zu erhöhen:“Die Lösung des Altschuldenproblems ist mehr als überfällig, um die Kommunalfinanzen in strukturschwachen Kommunen weiter zu konsolidieren. Noch mehr als in Hessen, dem Saarland und Rheinland-Pfalz wiegt in Nordrhein-Westfalen das Problem der ‚Spitzenlasten‘ bei den Altschulden. Dies muss bei der Lösung berücksichtigt werden.“

Kommunalfinanzbericht Ruhr 2022 in Kurzfassung

Offener Brief “Lützerath muss bleiben”

15. Januar 2023

Nur wenige Hagener Grüne schließen sich an

Mehr als 2.600 Mitglieder der „Grünen“ haben inzwischen einen Aufruf unterzeichnet, der sich gegen die Räumung des Dorfes Lützerath zugunsten des RWE-Konzerns wendet und an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (beide „Grüne“) adressiert ist.

Aus der Hagener Parteigliederung mit mehr als 100 Mitgliedern sind in der Liste der Unterzeichner allerdings nur eine Handvoll Personen vertreten, darunter immerhin zwei Vertreter des Vorstandes: Kreisverbandssprecher Tobias Rödel und Kassierer Paul Kahrau.

In dem offenen Brief unter dem Titel „Grüne Grundwerte nicht verraten: Lützerath muss bleiben.“ heißt es u.a.: „Wir verstehen nicht, wie wir als Anti-Kohle-Partei zulassen können, dass 2023 mitten in der Klimakrise noch Menschen für Kohle aus ihrem Zuhause vertrieben werden. Mit der Räumung von Lützerath wird der Frieden vor Ort massiv gefährdet.“

RWE, dessen größter Anteilseigner die arabische Diktatur Katar ist, will bekanntlich seine Braunkohlenabbauflächen auch unter diesem Weiler ausbreiten. Unter Androhung der Enteignung hat sich der Konzern bereits mit Hilfe der politischen Ebene große Teile der Flächen gesichert.

Landesregierung verhindert Gebührensenkung

11. Januar 2023

Hagen zog jährlich Millionen-Gewinne aus den Abwassergebühren

Mit ihrem Gesetzentwurf zu Abschreibungen und kalkulatorischer Verzinsung bei den Abwassergebühren versucht die Landesregierung, das Rad zurückzudrehen und die rechtliche Situation vor dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW vom 17. Mai 2022 wiederherzustellen. So lautet die Kritik des Bundes der Steuerzahler (BdSt) NRW in einer Landtagsanhörung.

Bisher nutzen viele Kommunen die Gelegenheit, um mit überhöhten Gebühren Überschüsse zu erwirtschaften, die sie dem städtischen Haushalt zuführen. So stopfen sie mit dem Geld der Gebührenzahler ihre Haushaltslöcher. Diese Praxis hat das OVG eindeutig abgelehnt.

Ziel und Zweck der Abwassergebühren muss laut OVG sein, den Betrieb der Abwasserbeseitigungsanlagen dauerhaft zu sichern – nicht mehr und nicht weniger. Dieser neuen Rechtsprechung folgt der Gesetzentwurf der Landesregierung vom 21. September 2022 (Landtagsdrucksache 18/997) nicht, wie der BdSt NRW hervorhebt.

Die geplante Neuregelung stelle keineswegs sicher, dass die Finanzmittel „im System Abwasser“ bleiben, wie es das Gericht berechtigterweise gefordert hat, weil es dem Grundsatz der Kostendeckung bei Benutzungsgebühren entspricht und Gewinne verbietet. Mit einer gesetzlichen Klarstellung, dass aus dem Gebührenhaushalt keine Abführungen an den Kernhaushalt erfolgen dürfen, wäre eine Kapitalerhaltung zum dauerhaften Betrieb der öffentlichen Abwasserentsorgungsanlagen gesichert.

Die Stadt Hagen hatte in den letzten Jahren regelmäßig Millionen-Überschüsse aus den Kanalgebühren „erwirtschaftet“, die jeweils zum größten Teil in den allgemeinen Haushalt geflossen sind (siehe hier und hier). Diese Praxis, die die Hagener Politikgrößen ebenso wenig gestört hat wie die nicht existierenden rechtskonformen Veröffentlichungen  der Jahresabschlüsse des Wirtschaftsbetriebs, ist nach dem OVG-Urteil nicht mehr zulässig.

Obwohl die Hagener Mühlen in vielen Belangen bekanntlich langsam mahlen, waren die Protagonisten der Geldbeschaffung und Haushaltsverschönerung diesmal erstaunlich schnell und haben sich flugs ein neues Schlupfloch ergutachten lassen (siehe: „Kanalnetz plötzlich 74 Prozent mehr wert„).

„Wir brauchen eine zügige NRW-Lösung“

10. Januar 2023

Zeitbombe kommunale Altschulden

Der nordrhein-westfälische Städtetag dringt darauf, die Altschulden-Problematik im neuen Jahr endlich zu lösen. „Das Jahr 2022 ist verstrichen und es gibt bislang keine Verständigung mit dem Bund“, sagte der Vorsitzende des Städtetags NRW, Essens Oberbürgermeister Thomas Kufen, der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf.

„Die steigenden Zinsen dulden keinen Aufschub mehr“, betonte er. Jeder Prozentpunkt mehr Zinsen belaste die kommunalen Haushalte in NRW mit durchschnittlich gut 200 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr.

„Wir können es uns nicht leisten, mit den 22 Milliarden Euro Altschulden länger zu warten“, mahnte Kufen. Die Stadt Hagen schiebt allein fast 1 Milliarde Euro Altschulden in Form von Kassenkrediten vor sich her. Eine Zinserhöhung um nur einen Prozentpunkt schlägt bereits mit fast 10 Millionen Euro zu Buche. Ein Betrag, der zusätzlich aus dem bereits auf Kante genähten Haushalt herausgequetscht werden muss.

Der Städtetagschef sprach von einer „Zeitbombe“. In diesem Jahr müsse mindestens, wie im schwarz-grünen Koalitionsvertrag verabredet, eine Landeslösung kommen. „Wir erwarten einen Altschuldenfonds, der für die teilnehmenden Kommunen eine substanzielle und bilanzielle Entlastung bringt.“

Städtetag NRW klagt gegen Land

28. Dezember 2022

Acht kreisfreie Städte aus Nordrhein-Westfalen haben beim Verfassungsgerichtshof des Landes Verfassungsbeschwerde eingelegt. Unterstützt wird die Klage gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) für das Jahr 2022 vom Städtetag NRW.

Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages NRW, sagte der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zum Grund der Verfassungsbeschwerde: „Die Städte wehren sich dagegen, dass das Land sie bei der Verteilung von Landesmitteln benachteiligt. Das Land tut so, als ob diese Städte aus freien Stücken höhere Hebesätze für die Gewerbe- und Grundsteuer festlegen können, nur weil sie kreisfrei sind. Das hat zur Folge, dass ihnen mehr eigene Steuereinnahmen zugerechnet werden als dem ländlichen Raum.“

Die Kläger erhalten dadurch weniger Schlüsselzuweisungen und müssten mehr Landschaftsumlage zahlen, sagte Dedy weiter. Das sei nicht akzeptabel, zumal das Land bei der Verteilung den Bedarf und die hohe oder geringe Steuerkraft berücksichtigen müsse.

Laut NRW-Städtetag hat der Gesetzgeber mit dem GFG 2022 bei der Ermittlung der Steuerkraft erstmals zwischen kreisfreien und kreisangehörigen Gemeinden unterschieden, obwohl die Schlüsselzuweisungen einheitlich bestimmt werden. Das führe laut Städtetag zu einer Umverteilung von 110 Millionen Euro von den Kreisfreien Städten hin zu den kreisangehörigen Kommunen.

EU-Ruhr-Dialog 2022: Oberbürgermeister und Landräte präsentieren in Brüssel das Ruhrgebiet als grüne Metropole im Wandel

5. Dezember 2022

EU_Ruhr_Dialog_2__Erik trifft UrsulaHagen zeigt überdeutliche Präsenz: Der RVR-Kommunalrat trifft EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und einige EU-Parlamentsabgeordnete aus dem Ruhrgebiet. Ganz vorne mit dabei: Hagens Oberbürgermeister Schulz (3. v. r.) Foto: RVR/Friedrich.

Das Ruhrgebiet macht sich auf den Weg, grünste Industrieregion Europas zu werden, so lautete die zentrale Botschaft beim EU-Ruhr-Dialog 2022. Der Kommunalrat, das Gremium der elf Oberbürgermeister und vier Landräte der Metropole Ruhr, und die Regionaldirektorin des RVR, waren für politische Gespräche nach Brüssel gereist.

Allen voran im Austausch mit Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Nicolas Schmit, EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, haben die kommunalen Spitzen verdeutlicht, dass die Metropole Ruhr maßgeblich zu den europäischen Klimazielen und zum industriellen Wandel in Europa beiträgt.

Die Potenziale der Metropole Ruhr bei der Reaktivierung von Brachflächen, der industriellen Nutzung von Wasserstoff und für lebenswerte grüne Infrastruktur wie Parks, Halden und Radwege wurde auch im fachlichen Austausch mit Vertretern der EU-Kommission und in Gesprächen mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments betont.

Der Kommunalrat reiste am 30. November und 1. Dezember gemeinsam nach Brüssel. Dort traf die Delegation aus dem Ruhrgebiet neben EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen unter anderem auf Nicolas Schmit, EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, sowie die Direktoren für Klimapolitik, Stadtentwicklung, Regionalpolitik, Energiefragen und Biodiversität. Auch Gespräche mit Mitgliedern des EU-Parlaments standen auf der Agenda.

Vorbereitet und organisiert wurde der sechste EU-Ruhr Dialog 2022 vom Europareferat des Regionalverbandes Ruhr. Eine aktuelle Auswertung des RVR zeigt, dass zwischen 2014 und 2020 insgesamt 1,87 Milliarden Euro aus unterschiedlichen EU-Programmen in das Ruhrgebiet geflossen sind.

Die Hauptforderungen im EU-Ruhr-Dialog 2022:

  • Beim Ausbau und der industriellen Nutzung von Wasserstoff braucht es einen einheitlichen Rechtsrahmen, für die notwendigen Investitionen in Infrastrukturen und Technologien.
  • Bei der Revitalisierung von altindustriellen Flächen in der Metropole Ruhr plädiert der Kommunalrat für passgenaue Rahmenbedingungen und Förderzugänge zur Bewältigung dieser besonderen Aufgabe.
  • Um die sozialen Folgen vom Industrie- und Energiewandel abzufedern, müssen Struktur- und Förderinstrumente wie der Europäische Sozialfonds dringend ausgeweitet bzw. spezifische Fonds geschaffen werden.
  • Bei der Strukturförderung darf es in der neuen Förderperiode keine Mittelkürzungen geben

Scharrenbach: Schattenhaushalte für Kommunen

1. Oktober 2022

Aktionsbündnis warnt: „Reine Bilanzkosmetik“ ohne echte Hilfe

fuer-die-wuerde-unserer-staedteDie NRW-Landesregierung möchte Städten und Gemeinden erlauben, Kosten von Pandemie und Ukrainekrieg in gesonderten Haushalten zu buchen. Das führe zu enormen Belastungen für künftige Generationen, wenn die Kommunen nicht zugleich finanzielle Unterstützung bekommen, warnt das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“.

Die Stadt Hagen, die Mitglied des Bündnisses ist, ächst schon jetzt unter fast einer Milliarde Euro Altschulden, die wesentlich auf gesetzliche Vorgaben von Bund und Land zurückzuführen sind, aber nicht nach dem Konnexitätsprinzip gegenfinanziert wurden.

Das Bündnis bezieht sich auf einen Gesetzesentwurf, den Kommunalministerin Ina Scharrenbach in den Landtag eingebracht hat. Danach dürfen Städte und Gemeinden die finanziellen Folgen der Pandemie und des Ukrainekriegs in einem gesonderten „Schattenhaushalt“ buchen. So werden die Belastungen vorerst nicht Teil der kommunalen Etats, vielmehr werden sie isoliert. Ab 2026 müssen die Städte und Gemeinden die Kosten dann über 50 Jahre abbezahlen.

Für die Kommunen ist das Gesetz zwar kurzfristig eine wichtige Maßnahme. Ohne die Isolierungsmöglichkeit könnten viele keinen genehmigungsfähigen Haushalt vorlegen. Das Gesetz ist allerdings eine reine Bilanzierungshilfe und enthält keine finanziellen Unterstützungen. Deshalb müsse es dringend und kurzfristig von echten Hilfen begleitet werden. Sonst bleibe es bei reiner Bilanzkosmetik.

Die Haushalte werden nicht mehr die realen Finanzlagen der Kommunen abbilden. So wird der Eindruck entstehen, dass die kommunalen Haushalte ausgeglichen sind beziehungsweise sogar Überschüsse ausweisen. Mit Transparenz habe das nichts mehr zu tun, sagten die Vertreter von „Für die Würde unserer Städte“.

Das Aktionsbündnis verweist auf den Koalitionsvertrag von CDU und Bündnis90/Die Grünen, in dem eine Altschuldenlösung zugesagt wird, und auf die dramatische Situation vor Ort: Die Unterbringung der Geflüchteten, die massiv gestiegenen Energie- und Baupreise sowie die Zinserhöhungen machen aktuell die Erfolge zunichte, die die finanzschwachen Kommunen in den vergangenen Jahren mit großen Anstrengungen errungen hatten. Sie hatten ihre Altschulden merklich reduziert, nun bewegen sie sich auf eine Lage zu, die so schlecht ist wie vor dem NRW-Stärkungspakt 2011.

Die finanzschwachen Kommunen in Nordrhein-Westfalen begleiten die Gesetzesinitiative der Landesregierung mit einer klaren Forderung: NRW müsse endlich die versprochene Altschuldenlösung entwickeln und kurzfristig echte finanzielle Hilfen leisten, um die Belastungen durch die Pandemie und den Ukrainekrieg zu mildern.

Nordrhein-Westfalen ist das letzte Bundesland, das noch keine Altschuldenlösung für seine finanzschwachen Kommunen entwickelt hat. Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Niedersachen, Hessen und das Saarland haben finanzschwache Kommunen von einem Teil ihrer Altschulden befreit.

Besuch in der Hauptstadt

28. September 2022

Aktionsbündnis wittert Rückhalt – wie schon (vergeblich) so oft

Fuer-die-Wuerde-unserer-Staedte-trifft-Baerbel-Bas-scaled-e1664271041110-1024x678Gruppenbild mit Christoph. Auch Hagens Stadtkämmerer Gerbersmann (hinten Mitte) hatte sich zum Erinnerungsfoto mit Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (vorne Mitte) eingefunden. Foto: Aktionsbündnis.

Das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ hat bei seinem Besuch in der Hauptstadt nach eigener Einschätzung Unterstützung von der Bundestagspräsidentin und aus dem Kanzleramt erfahren. Obwohl finanzschwache Kommunen wie Hagen bisher die Erfahrung machen mussten, dass die Koalition ihre Versprechen zur verbesserten Finanzausstattung noch immer nicht eingelöst hat.

Die finanzschwachen Kommunen in Deutschland geraten immer mehr in Not. Die Folgen des Ukrainekriegs, die steigenden Preise und Zinsen bedrohen die Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden akut.

fuer-die-wuerde-unserer-staedteDa in Berlin bisher keine angemessene Reaktion auf diese dramatische Lage zu erkennen ist, sind Vertreterinnen und Vertreter des Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“ nun erneut in die Hauptstadt gefahren. Dort haben sie bei Gesprächen im Bundestag, im Kanzleramt und mit den Parteien ihre Situation erläutert sowie Regierung und Koalition an ihre Zusagen erinnert.

Die Ampel hat an mehreren Stellen in ihrem Koalitionsvertrag Ende 2021 den finanzschwachen Kommunen Unterstützung zugesagt: Der Bund werde seinen Teil zur Altschuldenlösung beitragen und 2022 Gespräche dazu führen. Er werde finanzschwache Kommunen bei Investitionen in Zukunftsthemen wie Klimaschutz und Digitalisierung zusätzlich unterstützen. Und er werde kommunale Förderprogramme entbürokratisieren und dort, wo möglich, sinnvoll bündeln.

Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesfinanzminister Christian Lindner haben das Versprechen einer Altschuldenlösung im Laufe dieses Jahres bekräftigt – auch nach Ausbruch des Kriegs in der Ukraine.

Mit Bundestagspräsidentin Bärbel Bas sprach das Aktionsbündnis über die zahlreichen Probleme und die Verunsicherung der Menschen vor Ort. Dabei wurde die Bedeutung der Kommunen als „Kern der Demokratie“ betont und die Wichtigkeit ihrer auskömmlichen Finanzausstattung.

Anschließend sagte Bärbel Bas: „Als Bundestagspräsidentin ist mir wichtig, dass wir zusammenhalten und das Land möglichst allen Menschen gleichwertige Lebensverhältnisse bietet. Das ist die Grundvoraussetzung einer gut funktionierenden Demokratie. Lebensqualität entscheidet sich vor Ort. Es sind die Städte und Gemeinden, die den Menschen gute Schulen, Kitas, Schwimmbäder oder Bibliotheken bereitstellen. Und es sind die vielen meist ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, die den direkten Kontakt zu den Menschen haben und besonders wichtig für unsere Demokratie sind. Deshalb habe ich das Bündnis „Für die Würde unserer Städte“ gerne zum Austausch im Deutschen Bundestag getroffen. Als Duisburger Bundestagsabgeordnete bin ich persönlich schon seit vielen Jahren überzeugt: Wir müssen die Kommunen vom Mühlstein der Altschulden befreien. Dieser Schritt darf auch wegen der wieder steigenden Zinsen nicht weiter aufgeschoben werden.”

Staatsministerin Sarah Ryglewski, im Bundeskanzleramt verantwortlich für die Bund-Länder-Beziehungen, sagte im Austausch mit „Für die Würde unserer Städte“, dass noch dieses Jahr ein Vorschlag zum Altschuldenlösung des Bundes vorgelegt werde.

Das Modell sei angelehnt an das Konzept, dass das Bundesfinanzministerium unter Olaf Scholz in der vorherigen Legislaturperiode entwickelt habe. Ein Vorzug dessen sei, dass Länder, deren Kommunen nicht betroffen sind, dafür auch nicht bezahlen müssten.

Mit Blick auf die Förderungen kommunaler Investitionen erklärte die Staatsministerin, dass es aktuell eine Schieflage gebe, die die Bundesregierung auflösen wolle. Finanzschwache Kommunen kämpfen an dieser Stelle mit dem Problem, dass sie Förderprogramme nicht in Anspruch nehmen können – weil sie kein Personal für die Antragstellung, keine ausreichenden Eigenmittel und/oder keine Möglichkeiten haben, die damit verbundenen Personalkosten zu tragen.

Das Aktionsbündnis unterstützte in den Gesprächen die Forderung nach einem Rettungsschirm für Stadtwerke. Die massiv gestiegenen Preise in der Energiebeschaffung und drohende Zahlungsausfälle bei den Kunden verschärfen massiv die Lage der Unternehmen. Wenn sie in Schieflage gerieten, könnten elementare Dienstleistungen in den Kommunen nicht mehr erbracht werden.

Neben der Energie betrifft dies auch Wasserversorgung, Müllabfuhr und Straßenreinigung. Ein wirkungsvoller Rettungsschirm müsse einen staatlichen Bürgschaftsrahmen, Liquiditätshilfen bei der Energiebeschaffung und Unterstützung bei Zahlungsausfällen umfassen, so „Für die Würde unserer Städte“.

Das Aktionsbündnis kämpft seit 2008 für eine angemessene Finanzausstattung und eine Lösung der Altschuldenfrage. Bisher ohne Erfolg. Die betroffenen Städte und Kreise mussten immer wieder erleben, dass auf Zusagen der Verantwortlichen in Bund und Land keine Taten folgten.

Post mit Esel

25. September 2022

Bündnis erinnert an Versprechen der Ampel-Koalition

Foto-Postkartenaktion-von-Fuer-die-Wuerde-unserer-Staedte3-1024x768Bundestagsabgeordnete von SPD, Grünen und FDP erhalten in diesen Tagen eine ungewöhnliche Postkarte aus ihren Heimatkommunen. Die Absender erinnern sie daran, dass den finanzschwachen Kommunen Hilfe versprochen worden war und bisher nichts geschehen ist – obwohl die Lage immer dramatischer wird.

Die Botschaft und das Bild sind unmissverständlich. Die Postkarte (Foto: Aktionsbündnis) zeigt einen Esel, der schwere Lastensäcke auf dem Rücken trägt, die ihn in die Knie zwingen. Daneben steht: „Helfen Sie Ihrer Kommune, damit sie nicht unter ihren Lasten zusammenbricht.“

Mit einer drei Meter hohen Figur dieses Esels war das bundesweite Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“, zu dem auch Hagen gehört, vor einem Jahr in Berlin unterwegs, um den Mitgliedern des Bundestags die schwierige Lage der finanzschwachen Kommunen bildlich vor Augen zu führen.

SPD, Grüne und FDP haben den Betroffenen anschließend im Koalitionsvertrag Hilfe zugesagt. Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesfinanzminister Christian Lindner haben dieses Versprechen im Laufe dieses Jahres bekräftigt. Geschehen ist allerdings nichts.

fuer-die-wuerde-unserer-staedteDeshalb schreiben die Oberbürgermeister, Bürgermeisterinnen und Landräte der Mitgliedskommunen von „Für die Würde unserer Städte“ nun an die Mitglieder der Ampel-Fraktionen aus ihrer Region. Sie erinnern an das Versprechen und erläutern, wie drastisch sich die damals schon schwierige Situation in den vergangenen Monaten verschlechtert hat. Die Punkte im Überblick:

  • Die finanziellen Folgen von Corona sind noch nicht ausgestanden und belasten auch 2023 die kommunalen Haushalte.
  • Der Ukrainekrieg wirkt sich mannigfaltig in den Städten und Gemeinden aus, etwa durch die Unterbringung der Geflüchteten und durch die explodierenden Energiekosten.
  • Inflation und steigende Baupreise treffen die Kommunen enorm, infolgedessen stehen zudem erhebliche Tariferhöhungen im Öffentlichen Dienst zu erwarten.
  • Die zweimalige Erhöhung des Leitzinses durch die EZB wird für die finanzschwachen Kommunen spürbar, wenn sie Liquiditäts- und Investitionskredite aufnehmen. Schon eine Erhöhung des durchschnittlichen Zinssatzes um jährlich 0,1 Prozentpunkte hätte gravierende Folgen: Für die Kommunen in den sieben Bundesländern, in denen das Aktionsbündnis Mitglieder hat, würde sie im Jahr 2026 eine zusätzliche Belastung von knapp 450 Millionen Euro bedeuten.

Die finanzschwachen Kommunen drohen aufgrund dessen handlungsunfähig zu werden. Das wiederum gefährdet das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat vor Ort und damit in die Demokratie. „Für die Würde unserer Städte“ fordert deshalb eine Altschulden-Lösung von Bund und Ländern sowie eine aufgabenangemessene Finanzausstattung der Kommunen.

Stadtwerke absichern, Gaspreisbremse einführen

9. September 2022

Städte sorgen sich um gesellschaftlichen Zusammenhalt

Die Städte in Nordrhein-Westfalen blicken mit Sorge auf die drastischen Folgen der Energiekrise. Sie fordern das Land auf, gemeinsam mit dem Bund die Stadtwerke abzusichern. Außerdem sollte das Land zügig mit Bund und weiteren Ländern über ein Nachfolgemodell für das 9-Euro-Ticket verhandeln und mit eigenem Beitrag mitfinanzieren.

Der Vorsitzende des Städtetages NRW, der Essener Oberbürgermeister Thomas Kufen, sagte nach einer Vorstandssitzung: „Die steigenden Energie- und Verbraucherpreise spüren wir alle. Gerade Bürgerinnen und Bürger mit geringen und mittleren Einkommen kommen an ihre finanziellen Grenzen. Viele schränken sich bereits ein oder müssen an ihr Erspartes ran. Der Druck auf unsere Gesellschaft und die Wirtschaft wächst. Der gesellschaftliche Zusammenhalt wird in den nächsten Wochen auf eine harte Probe gestellt, dieses Netz darf nicht auseinanderreißen.“

Die Bundesregierung plant eine Strompreisbremse mit einem festen Strompreis für den Basisverbrauch gekoppelt mit dem Ziel, Übergewinne zu verhindern und gezielt abzuschöpfen. Dazu sagte Kufen:

„Die Strompreisbremse kann ein wirksamer Weg sein. Jetzt muss es schnell konkreter werden. Für die Energieversorger und Netzbetreiber ist es entscheidend, dass eine Strompreisbremse einfach umsetzbar ist. Wir könnten uns gut auch eine Gaspreisbremse vorstellen. Denn sie würde nachhaltig die Preise senken und damit auch die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen und auch der Städte mindern.“

Für die Stadtwerke wachsen die Risiken durch die drastisch gestiegenen Energiepreise. Wenn Stadtwerke ins Straucheln geraten, hängen alle Leistungen der Daseinsvorsorge dran, wie Wasser, Abwasser, Müllentsorgung und ÖPNV.

Kufen sagte: „Wir können nicht verstehen, dass die Stadtwerke weder mit einem Rettungsschirm noch mit einem Insolvenzmoratorium abgesichert werden. Den Stadtwerken drohen hohe Zahlungsausfälle, wenn sich die Endkunden, Handwerksbetriebe oder Unternehmen Strom und Gas nicht mehr leisten können. Hier müssen sich Bund und Land bewegen. Betroffene Stadtwerke brauchen Liquiditätshilfen. Und die Gas-Umlage muss nachgebessert werden. Sie muss auch für Festpreisverträge und Fernwärme gelten.“

Die Städte unterstützen die Pläne für ein Nachfolgemodell des 9-Euro-Tickets. „Das Land ist hier in der Pflicht, zügig mit dem Bund und den anderen Ländern zu verhandeln. Die 1,5 Milliarden Euro des Bundes werden bei Weitem nicht reichen. Die Länder müssen sich mindestens in gleichem Umfang an den Kosten beteiligen. Und klar muss sein: Eine Nachfolgelösung für das 9-Euro-Ticket darf auf keinen Fall die Investitionen in Busse und Bahnen ausbremsen. Im Gegenteil. Bund und Land müssen ihre Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr massiv erhöhen. Denn die Qualität des Angebots muss stimmen. Sonst bleibt die Verkehrswende auf der Strecke.“

9-Euro-Tickets – VRR zieht gemischte Bilanz

31. August 2022

VRR-LogoAm heutigen Mittwoch endet die bundesweite 9-Euro-Ticket-Aktion, die vom Bund als Teil des „Entlastungspakets“ ins Leben gerufen wurde. Aus Sicht des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) hat die einfache Regelung und Handhabung des 9-Euro-Tickets einen deutlichen Impuls gesetzt. Die vergangenen drei Monate haben das System des ÖPNV allerdings auch ans Limit geführt.

In den zurückliegenden drei Monaten sind im VRR mehr als 3,7 Millionen 9-Euro-Tickets verkauft worden. Hinzu kamen rund eine Millionen Abonnenten, deren Ticketpreise auf monatlich 9 Euro reduziert wurden. Durch den deutlich reduzierten Fahrpreis betrugen die Ersparnisse bei Abotickets bis zu 600 Euro.

Ein Fünftel der 9-Euro-Ticket-Käufer kann als Neukunden gewertet werden. Zehn Prozent der Fahrten, die mit 9-Euro-Tickets gemacht wurden, wären mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) gemacht worden, wenn es das 9-Euro-Ticket nicht gegeben hätte.

„Drei Monate reichen nicht aus, um langjährige Mobilitätsroutinen als substanziell verändert erkennen zu können beziehungsweise, dass sich Menschen in ihrem Mobilitätsverhalten umentscheiden. Schon gar nicht, wenn die Nutzungskonditionen so erheblich vom Gewohnten abweichen. Der Erfolg der Aktion hängt sicherlich nicht nur vom Preis ab, sondern auch vom Zugang zu den Tickets, vom Angebot, vom Nutzungserlebnis und von seiner Einfachheit. Auch diese Faktoren sind es, die den Maßstab für eventuelle Folgeprodukte darstellen“, sagt José Luis Castrillo, VRR-Vorstand.

Wie schnell eine neuerliche Tarif-Initiative innerhalb des VRR und seiner Verkehrsunternehmen umgesetzt werden kann, liegt an der jeweiligen Ausgestaltung und den Rahmenbedingungen. Sollte es eine nachfolgende Aktion geben, wird der VRR auch diese begleiten und sicherstellen, dass alle Nahverkehrskunden profitieren.

Die Vereinfachung von ÖPNV-Tickets und digitale Zugangsmöglichkeiten für Fahrgäste sind wichtige Faktoren für eine Verkehrswende. Ebenso wichtig ist der Ausbau des Angebots. Und das ist ohne finanzielle Mittel für Personal, Infrastruktur und Fahrzeuge nicht zu realisieren.

Für weitere Tarifinitiativen müssen alle Beteiligten diesen Impuls jetzt aufgreifen und im Sinne eines zukunftsfähigen ÖPNV ausgestalten. Denn für die Nahverkehrsbranche ist es wichtig, dass mehr Bundes- und Landesmittel in den Erhalt und den Ausbau des Verkehrsangebotes investiert werden. Daher zieht der VRR eine gemischte Bilanz in Bezug auf das 9-Euro-Ticket.

Eilmeldung: Michail Gorbatschow tot

30. August 2022

Der frühere sowjetische Präsident Michail Gorbatschow ist nach Angaben russischer Agenturen tot. Er starb im Alter von 91 Jahren. (…)

Quelle: wp.de

„Städte brauchen dringend jeden Euro“

22. August 2022

Kommunaler Spitzenverband erwägt Gang zum Verfassungsgerichtshof in Münster

helmut-dedy-_c_-laurence-chaperon„Es ist gut, dass sich die Steuereinnahmen des Landes erholen und der kommunale Finanzausgleich für das kommende Jahr die 15-Milliarden-Euro-Schwelle überschreitet. Angesichts von Gaskrise, Flüchtlingsversorgung und weiter bestehenden Belastungen der Corona-Pandemie werden die Städte jeden Euro Landeszuweisung dringend brauchen“, erklärte Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages NRW (auch Hagen ist Mitglied), in einem Statement zur Veröffentlichung der Eckpunkte des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2023 (Foto: Laurence Chaperon).

„Leider korrigiert die neue Landesregierung einen schwerwiegenden Fehler aus dem vergangenen Jahr bei der Ermittlung der kommunalen Einnahmekraft nicht: Das Land behauptet weiter, dass Grund- und Gewerbesteuerzahlende in kreisfreien Städten stärker belastet werden müssen als im kreisangehörigen Raum“, übte Dedy deutliche Kritik am Vorhaben der neuen Landesregierung.

Mit dieser Differenzierung werde ein Keil in die kommunale Familie getrieben. Der Städtetag sei enttäuscht, dass diese Regelung beibehalten werden soll. Den Städten bleibe nun nichts anderes übrig, als den Verfassungsgerichtshof in Münster um Hilfe zu bitten.

Prekäre Lage im Nahverkehr

12. August 2022

Kommunen, Verbünde und Verkehrsunternehmen fordern mehr finanzielle Mittel für ÖPNV

s-bahn vrrDer öffentliche Verkehr leidet nach wie vor unter der Pandemie (Foto: VRR). Die mit Corona einhergehenden Beschränkungen haben den Unternehmen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in den vergangenen Jahren finanziell zugesetzt. Hinzu kommt die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung aufgrund der weltpolitischen Ereignisse, die die gesamte Branche vor zusätzlich zu bewältigende Herausforderungen stellt.

Die aktuelle Situation hat u.a. der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), dem auch die Stadt Hagen angehört, zum Anlass genommen, gemeinsam mit Vertretern von Kommunen, Landkreisen und Verkehrsunternehmen, auf die prekäre Lage in der Nahverkehrsbranche aufmerksam zu machen und einen Appell an Bund und Land gerichtet, mehr finanzielle Mittel für den Erhalt und den Ausbau des Verkehrsangebotes zu investieren.

Mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen hat sich das gesellschaftliche Leben wieder normalisiert. Damit nehmen die Fahrtanlässe wieder zu und lassen, ebenso wie das 9-Euro-Ticket, die Fahrgastzahlen wieder ansteigen. Dies allerdings immer noch deutlich unter dem Niveau von vor Corona.

Neben dem Ziel, Bürgerinnen und Bürger mit einem deutlich verbilligten ÖPNV-Ticket unmittelbar zu entlasten und Anreize zum Energiesparen zu setzen, sieht die ÖPNV-Branche die Chance zur Rückgewinnung von Fahrgästen und zur Neukundenansprache. Damit der Fahrgasteffekt des 9-Euro-Tickets keine Momentaufnahme bleibt, bedarf es einer umfangreichen und langfristigen Finanzierung aus den Haushalten des Bundes und der Länder sowie passender Rahmenbedingungen.

Die Finanzierung des ÖPNV durch die Kommunen ist weitestgehend ausgereizt und lässt nur wenig Raum für zusätzliche Angebote, die explodierenden Aufwandssteigerungen setzen sie massiv unter Druck. Somit stehen die kommunalen Haushalte ab dem Jahr 2023, mit dem Auslaufen des Corona-Rettungsschirms, vor noch größeren Herausforderungen.

Daher richten Kommunen und ÖPNV-Branche gleichermaßen einen deutlichen Appell an Bund und Land, die Finanzierung der Nahverkehrsleistungen nachhaltig auszubauen und neben den erforderlichen Investitionen in Infrastruktur und Fahrzeuge auch die gestiegenen und weiter steigenden Betriebs- und Personalkosten sowie den Ausgleich der Corona-bedingten Einnahmeausfälle zu fördern.

Der ÖPNV von (über)morgen, braucht heute schon entsprechende Mittel. Andernfalls müssten die bisherigen turnusmäßigen Fahrpreissteigerungen überproportional zu den Vorjahren angehoben oder das Angebot reduziert werden. Im ländlichen Raum würde eine Angebotskürzung zudem oftmals zu einem Riss der Reiseketten führen.

Dies ist weder gewollt noch zielführend, denn alle Nahverkehrsakteure sind sich einig: Um die internationalen Klimaziele zu erreichen und den ÖPNV voranzubringen, müssen das Angebot gestärkt und deutlich mehr Fahrgäste für eine klima- und umweltfreundliche Mobilität mit Bus und Bahn gewonnen werden.

„Brauchen mehr Grün in der Stadt“

27. Juli 2022

Der Städtetag NRW, dem auch die Stadt Hagen angehört, hat die Pläne von Kommunalministerin Ina Scharrenbach begrüßt, die Landesbauordnung zu ändern und gegen Schottergärten vorzugehen.

„Die Städte brauchen klare Rechtsgrundlagen für mehr Grün in der Stadt“, sagte die stellvertretende Geschäftsführerin des Städtetages NRW, Verena Göppert. „Schottergärten erfreuen sich hoher Beliebtheit. Ökologisch sind sie aber ein Sündenfall. Sie versiegeln unnötig Fläche und bieten Flora und Fauna keinen Lebensraum.“

Scharrenbach hatte die geplante Änderung der Bauordnung am Montag in der „WAZ“ angekündigt. Seit 2018 sind Schottergärten bereits verboten, mancherorts gibt es sie aber weiterhin. Für die Durchsetzung des Verbots sind die Kommunen zuständig.

Verena Göppert erklärte, Begrünung und Bepflanzung von unbebauten Flächen der Baugrundstücke sei zwar bereits jetzt vorgeschrieben. Bis 2019 hätten Kommunen die Vorgaben aber noch mittels sogenannter „Vorgartensatzungen“ konkretisieren können.

Nach derzeitigem Stand könnten Städte zwar Satzungen für Wohngebiete verabschieden. „Ob diese gültig sind, ist jedoch juristisch umstritten, weil das Bauordnungsrecht hier nicht eindeutig formuliert ist. Die vom Land angekündigte Klarstellung in der Bauordnung NRW ist deshalb richtig“, sagte Göppert.

Zinsen: Klammen Kommunen drohen neue Lasten

25. Juli 2022

fuer-die-wuerde-unserer-staedteDie Europäische Zentralbank hat am Donnerstag den Leitzins angehoben. Die Folgen spüren Kommunen wie Hagen bereits, weil sie ohne Kreditaufnahme ihre Aufgaben nicht erfüllen können. Deshalb braucht es dringender denn je endlich eine gerechte Finanzverteilung in Deutschland, fordert das Bündnis „Für die Würde unserer Städte“.

Die Städte und Gemeinden müssen regelmäßig Liquiditäts- und Investitionskredite aufnehmen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Dabei waren in den vergangenen Wochen bereits steigende Zinssätze bei Krediten mit kurzen Laufzeiten zu verzeichnen. Wie der Zinsaufwand nun weiter wächst, hängt davon ab, wie die Laufzeiten der bestehenden Kredite sind, zu welchen Zinssätzen die Kredite aufgenommen werden, zu denen die Kommunen gezwungen sind, und welche lang aufgeschobenen Investitionen nicht weiter warten können.

Hagens Stadtkämmerer Christoph Gerbersmann wies bereits im Juni in seinem Bericht zur Haushaltslage im Haupt- und Finanzausschuss auf die Risiken hin. Es sei ein deutlicher Anstieg der Zinsen festzustellen – vor der Leitzinserhöhung der EZB.

„Wir können uns nicht leisten zu warten“

20. Juli 2022

Der Vorsitzende des Städtetages NRW, Oberbürgermeister Thomas Kufen aus Essen, zu den kommunalen Altschulden

Steigende Zinsen belasten die Kommunen. „Wir können uns nicht leisten, mit den 21 Milliarden Euro Altschulden bis zum nächsten Jahr zu warten“, sagt der Vorsitzende des Städtetages NRW, Thomas Kufen, der Rheinischen Post. Er fordert noch in diesem Jahr eine Lösung vom Land.

Die Städte in NRW fürchten, dass ihre Belastungen durch Altschulden immer größer werden, wenn das Land nicht umgehend etwas dagegen unternimmt. Sie wollen, dass die Landesregierung nicht wie angedacht auf den Bund wartet, sondern noch in diesem Jahr in Eigenregie ein tragfähiges Konzept dazu vorlegt, wie sie den Kommunen helfen will – und dafür auch das Geld bereitstellt.

„Je länger wir warten, desto mehr belasten die Zinsausgaben die kommunalen Haushalte. Jeder Prozentpunkt kostet durchschnittlich gut 200 Millionen Euro pro Jahr mehr. Das Zeitfenster für eine günstige Lösung schließt sich.“

Der Bund sei zwar willig, zu einer Altschuldenlösung beizutragen. „Aber die Hürden dafür sind hoch. Das wird noch dauern und Überzeugungsarbeit kosten“, so Kufen. Nordrhein-Westfalen dürfe nicht warten, bis es zu spät sei.

„Andere Länder wie Rheinland-Pfalz, Hessen und das Saarland haben es vorgemacht. Auch Nordrhein-Westfalen muss jetzt ein tragfähiges Altschuldenkonzept vorlegen“, forderte er. „Und es dürfte auch völlig unproblematisch sein, einen Altschuldenfonds so auszugestalten, dass eine spätere Bundeslösung einbezogen werden kann.“

Der Schuldenstand allein der Stadt Hagen liegt bei 992 Millionen Euro, davon 922 Millionen Liquiditäts- aber nur 70 Millionen Investitionskredite.

Entwicklung der Region auf Karten

11. Juli 2022

Historischer Streifzug online durch Hagen und das Ruhrgebiet

Stadtplan Hagen 1950Hagen 1950: Die Autobahn A1 war erst projektiert, Hohenlimburg, Berchum und Garenfeld waren noch nicht eingemeindet. Abb.: RVR.

Von 1950 bis heute: Unter historisch.stadtplan.ruhr ermöglicht ein neuer Web-Viewer des Regionalverbandes Ruhr (RVR) die historische Betrachtung des Ruhrgebiets. Alte Papierdrucke von Karten der Region sind digitalisiert und in einer digitalen Anwendung aufbereitet worden.

Mit dem neuen Tool können nun sieben unterschiedliche Kartenbestände online miteinander verglichen werden, um die Entwicklung der Region zu verfolgen. Der Abgleich aktueller Karten mit Beispielen aus den 70er und 80er Jahren zeigt eine technisch immer präzisere Abbildung der Region.

„Stadtwerke müssen unter einen Rettungsschirm kommen“

10. Juli 2022

Angesichts der weiter steigenden Gaspreise und den Folgen für Stadtwerke und Verbraucher, sagte der stellvertretende Vorsitzende des Städtetages NRW, Bochums Oberbürgermeister Thomas Eiskirch, im Deutschlandfunk:

„Es braucht Lösungen, die wird aber keine Kommune allein finden können. Deswegen sind wir als Deutscher Städtetag, auch als Städtetag NRW unterwegs bei Land und Bund um für Lösungen zu werben. Die zeichnen sich am Horizont ab, beispielsweise das Thema Umlage, damit, wenn es zu Preissteigerungen kommt, nicht der eine um ein Vielfaches mehr belastet wird als der andere. Und gleichzeitig müssen die Stadtwerke unter einen Rettungsschirm kommen.“

Eiskirch sagte weiter:

„Es braucht ähnlich wie in der Corona-Zeit ein Insolvenz-Moratorium beispielsweise, Liquiditätshilfen. Das sind alles Themen die wichtig sind, denn wenn die Stromversorger, wenn die Gasversorger unter Druck geraten und ausfallen sollten, dann können auch Kettenreaktionen entstehen, die wir uns nicht alle vorstellen wollen. Und wir heute viel dafür tun müssen, dass sie nicht eintreten.

Gleichzeitig müssen wir aus einer Mixtur aus dem, was die Bevöllkerung wirklich auch finanziell selber trägt, weil der Staat nicht alles wird ausgleichen können, aber eben auch durch staatliche Hilfen und durch eine möglichst gerechte Verteilung der Lasten dafür sorgen, dass die Balance aus sozialer Herausforderung und der Herausforderung von Versogungssicherheit in Waage bleibt.“

Die Hoffnung stirbt zuletzt

1. Juli 2022

NRW-Koalitionsvertrag: Finanzschwache Kommunen sehen „viele positive Signale“

fuer-die-wuerde-unserer-staedteDie Vereinigung der notleidenden Kommunen „Für die Würde unserer Städte“, in der auch Hagen Mitglied ist, hat die Vorhaben von CDU und Grünen in Nordrhein-Westfalen optimistisch aufgenommen. Wenn sich die finanzschwachen Städte da mal nicht zu früh gefreut haben, aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.

Die Sprecher des Bündnisses erwarten laut einem Statement eine zügige Altschuldenlösung, eine verbesserte Finanzausstattung der Kommunen, vereinfachte Förderprogramme sowie das Engagement gegen Gewerbesteuer-Oasen. Man sehe in der Vereinbarung „viele positive Signale, dass den betroffenen Kommunen endlich geholfen und eine gerechte Finanzverteilung erreicht wird“.

Davon, dass „positive Signale“ ausreichen werden, um eine „gerechte Finanzverteilung“ herbeizuführen, scheinen die Bündnissprecher selbst nicht so recht überzeugt zu sein. Stattdessen überwiegt eine irgendwie geartete „Hoffnung“.

Das Land strebe eine Altschuldenlösung mit dem Bund an, die „unmittelbar erfolgen“ müsse. Es bekenne sich aber auch zu einer eigenen Lösung, sollte dies gemeinsame Lösung nicht zustande kommen, so das Bündnis. Gerade die damit verbundene Zeitschiene nehmen die finanzschwachen Kommunen als Zeichen für die ernsten Absichten der neuen Koalition.

Zugleich vermissen sie aber konkrete Angaben zur Beteiligung des Landes. So verbleiben Erwartungen und Hoffnungen, die immer wieder in der Stellungnahme des Städtebündnisses durchschimmern.

CDU und Grüne erklären, für eine „verlässliche Gemeindefinanzierung“ zu stehen. Außerdem soll das Ausführungsgesetz für den Ganztag auch „die für die Kommunen besonders relevante Finanzierung im Rahmen des geltenden Konnexitätsprinzips regeln“. Das wäre wieder einmal nur eine Einzelfallregelung, die das grundsätzliche Problem nicht löst.

Die finanzschwachen Kommunen sehen darin trotzdem „grundsätzliche Ankündigungen“ und erwarten konkrete finanzielle Angaben. Aber „Ankündigungen“ sind eben noch keine konkreten Umsetzungen.

So sollen die Kommunen „deutlich mehr Mittel“ für den Klimaschutz erhalten und zugleich der administrative Aufwand minimiert werden. Über das ÖPNV-Gesetz soll eine zusätzliche Pauschale an die Kommunen gezahlt werden, beim Bau kommunaler Radwege soll der Abruf von Förderprogrammen erleichtert werden. Außerdem ist ein auf 20 Jahre angelegtes Investitionsprogramm in Höhe von 300 Millionen Euro pro Jahr für kommunale Klimaprogramme für alle Kommunen geplant.

Eine deutliche Steigerung der Investitionstätigkeit sei für die Städte und Gemeinden daraus mindestens noch nicht zu erkennen, stellt das Bündnis ernüchtert fest.

Finanzschwache Kommunen können sich vielfach nicht an Förderprogrammen beteiligen, weil ihnen die Eigenmittel und/oder personellen Ressourcen fehlen, die aufwändigen Antragsverfahren zu durchlaufen, beziehungsweise sie die personellen Folgekosten nicht stemmen können.

„Für die Würde unserer Städte“ hofft, dass CDU und Grüne dies erkannt haben und ändern wollen. Da ist sie wieder – die Hoffnung.

Die Koalition möchte Gewerbesteueroasen in NRW entgegentreten und im Gemeindefinanzierungsgesetz Regelungen verankern, die solche Oasen unattraktiv machen und negative Schlüsselzuweisungen vorsehen.

Das begrüßt das Aktionsbündnis: „Durch Steuerdumping haben Kommunen Unternehmen dazu gebracht, den Standort zu wechseln. Dadurch hat sich die Lage in Kommunen mit ohnehin unterdurchschnittlichen Steuereinnahmen weiter verschlechtert. Wir begrüßen daher, dass diesem unsolidarischen Verhalten nun Einhalt geboten werden soll.“

Viele Absichtserklärungen seitens der schwarz-grünen Koalitionspartner in der neuen NRW-Landesregierung auf der einen Seite und Hoffnungen der notleidenden Kommunen, die „viele positive Signale“ gesichtet haben wollen, auf der anderen Seite.

Nach eineinhalb Jahrzehnten der Bemühungen des Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“, deren Akteure teilweise (wie Hagen) nur mit sehr gebremsten Schaum agiert haben, wäre es dann doch eher überraschend, wenn sich die Finanzprobleme nun auf die Schnelle lösen würden.

„Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen“

24. Juni 2022

Koalitionsvereinbarung von CDU und GRÜNEN

Koalitionsvertrag CDU GrüneDie Verhandlungsgruppen von CDU und GRÜNEN haben am gestrigen Donnerstag ihre Gespräche zur Bildung einer neuen Landesregierung für Nordrhein-Westfalen abgeschlossen. Der zwischen beiden Parteien ausgehandelte Koalitionsvertrag wird am kommenden Samstag (25.6.) auf den Parteitagen von CDU und GRÜNEN beraten und zur Abstimmung gestellt (Foto: Grüne).

Koalitionsvereinbarung von CDU und GRÜNEN NRW

„Für die Zukunft von Nordrhein-Westfalen“

29. Mai 2022

CDU und Grüne NRW stellen Sondierungspapier vor

Die Zeichen in Nordrhein-Westfalen stehen auf Schwarz-Grün. Zum Abschluss ihrer Sondierungsverhandlungen präsentierten Abgesandte beider Parteien am Freitagabend (27. Mai) ein 12-seitiges Ergebnispapier mit der Überschrift „Für die Zukunft von Nordrhein-Westfalen“.

„In der Versöhnung von vermeintlichen Gegensätzen liegt die Kraft für unsere Zukunft“, erklärte Ministerpräsident Hendrik Wüst. „Dieser gemeinsame Geist kann zu einem Zukunftsbündnis zum Wohle unseres Landes führen.“

Grünen-Landeschefin Neubaur ergänzte: „Wir wollen der Garant dafür werden, dass eine neue Landesregierung auf der Höhe der Zeit arbeitet.“ CDU und Grüne hätten „gemeinsam eine belastbare Grundlage“ erarbeitet. „Beide Parteien eint der ernsthafte Wille, in Zeiten multipler Krisen generationengerechte Lösungen für die Herausforderungen von Gegenwart und Zukunft zu finden.“

Schöne Worte, die sich u.a. in „mindestens 1000 zusätzlichen Windkraftanlagen“, „10 000 zusätzlichen Lehrkräften“, „jährlich neuen 3000 Polizeikräften“ und „1000 Kilometer neuen Radwegen“ materialisieren sollen.

Ein zentrales Anliegen verarmter Kommunen wie Hagen findet allerdings erst auf Seite 10 des 12-seitigen Papiers seinen Niederschlag – hinter Sport und Ehrenamt: Wie soll die Altschuldenproblematik gelöst werden? Da bleiben die schwarz-grünen Sondierer eher vage:

„Um alle Kommunen handlungsfähig zu machen, wollen wir noch in diesem Jahr gemeinsam mit dem Bund eine Lösung für den Abbau der kommunalen Altschulden vereinbaren. Sollte der Bund seiner Verantwortung in diesem Bereich nicht nachkommen, bekennen wir uns dazu, im kommenden Jahr selbst eine Lösung herbeizuführen.“

Man wolle „evaluieren“, „neu organisieren“ und „digitalisieren“. Die Umsetzung des Konnexitätsprinzips soll von den Ergebnissen einer Transparenzkommission abhängig gemacht werden. So solle sichergestellt werden, dass die Kommunen für die Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben angemessen ausgestattet sind.

„In Anbetracht der großen Aufgaben, vor denen die Kommunen stehen, prüfen wir gemeinsam mit den Kommunen, wie wir sie strukturell – gegebenenfalls auch von Aufgaben – entlasten und ihre Handlungsfähigkeit stärken können.“

Nach einem Durchbruch in dieser endlosen Geschichte hört sich das alles nicht an, eher nach dem Einbau von vielen neuen Schlupflöchern. Wenn ein Koalitionsvertrag steht, kann man weiter sehen. Vielleicht.

Sondierungspapier CDU/Grüne NRW: Für die Zukunft von Nordrhein-Westfalen (pdf)

Mit dem Schuldenesel zu den Parteizentralen

25. Mai 2022

Städtebündnis: „NRW muss dieses Jahr die Altschuldenfrage lösen“

fuerdiewuerde.nrw_.duesseldorf-andreas.endermannAltschuldenesel vor dem NRW-Landtag. Foto: Andreas Endermann.

Nach dem Städtetag NRW (siehe hier) hat auch das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ zum wiederholten Mal seit Jahren auf die Unterfinanzierung der Kommunen und den Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip hingewiesen.

Auch Hagen ist in beiden Vereinigungen Mitglied, aber noch nie durch besonderes Engagement aufgefallen. Es hat sich inzwischen der Eindruck verfestigt, dass städtische Repräsentanten das Wohlergehen der Kommune und ihrer Bürger „höheren“ Interessen – Rücksichtnahme auf die Landesregierung und die Parteiapparate – unterordnen.

Das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ besuchte am Montag (23. Mai) die Zentralen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen mit einem Wagen, den der Künstler Jacques Tilly gebaut hat.

Er zeigt einen Esel, der zwei große Säcke auf dem Rücken trägt und dadurch in die Knie gezwungen wird. Auf den Säcken steht „Altschulden“ und „Coronakosten“. Sie symbolisieren die Lasten, unter denen die Städte und Kreise leiden. Die damit verbundene Forderung der Kommunen: NRW muss dieses Jahr die Altschuldenfrage lösen.

Es ist das letzte Bundesland, das keine solche Lösung gefunden hat – ohne diese wäre die Altschuldenlösung, die die Bundesregierung angeboten hat, wirkungslos.

Mindestens sechs Millionen Menschen in NRW leben in einer finanzschwachen Kommune, das ist jede und jeder Dritte. Es handelt sich um Städte, die strukturell benachteiligt sind, weil sie hohe Sozialausgaben haben und geringe Steuereinnahmen.

Erschwerend hinzu kommt, dass Bund und Länder bei den Aufgaben, die sie den Kommunen zugewiesen haben, nicht für einen angemessenen finanziellen Ausgleich sorgen. Deshalb mussten die Städte Kredite aufnehmen, um diese Aufgaben erfüllen zu können.

Nun zahlen sie für Tilgung und Zinsen statt vor Ort in Kitas, Schulen, Straßen oder Zukunftsthemen wie Klimaschutz und Digitalisierung zu investieren.

Im Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ haben sich 65 Kommunen aus sieben Bundesländern zusammengeschlossen, 36 davon aus NRW.

„Land muss Ball der Bundesregierung annehmen“

23. Mai 2022

Städtetag NRW zu den kommunalen Altschulden

„Die hohen Schulden knebeln viele NRW-Städte seit Jahrzehnten und engen ihren Handlungsspielraum ein“, erklärte Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages NRW gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

Die betroffenen Städte würden einen Berg von knapp 23 Milliarden Euro kommunaler Altschulden vor sich herschieben. Allein Hagen steht mit etwa 1 Milliarde Euro in der Kreide.

„Das Land muss den Ball der Bundesregierung für eine kommunale Altschuldenlösung annehmen und jetzt endlich Nägel mit Köpfen machen.“

„Wir brauchen eine nachhaltige Lösung, solange die Zinsen noch niedrig sind. Das Zeitfenster schließt sich. Die Städte können nicht warten, bis lange Koalitionsverhandlungen fertig ausgehandelt sind. Jetzt müssen die Details schnell geklärt werden. (…)

Vorbild für eine Altschuldenlösung könnte Rheinland-Pfalz sein, das Land will etwa die Hälfte der kommunalen Altschulden seiner Städte übernehmen. Das Land erwartet nun, dass der Bund die andere Hälfte übernimmt. Saarland und Hessen als einzig weitere betroffene Länder mit hohen kommunalen Altschulden haben bereits geliefert.“

Kulturreport des LWL erschienen

23. Mai 2022

Der Kulturreport des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) für die Jahre 2015 bis 2020 ist erschienen. Der Bericht mit Daten, Fakten und Zahlen soll zeigen, was in den vergangenen Jahren geleistet wurde. In Hagen betreibt der LWL das Freilichtmuseum in der Selbecke und ist an archäologischen Untersuchungen beteiligt.

Die über die Jahre gleichbleibend hohen Besucherzahlen zeugten von der Qualität und den hohen Standards der LWL-Museen, betont LWL-Kulturdezernentin Dr. Barbara Rüschoff-Parzinger. Der Bericht belege auch, wie intensiv die zahlreichen Veröffentlichungen, Veranstaltungen und Konferenzen sowie Angebote aller Kultureinrichtungen das kulturelle, wissenschaftliche und gesellschaftliche Spektrum der Kultur in Westfalen-Lippe bereichert hätten.

Rüschoff-Parzinger: „Ob LWL-Medienzentrum, LWL-Archiv-oder Museumsamt, der große Bereich der Denkmalpflege oder die wissenschaftlichen Kommissionen – sie alle haben dazu beigetragen, dass die kulturellen Angebote des LWL weit über die Grenzen der Region geschätzt werden.“

Der 163-seitige LWL-Kulturbericht auf Papier lässt sich per Mail hier bestellen: lwl-kulturabteilung@lwl.org

Im Internet ist der Bericht im PDF-Format hier zu finden: https://www.lwl-kultur.de/de/publikationen-positionen/kulturreport/

Erneuerbare Energien in Westfalen

22. Mai 2022

LWL-Veröffentlichung zeigt Verteilung und Potenziale

Klimawandel, Erneuerbare Energien, nachhaltige Entwicklung, energetische Unabhängigkeit: Begriffe, die in der aktuellen gesellschaftlichen Debatte eine große Bedeutung haben. Aber welche Rolle spielt Westfalen dabei? Antwort darauf gibt das Buch „Erneuerbare Energien in Westfalen“ das der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) jetzt als Band 10 des Atlasses von Westfalen herausgegeben hat.

Westfalen - Ertrag aus Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch 2019Anteil des Ertrags aus Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch 2019 nach Kreisen/kreisfreien Städten Westfalens. Grafik: LWL.

Grundlage des Buches ist eine Untersuchung im Auftrag der Geographischen Kommission für Westfalen des LWL, die den derzeitigen Ausbaustand der Erneuerbaren Energien in Westfalen zeigt und deutlich macht, dass die Verteilung entsprechend der geographischen Grundvoraussetzungen in Westfalen sehr heterogen ist: Windenergie und Solarenergie wird fast überall genutzt, vor allem aber im Münsterland und Ostwestfalen-Lippe. Strom durch Biomasse gewinnen vor allem die ländlichen Räume, da dort benötigte Abfälle und Pflanzenmengen vermehrt auftreten. Die Wasserkraft wird fast ausschließlich im mittelgebirgigen Gelände Westfalens genutzt.

Westfalen - Photovoltaik-AnlagenStromgewinnung durch Photovoltaik auf Kreisebene in Westfalen. Grafik: LWL.

„Bei allen vier Energiegewinnungsformen ist das Potenzial aber noch nicht ausgeschöpft“, so der Leiter der Studie, Prof. Dr. Thomas Schmitt von der Arbeitsgruppe Landschaftsökologie und Biogeographie der Uni Bochum. Die Gründe seien vielfältig: Umweltschutz, Artenschutz, Landschaftsveränderung, Gesundheit sind nur einige der Stichworte. Die größten Potenziale bei geringsten Konflikten bieten Photovoltaikanlagen auf Dachflächen. Hier biete das dicht besiedelte Ruhrgebiet eine große Chance.

Westfalen - WindenergieStromgewinnung durch Windenergie auf Kreisebene in Westfalen. Grafik: LWL.

Die Arbeit zählt die Photovoltaikanlagen, Windenergieanlagen, Biogas- und Wasserkraftgewinnung mit den jeweiligen Gesamterträgen auf Kreisebene.

„Für die von allen Seiten eingeforderte Energiewende ist ein weiterer Ausbau der Erneuerbaren Energien und eine begleitende innovative und durchdachte Koppelung von Energien, zum Beispiel bei der Entwicklung von grünem Wasserstoff, unausweichlich“, sagt LWL-Direktor Matthias Löb. „Dazu muss die Bevölkerung durch Aufklärung, Akzeptanzbildung und gegebenenfalls durch Gewinnbeteiligung einbezogen werden. So kann auch Westfalen-Lippe einen deutlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten.“

Martina Grudzielanek, Tobias Scholz, Bettina Fischer, Ann-Michelle Hartwig und Thomas Schmitt (2022):
Erneuerbare Energien in Westfalen. Atlas von Westfalen, Bd. 10.
Hg. v. d. Geographischen Kommission für Westfalen. Münster.
56 Seiten, mit Abbildungen, Karten und Fotos, eine Kartenbeilage, geb., ISBN 978-3-402-14979-9. Preis 9,95 Euro

ÖPNV zum Schnäppchenpreis – aber nur 3 Monate

21. Mai 2022

Freie Bahn für das 9-Euro-Ticket – es könnte voll werden

Hagen Hbf VRRWann fährt mein Zug? Fahrgast im Hagener Hauptbahnhof. ©: VRR.

Vom 1. Juni bis zum 31. August 2022 dürfen alle Fahrgäste den gesamten Nahverkehr in ganz Deutschland in der 2. Klasse nutzen – und zahlen dafür nur neun Euro pro Monat. Der Verkauf des Tickets ist landesweit ab dem 23. Mai 2022 möglich.

Das Aktionsticket gilt deutschlandweit für alle kommunalen Nahverkehrsmittel wie Linienbusse, Straßen- und U-Bahnen sowie für den Schienenpersonennahverkehr mit S-Bahnen, Regionalbahnen und Regionalexpresszügen in der 2. Klasse. Die Nutzung der 1. Klasse und des Fernverkehrs der Deutschen Bahn AG sind ausgeschlossen.

Interessierte können das 9-Euro-Ticket beispielsweise über die mobil.nrw-App oder weitere Apps der Aufgabenträger, Verkehrsverbünde und -unternehmen erwerben. Auch der Kauf vor Ort in Kundenzentren, an Fahrkartenautomaten und in Bussen ist möglich.

Das 9-Euro-Ticket gilt auch für die Stammkunden des nordrhein-westfälischen Nahverkehrs: Die bestehende Abokarte wird direkt zum 9-Euro-Ticket. Das Ticketabo für die 2. Klasse in Nordrhein-Westfalen kostet im Juni, Juli und August 2022 dann auch nur neun Euro pro Monat, dabei werden die monatlichen Abbuchungen durch das jeweils zuständige Verkehrsunternehmen automatisch umgestellt oder die Differenz wird erstattet.

Auch Jobtickets, Sozialtickets im Abo, Schülertickets, Semestertickets und Azubitickets werden im Juni, Juli und August 2022 zum 9-Euro-Ticket. Für die Abwicklung der Preisabsenkung bei den Semestertickets werden an den Hochschulen zurzeit individuelle Verfahren erarbeitet.

Neben der deutschlandweiten Gültigkeit bietet das 9-Euro-Ticket für Stammkunden des Nahverkehrs weitere Pluspunkte: So fallen eventuelle zeitliche Beschränkungen, zum Beispiel bei Abotickets mit einer Gültigkeit ab neun Uhr, im Aktionszeitraum weg. Dagegen bleiben Sonderregelungen zu Mitnahmemöglichkeiten, Übertragbarkeit oder 1.-Klasse-Nutzung im regulären Geltungsbereich des Abo- oder Jahrestickets bestehen.

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr geht davon aus, dass im Rahmen des Angebots mehr Menschen mit Bus und Bahn unterwegs sein werden. Vor allem Züge „zu reizvollen Zielen“ könnten in den kommenden Wochen sehr voll werden. Um sich auf den zusätzlichen Ansturm an Fahrgästen vorzubereiten, prüfen die Verkehrsunternehmen auf besonders stark frequentierten Strecken bereits, mehr Züge und Busse einzusetzen.

Prof. Johannes Weyer, Experte für Techniksoziologie an der TU Dortmund hat dagegen so seine Zweifel, dass Autofreaks zum Umsteigen veranlasst werden könnten. Im Interview mit dem Westfalenspiegel sagte er:

Einem notorischen Autofahrer ist es letztlich gleichgültig, ob der Sprit 1,50 oder 2 Euro kostet. Es muss eine Menge passieren, damit er auf sein Auto verzichtet.

Alle Informationen zum 9-Euro-Ticket in Nordrhein-Westfalen sowie weitere Antworten zur Aktion finden sich übersichtlich zusammengestellt auf www.mobil.nrw/9-euro-ticket.


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