Schlechte Leistungen durch Privatunternehmen
Auch der Stadtgarten als eine attraktive Grünanlage muss unterhalten werden. Foto: Michael Kaub/Stadt Hagen.
Die Forderung nach immer weiterer Privatisierung öffentlicher Dienste ist das Dauerlamento der diversen Lobbygruppen des Unternehmerlagers, flankiert durch ihre Hilfstruppen in Parteien und Parlamenten („Privat vor Staat“).
Welch bizarre Formen die Auslagerung solcher Dienstleistungen annehmen kann, kommt heute bei der Sitzung des Verwaltungsrates des Wirtschaftsbetriebs Hagen (WBH) zur Sprache (16:00 Uhr, Ratssaal).
Die Unterhaltung der städtischen Grünflächen sollte gemäß der herrschenden Ideologie an Private vergeben werden. Denen geht es aber allen Unkenrufen zum Trotz wirtschaftlich so gut, dass Pflegearbeiten laut Wirtschaftsbetrieb „wenig Interesse“ bei den Garten- und Landschaftsbaubetrieben erzeugen.
Die Folge ist nach Angaben des WBH, dass die an den Ausschreibeverfahren teilnehmenden Firmen häufig schlechte Leistungen ablieferten. Dieses war dann der Grund, wieso der WBH nun diese Pflegearbeiten im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ausschreiben wollte.
Seitens der die Vergabe durchführenden städtischen Verwaltung wurde diese Vergabeart jedoch als kritisch angesehen, so dass insbesondere vor dem Hintergrund der rechtzeitigen Auftragsvergabe dann die Pflegearbeiten nochmal im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung vergeben werden sollten.
Nach Durchführung der öffentlichen Ausschreibung und Vergabe der Pflegearbeiten müsse allerdings konstatiert werden, so der WBH, dass die beauftragte Firma mit Aufnahme der Pflegearbeiten an diversen Objekten leider nicht die geforderte Fachlichkeit erkennen lasse:
„Trotz rechtzeitiger Bereitstellung aller notwendigen Ausführungsunterlagen (Objektpläne, Verrichtungen) sowie einer Einweisung vor Ort musste dann leider von den zuständigen Bezirksmeistern festgestellt werden, dass die Arbeiten überwiegend mangelhaft und/oder falsch ausgeführt wurden.“
Die Bauleitung der beauftragten Firma sei bis dahin der Argumentation des WBH bezüglich der mangelhaften Arbeitsausführung durchaus gefolgt, so die Angaben des Wirtschaftsbetriebs. Dagegen behaupte die Geschäftsführung der beauftragten Firma nun, dass die mangelhafte Arbeitsausführung in der unzureichenden Bereitstellung von Planwerken durch den WBH begründet sei.
Diese Begründung ist nach Auffassung des WBH schlicht falsch und führe zu der Annahme, dass die beauftragte Firma fachlich nicht in der Lage zu sein scheint, die beauftragten Pflegearbeiten fach- und zeitgerecht durchzuführen. Der beauftragten Firma wurde nun eine Frist zum 30.05. gesetzt, die Arbeiten wieder aufzunehmen und fachlich auszuführen.
Alles scheine möglich, wobei schon der Eindruck entstehe, „dass die beauftragte Firma aus dem Vertrag aussteigen will“, bewertet der WBH den Vorgang.