„Fahrverbote sind zulässig und unausweichlich“

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Deutsche Umwelthilfe vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht erfolgreich

Ein Gerichtsentscheid, der auch für Hagen von Interesse sein dürfte: Nur an kleinen wirkungslosen Stellschräubchen zu drehen, mit denen lediglich Aktion vorgetäuscht, aber die Luftbelastung durch Kraftfahrzeuge nicht wirklich vermindert wird, reicht nicht aus.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit seinem heutigen Urteil der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Baden-Württemberg in vollem Umfang stattgegeben. Die DUH forderte insbesondere die Einführung von umfassenden Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge im gesamten Stadtgebiet. Das Gericht stellte klar, dass ganzjährige Diesel-Fahrverbote in der Stuttgarter Umweltzone unausweichlich und schon jetzt rechtlich zulässig sind.

„Das Verkehrsverbot verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil der Gesundheitsschutz höher zu gewichten ist als das Recht auf Eigentum und die allgemeine Handlungsfreiheit der vom Verbot betroffenen Kraftfahrzeugeigentümer“, so der Vorsitzende Richter Wolfgang Kern in der Urteilsbegründung.

Gegenstand der Auseinandersetzung war die Frage, ob die im Luftreinhalteplan vorgeschlagenen Maßnahmen ausreichen, die von der EU vorgeschriebenen Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2) schnellstmöglich einzuhalten. In der mündlichen Verhandlung am 19.7.2017 stellte sich heraus, dass der vorliegende Plan keine Maßnahmen aufweist, die das geforderte Ziel sicherstellen.

Kurz vor der mündlichen Verhandlung hatte die Landesregierung angekündigt, anstelle von Fahrverboten auf Software-Veränderungen an Euro 5-Fahrzeugen durch die Autohersteller setzen zu wollen. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung am 19.7.2016 konnten die Vertreter des Landes jedoch keine relevante Minderungswirkung durch ein Software-Update nachweisen. Überraschend deutlich bewertete das Gericht in seinem Urteil diese Maßnahme daher als ungenügend.

Remo Klinger, der die DUH als Rechtsanwalt in diesem und in 15 anderen Verfahren zur Luftreinhaltung vertritt, sagt: „Wir haben auf ganzer Linie gewonnen. Das Gericht hat die Behauptungen des Ministeriums zur Wirksamkeit von Software-Updates nicht einfach hingenommen, sondern hinterfragt und im Ergebnis zu Recht verworfen. Damit liegt die zweite Grundsatzentscheidung vor, die Diesel-Fahrverbote schon jetzt als zulässig und geboten ansieht. Für Düsseldorf ist dies ebenso entschieden worden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart geht inhaltlich noch über die Entscheidung aus Düsseldorf hinaus, indem es die Verkehrsbeschränkungen nicht nur auf einzelnen Straßen, sondern in der gesamten Umweltzone zulässt.“

Weitere Informationen sind in einer Pressemitteilung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts zu finden.

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