Bürger können jetzt Bürgermeister abwählen

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In Nordrhein-Westfalen können die Wähler ihre Bürgermeister und Landräte ab sofort aus eigener Initiative abwählen. Der Landtag hat am 18. Mai 2011 mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen.

Die Bürger werden damit vom Zuschauer zum Akteur. Sie müssen nicht mehr darauf warten, dass sich im Rat eine Zweidrittel-Mehrheit zur Einleitung eines Abwahlverfahrens findet. Für ein Begehren zur Abwahl eines Bürgermeisters sind je nach Gemeindegröße die Unterschriften von 15 – 20 Prozent der Wahlberechtigten notwendig. Es gilt diese Staffelung:

bis 50.000 Einwohner 20 Prozent
bis 100.000 Einwohner 17,5 Prozent
mehr als 100.000 Einwohner 15 Prozent

Für Anträge zur Abwahl von Landräten gilt generell ein Quorum von 15 Prozent. Die Unterschriften dürfen am Einreichungstag nicht älter als vier Monate sein.

Bei Zulässigkeit des Abwahlantrags kann der Bürgermeister oder Landrat auf die Weiterführung seines Amtes verzichten. Damit gilt die Abwahl als erfolgt. Tritt das Stadt- oder Kreisoberhaupt nicht zurück, kommt es zum Bürgerentscheid. In diesem Abwahlentscheid braucht das Abwahlbegehren neben der Mehrheit der Abstimmenden die Zustimmung von mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten. Andernfalls gilt der Antrag als abgelehnt.

Die Linke hatte 2010 einen Gesetzentwurf eingebracht, der einen Verfahrensvorschlag von Mehr Demokratie aufgegriffen hatte. Die Unterschriftenhürde für ein Bürgerbegehren zur Abwahl eines Bürgermeisters oder Landrats in NRW sollte danach dem bei Bürgerbegehren zu Sachfragen entsprechen. Je nach Gemeindegröße gilt hier eine Hürde von 3 bis 10 Prozent aller Stimmberechtigten, in Kreisen gilt eine Hürde von 3 bis 5 Prozent. SPD und Grüne wollten hingegen ein Unterschriftenquorum von einem Drittel aller Wahlberechtigten ansetzen. (…) Ein Zustimmungsquorum beim Abwahlentscheid war im Gesetzentwurf der Linken nicht vorgesehen.

Quelle: Mehr Demokratie e.V.

Anmerkung: Ein erster – kleiner – Schritt in die richtige Richtung. Warum es allerdings bei der Wahl eines Bürgermeisters kein Quorum gibt, bei einer Abwahl aber wohl, kann nur damit erklärt werden, dass zuviel Demokratie denn doch nicht gewollt wird. Der Hagener Oberbürgermeister Dehm erhielt bei seiner Wahl nur 17,7% der Stimmen aller Wahlberechtigten. Einer eventuellen Abwahl müssten aber 25% zustimmen – fast die Hälfte mehr.

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