Eine „zukunftsweisende Weiterentwicklung“?

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Abriss des Blocks 1 in Wehringhausen und Ansiedlung von „großflächigem Einzelhandel“ soll durchgezogen werden

Der Abriss des sogenannten Block 1 in Wehringhausen und die anschließende Neubebauung u.a. mit großflächigem Einzelhandel soll offenbar durchgepeitscht werden. Der vom Initiativkreis geplante Termin am heutigen Donnerstag (29.11.2018) ist inzwischen abgesagt worden, da eine Gesprächsbereitschaft seitens der GWG nicht mehr zu erkennen ist.

Die Verwaltung empfiehlt, die von der GWG vorgelegte Planung „im Interesse einer zeitnahen, positiven, zukunftsweisenden Weiterentwicklung dieses Stadtraumes von Wehringhausen“ ohne Bebauungsplanverfahren nach einem Ausnahmetatbestand im Baugesetzbuch durchzuführen.

Während sich die Mächtigen aus Wohnungswirtschaft, Politik und Verwaltung im Fall Wehringhausen anscheinend auf einen Durchmarsch geeinigt haben, wurde im Fleyerviertel schon ganz anders verfahren. Dort wurde nur für eine Baulücke ein Bebauungsplanverfahren beschlossen. Aber dort ist ja auch eine Klientel ansässig, die dem hiesigen Machtapparat einerseits eher verbunden ist und andererseits, falls das nicht reichen sollte, mit hoher Juristendichte auch gefährlicher werden kann.

Behandelt werden soll das Thema im Stadtentwicklungsausschuss am 4. Dezember. Laut Bürgerinformationssystem wird dort auch die Entscheidung fallen, obwohl sich die Bezirksvertretung Mitte erst am 12. Dezember in Form einer „Vorberatung“ mit der Causa befassen wird. Dass erst entschieden wird und danach beraten – auch nichts neues in Hagen.

Der Initiativkreis Wehringhausen hat eine Erklärung zum aktuellen Stand herausgegeben (Stand: 27. Nov. 2018):

Die Absage der Einladung zu einem Gespräch mit Vertretern der GWG vom Aufsichtsratsvorsitzenden der Genossenschaft hat bei den Bürgern in Wehringhausen Betroffenheit und Unverständnis ausgelöst. Zumal in dem Bürgerantrag teilweise die Auffassungen der GWG übernommen wurden, z.B. zum Abriss des Baublockes.

Das Gespräch sollte dazu dienen, die inhaltliche Diskussion fortzuführen, um gemeinsam auf Basis der vorliegenden Vorschläge zum weiteren Verfahren eine Lösung des Konfliktes zu erreichen.

Diese Absage ist nicht nachzuvollziehen, da der Aufsichtsratsvorsitzende in diesem Fall die zahlreichen Mitglieder der Genossenschaft vertritt. Diese Mitglieder sind Bürger der Stadt Hagen, Anteilseigner der Genossenschaft, Nutzer der Genossenschaftswohnungen und haben ein lebenslanges Wohnrecht. Ein Blick in die Satzung ist hier hilfreich. Dort ist das Ziel der Genossenschaft wie folgt beschrieben: Zweck der Genossenschaft ist Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozialverantwortbare Wohnungsversorgung.

Man muss vermuten, dass man sich seiner Sache sehr sicher ist und sich auf die Vorabsprachen zur Genehmigung des Vorhabens mit der Verwaltung und der Mitglieder des Rates verlässt, die dort die Mehrheit haben.

Dies ist vielleicht ein Trugschluss, da ein solcher Eingriff in das Stadtquartier Wehringhausen problematisch ist und ein Planungserfordernis und eine Abwägung der unterschiedlichen Belange auslöst. Somit wäre eine Genehmigung nach § 34 BauGB kaum noch möglich.

Die Absicht der GWG ist der Verwaltung seit Jahren bekannt und die erforderlichen Untersuchungen könnten vorliegen. Ein Bebauungsplan hätte längst beschlossen werden können.

Der Initiativkreis findet die vorliegenden Pläne der GWG und die Stellungnahmen aus Politik und Verwaltung auch unter dem Aspekt, dass sehr viele öffentliche Mittel in die Entwicklung des Stadtteils fließen und sich inzwischen auch die lokale Ökonomie hier äußert positiv entwickelt, bedenklich.

Die Beschlüsse des Rates werden vom Oberbürgermeister, als Chef der Verwaltung vorbereitet. Er ist an Recht und Gesetz gebunden und kann dem Rat vorschlagen von seiner Planungshoheit Gebrauch zu machen und die notwendigen Beschlüsse zu fassen.

Der Rat hat im vergangenen Jahr mit Zustimmung des OB in einem wesentlich unproblematischeren Fall, bei dem es nur um die Schließung einer Baulücke mit einem Wohngebäude in der Fleyer Straße ging und nicht um den Abriss eines ganzen Baublocks, die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen.

Der Antrag der Bürger ist vom Ratsausschuss für Beschwerden und Anregungen in den ISEK-Prozess verwiesen worden und als 1. Lesung wegen des laufenden Verfahrens behandelt worden. Dort hat die Bauverwaltung erklärt: „Die Verwaltung wird zeitnah das Gespräch mit der GWG suchen, um für die Anregung zu werben.“ In einem anderen Zusammenhang ist jedoch erklärt worden, dass „konkrete Hinweise zu Bauprojekten (…) nicht Gegenstand des ISEK-Verfahren (wären), die Bauverwaltung sähe keinen Grund sich mit dem Antrag zu befassen“.

Ein solches Vorgehen der Verwaltung untergräbt das Vertrauen, in die mit großem Aufwand betriebene Bürgerbeteiligung im ISEK-Verfahren. Durch dieses Verhalten bei einem solch gravierenden Eingriff in ein Stadtquartier wird der gesamte Beteiligungsprozess, der vom Oberbürgermeister initiiert wurde, ins Gegenteil verkehrt. So kann man erfolgreich das Vertrauen der Bürger in die Kommunalverwaltung schreddern.

Die allgemeine Diskussion über die Wohnungsfrage in den großen Städten und die letzten Wahlergebnisse müssten bei den verantwortlichen Politikern ein Nachdenken auslösen.

Die Bürger in Wehringhausen hoffen, dass es diesmal der Rat, wie in der Fleyer Straße, seine Verantwortung wahrnimmt.

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