Entlastung für Kommunen bei der Grundsicherung – Gewerbesteuer bleibt unangetastet

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Deutscher Städtetag zum Abschluss der Gemeindefinanzkommission

Der Deutsche Städtetag sieht in den Ergebnissen der Gemeindefinanzkommission einen wichtigen Beitrag, den Städten wieder mehr Handlungsspielraum zu verschaffen. Die Städte begrüßen die beabsichtigte Entlastung der Kommunen von den Ausgaben der Grundsicherung im Alter und die Beibehaltung der Gewerbesteuer. Sie hoffen, dass Fortschritte bei der Beteiligung der Kommunen an Gesetzgebungsverfahren des Bundes erzielt werden. Wegen der nach wie vor großen Finanznot vieler Städte hält der Deutsche Städtetag es für die Zukunft für dringend notwendig, dass die Kommunen nicht mit neuen Ausgaben belastet werden. Zudem müssten sich Bund und Länder weiter mit den Soziallasten der Kommunen auseinandersetzen.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus, erklärte gestern zum Abschluss der Beratungen der Gemeindefinanzkommission: „Die drückende Last der Sozialausgaben wird für die Kommunen spürbar verringert, weil der Bund schrittweise die Grundsicherung im Alter in einer Größenordnung von 4 Milliarden Euro übernimmt. Das ist ein Meilenstein angesichts eines Rekordwerts von 42 Milliarden Euro Sozialausgaben im vergangenen Jahr.“ Bund und Länder hätten mit diesem Beschluss gemeinsam die hohen Sozialausgaben als Kernproblem der Kommunalfinanzen anerkannt.  

Die strukturellen Finanzprobleme für einen großen und wachsenden Teil der Kommunen seien allerdings so gravierend, dass trotz der vorgesehenen Entlastung weitere Schritte zur Verbesserung der Finanzlage der Kommunen notwendig bleiben. Gerade die dramatische Verschuldung zahlreicher Städte mache es nötig, auch nach Abschluss der Arbeit der Gemeindefinanzkommission nach weiteren Entlastungsmöglichkeiten zu suchen, aber auch Programme mit Entschuldungshilfen umzusetzen, wie sie in mehreren Ländern debattiert werden.

Um die Kommunen nicht finanziell zu überfordern, so Articus weiter, müssten in Zukunft belastbare Finanzierungsregelungen und eine bessere Kostenfolgenabschätzung bei Bundesgesetzen verwirklicht werden:„Dazu gehört, dass ein Stoppschild aufgestellt und von Bund und Ländern beachtet wird. Ein Stoppschild gegen jede neue Ausgabenbelastung der Kommunen ohne finanziellen Ausgleich.“ Außerdem müsse im bevorstehenden Gesetzgebungsverfahren zur Grundsicherung im Alter sichergestellt werden, dass die Entlastung in vollem Umfang bei den Kommunen ankomme, um deren Finanzsituation zu verbessern.

Erfreut äußerte sich der Deutsche Städtetag darüber, dass die Gewerbesteuer unangetastet bleibt. „Die Bundeskanzlerin und der Bundesfinanzminister haben Wort gehalten und keine Lösung gegen die Kommunen durchgesetzt. Aus unserer Sicht hat sich bestätigt, dass es keine tragfähige Alternative zur Gewerbesteuer gibt. Darin sind sich die finanzstärkeren und finanzschwächeren Städte einig, sowohl in den alten als auch in den neuen Ländern“, sagte Articus. Die Gewerbesteuer erhole sich nach der Finanz- und Wirtschaftskrise schnell, in diesem Jahr werde ein Niveau von 38,7 Milliarden Euro erwartet, der bisherige Höchstwert des Jahres 2008 werde voraussichtlich im Jahr 2012 übertroffen.

Besonders wichtig ist für die Kommunen auch ihre bessere Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren. Der Deutsche Städtetag habe stets darauf hingewiesen, dass immer neue Belastungen für die Kommunen nur dann dokumentiert und verhindert werden können, wenn die Kommunen verlässlich an der Gesetzgebung des Bundes und vor allem an der Kostenfolgenabschätzung beteiligt werden. Articus: „Wir können darauf hoffen, dass in der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien eine Verbesserung der kommunalen Anhörungsrechte verankert wird. Ein solches privilegiertes Anhörungsrecht wäre ein Fortschritt.“ Offen sei, ob der Bundestag dem Votum der Kommission folge, seine Geschäftsordnung entsprechend zu ändern und den Kommunen ein solches besonderes Anhörungsrecht zugestehen wird.

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