Altenhagen: Brücke ab heute für LKW gesperrt

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Verkehrspolitische Fehlentscheidungen müssen von der Allgemeinheit teuer bezahlt werden

Altenhagener_Bruecke_Hans_Blossey_maxIm Zuge der regelmäßigen Bauwerksprüfungen wurden jetzt erhebliche Schäden an der „Ebene zwei“ (Altenhagener Brücke, Foto: Hans Blossey) festgestellt. Um für eine dringend notwendige Entlastung zu sorgen, wird die Brücke ab Donnerstag, 11. April, für LKW, also Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, gesperrt. Für PKW und Rettungsfahrzeuge bleibt das Bauwerk uneingeschränkt nutzbar.

Eine entsprechende Verbots- und Umleitungsbeschilderung wird installiert. Der LKW-Verkehr wird in Fahrtrichtung Eckesey vom Märkischen Ring unter der Brücke her und über die Eckeseyer Straße wieder auf die B54 hochgeführt. In Fahrtrichtung Innenstadt erfolgt die Umleitung über die Bahnhofshinterfahrung, Wehringhauser Straße und Bergischer Ring zurück auf die B54.

Die Wirtschaftslobby jammert bereits, wie es nicht anders zu erwarten war. „Die Sperrung der Altenhagener Hochbrücke in Hagen für den Lkw-Verkehr zeigt: Mehr und mehr wird der Infrastrukturkollaps in unserer Region zu einem realistischen Szenario“, blickt Christoph Brünger, Geschäftsbereichsleiter bei der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK), voller Sorgen in die Zukunft.“

Jede ausfallende Brücke, jede Sperrung führe zu weiteren Belastungen der Wirtschaftsverkehre und zu volkswirtschaftlichen Kosten – von den Belastungen der Bürgerinnen und Bürger ganz zu schweigen. Die Vernachlässigung des Themas Infrastruktur in der Vergangenheit räche sich jetzt bitter.

Der SIHK-Mann verschweigt allerdings den Anteil, den die Wirtschaft selbst an dem maroden Zustand vor allem der Brücken hat und stellt hauptsächlich neue Forderungen auf: „Wir brauchen dringend einen regionalen Masterplan für die Sanierung unserer Straßen über die unterschiedlichen Verkehrsträger hinweg, einen Planungshochlauf jetzt zur Beseitigung der dringlichsten Schäden, mehr finanzielle Mittel als andere Regionen und ein Höchstmaß an Koordination und Abstimmung in der Region, damit das Straßennetz auch während der jetzt erforderlichen Maßnahmen Verkehre bewältigen kann.“

Die politischen Ebenen haben immer wieder dem Druck der Lobbyisten nachgegeben und das zulässige Höchstgewicht der LKWs angehoben. Zu der Zeit, als beispielsweise die Hochstraße in Altenhagen (oder auch die Sauerlandlinie A45) geplant und gebaut wurde, lag das Maximum noch bei 24 Tonnen, ab 1964 bei 32 Tonnen. Heute dürfen LKWs mit bis zu 44 Tonnen die Straßen und Brücken befahren, für sogenannte Lang-LKWs ist sogar ein zulässiges Gesamtgewicht von 60 Tonnen vorgesehen.

Selbst das nicht unbedingt bestens beleumundete Bundesverkehrsministerium kennt genau die Ursachen der Straßen- und Brückenschäden:

„Eine wachsende Bedeutung kommt den durch den Schwerlastverkehr bedingten Bauschäden in Städten zu. (…)

Ein Lastwagen mit 10 Tonnen Achslast beansprucht die Verkehrswege damit pro Entfernungseinheit 160.000-mal stärker als ein Pkw mit einer Achslast von 0,5 Tonnen. Damit ist der Lkw-Verkehr der entscheidende Faktor für die Beanspruchung des Straßenkörpers. (…)

Wachsender Lkw-Verkehr führt deshalb zu einem überproportionalen Anstieg von Straßenschäden. Gleiches gilt für die Erhöhung zulässiger Achslasten. (…)“

Quelle: Bundesverkehrsministerium

Dies führt zu erheblichen Kosten für Bund, Länder und Kommunen. So werden in dem Zeitraum von 2016 bis 2030 allein auf Bundesebene 67 Milliarden Euro für Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen an Straßen veranschlagt.

Kosten, die natürlich nicht von den Lobbyorganisationen der Wirtschaft, sondern von der Allgemeinheit zu begleichen sind.

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