SPD Altenhagen: Freispruch 2. Klasse

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Die Landesschiedskommission der NRW-SPD hat den Antrag, die Wahl des Genossen Giutzle Ali Oglu zum stellvertretenden Ortsvereinsvorsitzenden für nichtig zu erklären, abgelehnt.

Das Gremium stellt fest, dass keine „besonders schwerwiegenden Wahlfehler“ vorliegen, die eine erfolgreiche Anfechtung der Wahl begründen würden. Die innerparteiliche Schiedsgerichtsbarkeit stellt freilich auch fest, dass bei der Wahl Ali Oglus eine „Verletzung von Bestimmungen der Parteiensatzung“ vorliegen könnte.

Die Frist für eine solche Wahlanfechtung sei allerdings abgelaufen. Die Landesschiedskommission weist explizit darauf hin, dass ihrer Entscheidung nicht zu entnehmen sei, dass die Wahl insgesamt satzungsgemäß abgelaufen ist.

Quelle: DerWesten

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