Jetzt schriftlich: Wer bestellt, muß zahlen

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Mit großer Erleichterung haben die Kommunen in Nordrhein-Westfalen das heutige Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW in Münster aufgenommen.

Das Gericht habe festgestellt, dass dem seit 2004 in der Landesverfassung verankerten Konnexitätsprinzip „Wer bestellt, bezahlt“ Rechnung getragen werden muss. „Das Gericht hat dafür gesorgt, dass dem Konnexitätsprinzip Geltung verschafft wird. Das ist ein großer Erfolg für die kommunale Selbstverwaltung“, sagten der Geschäftsführer und die Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände. Dieses Prinzip gelte selbst dann, wenn – wie im Fall des Kinderförderungsgesetzes – das Land Aufgaben, die durch den Bund festgelegt werden, einfach an die Kommunen durchreiche.

Die Stadt Hagen war unter der Führung ihres genialen Oberbürgermeisters Jörg Dehm an der Klage vor dem Landesverfassungsgerichtshof – natürlich – nicht beteiligt. Jetzt wäre es angesagt, unter Berufung auf das Urteil Schritte zu unternehmen, auch weitere Forderungen gegen das Land rückwirkend seit 2004 zu prüfen und geltend zu machen. Mal sehen was passiert.

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