EuGH sichert kommunale Handlungsspielräume

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Der Deutsche Städtetag begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Ausschreibungspflicht von kommunalen Grundstücksverkäufen. „Der Europäische Gerichtshof sichert mit dem Urteil kommunale Handlungsspielräume bei der Stadtentwicklung. Das Instrument der städtebaulichen Verträge kann mit neuem Leben erfüllt werden. Diese Verträge dienen dazu, zügig Baurecht für wichtige Investitionen in unseren Städten zu schaffen und zeitnah umzusetzen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus. Anderenfalls hätten künftig Kommunen Grundstücke nur nach den sehr komplizierten und langwierigen Vergaberegelungen für öffentliche Aufträge verkaufen dürfen.
 
Mit dem Urteil hat der Europäischen Gerichtshofs entschieden, dass eine Kommune den Verkauf eines ihr gehörenden Grundstückes nicht öffentlich ausschreiben muss, wenn sie den Grundstückserwerber zum Beispiel mit den Mitteln eines städtebaulichen Vertrags lediglich verpflichten will, bestimmte städtebauliche Ziele zu erfüllen, um damit die Attraktivität der Kommune zu erhöhen.
 
Die wesentlichen Vorteile solcher städtebaulichen Verträge, nämlich die Verfahrensbeschleunigung und ihre Flexibilität bei der Umsetzung städtebaulicher Projekte, wären durch eine solche EU-weite Ausschreibungspflicht erheblich eingeschränkt worden.

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