Hagener Grüne fordern Aufklärung

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Eine umfassende Aufklärung zu falschen Zahlungen an die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden des Rates fordern die Grünen. Die Hagener Grünen sehen noch viele Fragen offen, bevor entschieden werden kann, welche Summen an die Stadt nach zu hoch bemessenen Aufwandsentschädigungen zu erstatten sind. Daher hat die Ratsfraktion einen umfassenden Fragenkatalog erstellt, der in der Ratssitzung eingereicht wird.

 „Weder der grüne Kreisverband noch unsere Mandatsträger wollen Gelder behalten, die uns nicht zustehen“, stellt Kreisverbandssprecher Jürgen Klippert klar. „Allerdings gibt es bisher keine rechtsmittelfähigen Bescheide und keine Klärung zu den Summen, die bereits verjährt oder versteuert sind. Wir wollen, dass die Einzelheiten geklärt und die Fehler in sachlicher und rechtsfester Weise geheilt werden. Das ist auch im Interesse der BürgerInnen, um deren Gelder es sich letztlich handelt, sinnvoller als Einzelverabredungen, die nur auf dem Einverständnis der Betroffenen beruhen.“

Ein erster Schritt dazu, so der Kreisverband der Hagener Grünen, ist der Fragenkatalog, den die Ratsfraktion in der aktuellen Ratssitzung einbringt. „ Und dann“, so Sprecher Jürgen Klippert, „gehen wir die Angelegenheit an, sachlich und unaufgeregt. Wir haben uns nichts vorzuwerfen.“

 

Ratssitzung 23.02.2010, Mündliche Anfrage zum TOP I.6 

 Am 17.02. wurden die Fraktionen darüber informiert, dass den stellvertretenden Vorsitzenden aller Fraktionen, die in den vergangenen Ratsperioden unter 10 Mitgliedern hatten, durch einen Fehler der Verwaltung zu Unrecht eine zusätzliche Aufwandsentschädigung gezahlt wurde. Dazu einige Fragen, die bitte schriftlich beantwortet werden sollen:

 

  1. In welcher Größenordnung wurden Aufwandsentschädigungen seit wann für welche Zeiträume zu viel gezahlt, und an wen?
  2. Aufgrund welcher Rechtsauffassung wurden die fälschlichen Zahlungen geleistet, und was ist die Rechtsgrundlage für die nun erhobenen Rückforderungen?
  3. Werden die zurückgeforderten Summen den vollen entstandenen Schaden abdecken, und falls nein: Welche Anteile können aus welchen Gründen nicht zurückgefordert werden? Wer haftet für den Restbetrag?
  4. Ist nachzuvollziehen, wer innerhalb der Verwaltung die fehlerhafte Sachverhaltsprüfung durchgeführt  und verantwortet hat, die zu den Überzahlungen geführt hat, und zieht man diese Personen ebenfalls in irgendeiner Form zur Rechenschaft?
  5. Besteht ein Versicherungsschutz gegen finanzielle Schäden, die durch Fehlentscheidungen von Mitarbeitern der Verwaltung herbeigeführt wurden? Wenn nein, warum nicht? Würde eine solche Versicherung im vorliegenden Fall eintreten müssen?
  6. Werden den betroffenen Mandatsträgern vor Beginn der Rückabwicklung rechtsmittelfähige Bescheide über die Rückforderung zugestellt?
  7. In welcher Weise wird der Rat über Abwicklung der Rückzahlung informiert?

10 Antworten to “Hagener Grüne fordern Aufklärung”

  1. robert Says:

    Ja, nur Zeit schinden.
    Es kann dann ja wie immer im Sande verlaufen.

    „Niemand irrt für sich allein. Er verbreitet seinen Unsinn auch in seiner Umgebung.“
    von
    Lucius Annaeus Seneca

  2. sermon Says:

    Wenn die gestellten Fragen zum Sachverhalt dem ‚Robert‘ nur Zeitschinden dünken, dann kennt er wohl bereits die Antworten und ist sicher gerne bereit, diese hier kundzutun?

  3. Ninja Says:

    Radio Eriwan antwortet zu den Fragen der Grünen.

    Zu 1.

    Die Größenordnung beträgt 4 kleine Fraktionen, (Grüne, Linke, BFH, FDP,) unter 10 Mandatsträger.
    Das Jahr hat 12 Monate. Zurückliegend bis Sept. 2005.
    Die zuviel bezahlte Monatssumme beträgt 408 EURO.
    Seit 01.01.2009 wurde erhöht auf 428 EURO.
    Macht nach Adam Ries ??????,??EURO

    Zu 2.
    „Versehen“ des Amt des OB und Kämmerei.
    Gemeindeordnung und Finanzordnung des Landes für Gemeinden.

    Zu 3.
    Da das zuviel gezahlte Geld in Parteikassen und Discounterkassen,
    nebst „Deckel“ in Kneipen bezahlt wurde, nein.
    Der Hagener Steuerzahler.

    Zu 4.
    Da die Personen Radio Eriwan bekannt sind, ist davon auszugehen, dass auch im Rathaus diese Personen bekannt sind.
    Fehler sind dazu da, dass sie gemacht werden, deshalb kann keiner zur Rechenschaft gezogen werden. Außerdem ist das Geld in die Hagener Wirtschaft und Kneipenzcene geflossen.

    Zu 5.
    Versicherung? Kann sich die Stadt Hagen schon seit Jahren nicht mehr leisten. Egal ob Gebäude, Elementar, Haftpflicht, Rechtschutz, Inventar, etc. Zur weiteren Frage, man kann sich gegen alle Unbilden absichern. Deshalb heißen diese ja Versicherungen.

    Zu 6.
    Wie ein Verwaltungsakt aussieht müßte auch den Grünen bekannt sein.
    Die Bescheide werden Rechtsmittelfähig sein.
    Ob diese auch vor der Justiz bestand haben, wird z.Zt. über ein Rechtsgutachten geklärt.

    Zu 7.
    Ja, über den Hausbriefdienst Stadtbote.
    Ansonsten in einer Nichtöffentlichen Sonderratssitzung.

    Zu 1. bis 7. als ganzes.
    Radio Eriwan erachtet diese Fragen Inteligenzschädigend.
    Jeder halbwegs mit IQ behafftete, kann sich die Antworten selbst beantworten.

  4. sermon Says:

    Merkbefreit sind hier die lächerlich machen wollenden „Antworten“ von ‚Ninja‘.

    Gerade heute war bei DER WESTEN doch zu lesen, http://www.derwesten.de/staedte/hagen/OB-Dehm-auf-Suche-nach-einer-Loesung-id2685866.html dass die Stadt sehr wohl von einem Rückforderungsanspruch ausgeht, der OB die Rückforderungsfrage aber lieber „einvernehmlich“ in Einzelgesprächen klären will, statt rechtsmittelfähige Bescheide zustellen zu lassen.

    Für welchen Zeitraum überhaupt rückgefordert werden soll und wie das abgewickelt werden könnte, dazu ist das ja vorgelegte Rechtsgutachten der Stadt nicht sonderlich klärend.

    Was rückgefordert werden kann, ist zudem weiterhin umstritten. Wie will die Stadt von den Politikern rückfordern, was diese längst beim Fiskus ablieferten?
    Konsum an Diskountkassen wäre übrigens laut Gutachten keine ‚Entreicherung‘. Auch hier ist die Polemik von ‚Ninja‘ völlig neben der Sache. Zudem ist die haltlose Insinuation, die Politiker hätten ihre Aufwandsentschädigung schlicht versoffen, nur noch diffamierend.

  5. robert Says:

    Eine konkrete Handlungsempfehlung, wie man sie am Ende eines solchen Gutachtens erwarten könnte, bliebt aber aus.
    Also Fazit, alles bleibt beim alten.
    Man könnte ganz einfach die Beträge mit den zukünftigen Sitzungen
    verrechnen, dies wäre aber zu einfach.

  6. sermon Says:

    Der Vorschlag von „robert“ dürfte jene von den Fehlzahlungen Betroffenen verwundern, die heute kein Mandat mehr haben. Da gibt es nix zu verrechnen!

    Und solange die Höhe dessen, was zurückgefordert werden kann, noch umstritten ist, sind Fragen der Rückzahlungsmodalitäten nachrangig zu klären.

    Die simple Vorstellung, da werde künftig halt für einige Jahre der laufende Aufwand so lange gar nicht mehr entschädigt, bis die früheren Fehlzahlungen vollumfänglich – ungeachtet der Entreicherung* – ausgeglichen seien, kommt einer Schädigung der Betroffenen gleich.

    *Was vor Jahren bereits beim Finanzamt landete ist futsch. Das kann die Stadt sich nicht unmittelbar von den ursprüglichen Fehlzahlungsempfängern legitimerweise wieder holen wollen. Dazu müsste man sich schon mit dem Finanzamt ins Benehmen setzen. Wer trägt den Aufwand der steuerlichen Neuberechnung? Verursacherin waere ja wohl die Stadt!

    Und auch Jahre zurück liegende Parteispenden sind nicht mal eben rückabwickelbar. In jedem Fall hätte die Stadt als Fehlerverursacher die Kosten für all diese Neuberechnungen zu tragen. Ich schätze, dass das Ansinnen, die Rechenwerke mehrerer Parteien – und hierbei geht es dann auch um die Folgen für die jeweiligen Rechenwerke auf Landes und Bundesebene – für mehrere Jahre rückwirkend zu verändern, Kosten verursachen würde, welche die Gesamtforderung der Stadt an die Mandatsträger locker übertrifft.

  7. Ninja Says:

    Aufwandsentschädigungen als Kommunaler Mandatsträger werden und brauchen in der Steuererklärung nicht angegeben werden.
    Allso erübrigen sich diese Rechtfertigungen.

    Die Aufwandsentschädigungen müssen aber, wenn sie den Betrag von 100 EURO pro Jahr übersteigen, als Arbeitslosengeldbezieher oder Hartz4 Empfänger bei der Arge oder Agentur für Arbeit angegeben werden.
    Da die Mandatsträger oder Sachkundigen Bürger dieses in Hagen nicht so handhaben, erübrigt sich weiteres Fabulieren.
    Lt. Anfrage bei der ARGE Hagen, nein.
    Lt. Anfrage bei der Arge Dortmund wacht diese über ihre dortigen „Kunden“.

    Auch glaube ich, dass der Hauptteil der Aufwandsentschädigungen von einigen Mandatsträger in Parteikassen geflossen ist.

    Aber ebenso weiss ich, dass es bei einen Stellv. Fraktionsvorsitzenden
    einer im Rat vertretenen Partei und einer Bürgervereinigung nicht so gehandhabt wurde.

  8. sermon Says:

    Die Versteuerungsregelungen für Aufwandsentschädigungen kommunaler Mandatsträger sind nicht so simpel, wie ‚Ninja‘ hier weismachen will.

    Siehe:
    http://www.freiwilligenserver.de/index.cfm?uuid=40A1E2490912434F957BC69A16690221

    darin:

    VII. Wie werden Aufwandsentschädigungen kommunaler Mandatsträger besteuert?

    1. Allgemeines
    2. Der „Ratsherrenerlass“
    3. Verhältnis zur Vereinfachungsregelung in R 3.12 Abs. 3 Satz 3 LStR
    4. Wann werden die Pauschbeträge angehoben?
    5. Können neben den Pauschbeträgen noch weitere Aufwendungen steuerfrei belassen werden?
    6. Können auch „pauschale Fahrtkostenerstattungen“ zusätzlich steuerfrei belassen werden?
    7. Wie sind zusätzliche Verwaltungstätigkeiten der Ortsbürgermeister usw. zu behandeln?
    8. Welche Betriebsausgaben können abgezogen werden?
    9. Werden kommunale Mandatsträger nicht schlechter behandelt als Bundes- oder Landtagsabgeordnete?

    Lesen, verstehen und dann erst wiederkommen!

    Selbstverstaendlich sind behauptete Versteuerungen durch Vorlage der Steuerbescheide nachzuweisen.

    Wo nicht versteuert wurde, kann natürlich Versteuerung auch nicht als Entreicherungsargument geltend gemacht werden.

    Dazu muss niemand spekulative Glaubensbekenntnisse absondern. Das sind zu dokumentierende Fakten.

    Sollte unter den Fehlzahlungsempfängern jemand gewesen sein, der zeitweilig HARTZ IV erhielt, dann ist halt von der zustaendigen ARGE zu klären, ob ihr gegenüber die erforderlichen Angaben über Aufwandsentschädigungen korrekt gemacht wurden. Wenn dies nicht der Fall war, kann das Nichtabgeführte natürlich nicht darauf bezogen als Entreichung deklariert werden.

    Parteispenden sind freiwillig. Parteien haben zwar hohe finanzielle Erwartungen an ihre Mandatsträger, aber keinen Anspruch auf Spenden. Ein Parteiausschluss allein aufgrund nichtgeleisterer Spenden dürfte anfechtbar sein. Das ist aber ein internes Problem der Beteiligten in der betreffenden Partei.

    Dort, wo Mandatsträger doch gespendet haben, sind diese Spenden nachweisbar. Alles andere wäre nämlich illegal! Auch dazu muss niemand spekulative Glaubensbekenntnisse absondern. Das sind zu dokumentierende Fakten.

    Und das Argument war: wenn die Stadt von den Mandatsträgern auch das zurückfordert, was diese beim Fiskus und den Parteien gelassen haben, dann muss die Stadt sagen, wie sie die Steuerbescheide und Parteirechenwerke nach Jahren noch rückabwickeln lassen will und was das dann die Stadt kostet!

    All dies ist immer noch auf der Ebene „was geht rechtlich überhaupt“. Die Ebene „wer verhält sich dazu politisch wie“ wird erst relevant, wenn geklärt ist, auf welches „dazu“ man sich überhaupt zu beziehen hat.

  9. Koala Says:

    Die Aussage von „sermon„ ist so nicht ganz richtig. Sicher sind Mandatsträgerabgaben an die Partei als Spende und somit als freiwillig zu betrachten. Die Zahlung ist nicht einklagbar.
    In den Satzungen der Parteien sind Mandatsträgerabgaben festgeschrieben. Mit der Mitgliedschaft in einer Partei erkennt man die Satzung an und verpflichtet sich im Falle eines Mandates (welches sie / er mit Hilfe der Partei errungen hat) Mandatsträgerbeiträge zu entrichten. Weigert sich ein Mandatsträger, so verstößt er gegen die Satzung. Satzungsverstöße können mit Parteiausschluss geahndet werden.
    So weit die rechtliche Betrachtung.
    Moralisch gesehen ist ein solches Verhalten ein Schlag ins Gesicht all derer die ihre Beiträge entrichten. Solche Schmarotzer können nicht nur, sie müssen aus einer Partei entfernt werden.

  10. sermon Says:

    Aktuell geht es um eine Rückforderung der Stadt an Mandatsträger und diese Frage hat mit etwaigen Abgaberegelungen in Parteisatzungen nichts zu tun.

    Die Frage der Parteispenden ist einzig dahingehend von Belang, ob dadurch eine Entreicherung eingetreten ist und ferner, wie die Stadt sich – falls sie hier keine Entreicherung sieht – denn die Rückabwicklung von Jahre zurück liegenden Spenden rechtlich korrekt praktisch vorstellt, welche aufgrund der Fehlzahlungen aus heutiger Sicht zu hoch ausfielen.

    Das Rechtsgutachten der Stadt konstatiert bezüglich Parteispenden „auf den ersten Blick“ zunächst Entreicherung und behauptet dagegen dann aber schlichtweg, da dürfte es ja einen Erstattungsanspruch der Mandatsträger gegenüber ihren Parteien geben. Eine Rechtsgrundlage wird auch für diese Behauptung im „Gutachten“ aber nicht genannt.

    Und mit dieser Verwaltung sollen die Betroffenen sich – auf Vorschlag des OB – zu einzelnen Kungelgesprächen treffen, statt auf rechtswirksamen Bescheiden zu bestehen. Die Höhe der Rückzahlung soll geheim ausgefeilscht werden. Die Bürger sollen nicht erfahren, welcher Schaden der Stadt durch das Fehlverhalten der Verwaltung verbleibt.

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