Standort Herbeck für JVA bleibt in engerer Wahl

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Bis Ende des Jahres will das Justizministerium in Düsseldorf endgültig über den Standort des JVA – Neubaus entscheiden. Die Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) favorisiert nach Aussage des Hagener Landtagsabgeordneten Wolfgang Jörg (SPD) den Standort Hagen.

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW möchte lieber heute als morgen das entsprechende Gelände in Hagen-Herbeck kaufen, aber bis zur Entscheidung gilt es eine Menge organisatorische Aufgaben zu bewältigen, damit die beiden Gefängnisse aus Dortmund und Hagen zusammengeführt werden können.

Ungeachtet der Tatsache, dass sich im Umfeld des geplanten Standortes von Anwohnern Widerstand formiert, beteuert sowohl der alte Rat der Stadt Hagen, als auch dessen 1. Beigeordneter Dr. Schmidt, die Wichtigkeit des Neubaus für die Arbeitsplatzsicherung. Durch die neue JVA sollen 450 Arbeitsplätze entstehen.

Würde es allerdings nach dem Willen der NRW LINKEN gehen, gäbe es überhaupt keine Gefängnisneubauten mehr. So fordern sie u. a. in ihrem Entwurf des Landeswahlprogramms: Weniger Freiheitsstrafen, keine neuen Gefängnisse. Ob dieser Forderung auch die Überlegung vorangegangen ist, wie es um die Unterbringung der Inhaftierten bestellt ist und wie die Arbeitsplatzbedingungen der JVA Mitarbeiter aussehen, geht aus dem Entwurf des Landeswahlprogramms nicht hervor. Tatsache bleibt allerdings, dass der Auswahlknast am Landgericht Hagen an chronischer Überbelegung leidet. Dies führt wiederum zu einem erhöhten Aggressionspotential unter den Inhaftierten.

Einige Gefangene haben bereits gegen das Land NRW wegen der zum Teil menschenunwürdigen Unterbringung geklagt – und Recht bekommen.

Die Forderung DER LINKEN.NRW vorbeugend zu arbeiten, den Menschen eine Perspektive zu geben und eine gerechtere, solidarische Gesellschaft zu schaffen, ist eine große Herausforderung und darf als langfristiges Ziel nicht aus den Augen verloren werden. Erst wenn man diesem Ziel ein großes Stück näher gekommen ist, kann man überlegen, ob neue Gefängnisse nicht mehr benötigt werden. Bis dahin muss die Gesellschaft aber den inhaftierten Straftätern eine menschenwürdige Unterbringung ermöglichen – und wenn es nicht anders möglich ist – mit Gefängnisneubauten.

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