Städtetag NRW: Ausgleich für Städte als Zentren nicht senken

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Der Städtetag Nordrhein Westfalen begrüßt den Plan der Landesregierung, die sozialen Lasten der Städte und Gemeinden bei der Verteilung der Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich stärker zu berücksichtigen als ersten Schritt zu einer Anpassung an aktuelle Entwicklungen.

Korrekturbedarf sehen die NRW-Städte dennoch in den Eckpunkten des Landes zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2011: Der finanzielle Ausgleich für die Sonderlasten der Städte durch ihre Funktion als Zentren auch für das Umland – der so genannte Hauptansatz – dürfe nicht abgesenkt werden. Anderenfalls werde vielen Städten ein Teil der Mittel, die sie über den Soziallastenansatz erhalten, über den reduzierten Hauptansatz wieder weggenommen und die Reform ins Leere laufen. Über den kommunalen Finanzausgleich werden die Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes beteiligt.

„Es ist richtig und überfällig, dass die Soziallasten der Städte und Gemeinden besser als bisher im kommunalen Finanzausgleich berücksichtigt werden. Damit wird mehr Verteilungsgerechtigkeit geschaffen, denn die bisherige Verteilung der Finanzausgleichsmittel beruht auf Daten von 1999 und ist völlig veraltet. Seitdem sind die Soziallasten explodiert. Deshalb müssen im nächsten Schritt für 2012 die tatsächlichen Soziallasten in vollem Umfang in die Berechnung des Finanzausgleichs einfließen“, erklärte heute in Köln der Geschäftsführer des Städtetages NRW, Dr. Stephan Articus. Seit dem Jahr 2000 sind die sozialen Leistungen der Kommunen in NRW durchschnittlich jährlich um 4,1 Prozent auf 11,7 Milliarden Euro Ende 2009 gestiegen. Gerade viele Großstädte haben hohe soziale Ausgaben zu schultern.

Um die Auswirkungen der Reform etwas abzupuffern, hält es der Städtetag NRW gleichwohl für vertretbar, dass der Soziallastenansatz, wie vom Land beabsichtigt, in zwei Stufen erhöht wird. Das entspreche dem Gedanken der interkommunalen Solidarität mit den von der Reform nachteilig betroffenen Städten und Gemeinden.

Allerdings fordert der Städtetag eine klare und verlässliche Zusage, dass der weitere Anpassungsschritt im erforderlichen Umfang im nächsten Gemeindefinanzierungsgesetz vorgenommen wird. Auch sei nicht einzusehen, dass die Steigerung des Soziallastenansatzes nur zur Hälfte erfolgt, während beispielsweise der Hauptansatz mit seiner Gewichtung nach Einwohnerzahl in einem Schritt abgesenkt werden soll – zu Lasten aller großen und größeren Städte.

„Die vorgesehene Kürzung beim Hauptansatz lehnen wir ab. Wir benötigen im Gegenteil einen starken Hauptansatz, denn zahlreiche nordrhein-westfälische Städte stellen ihre Leistungen, wie die Verkehrsinfrastruktur, Kulturangebote und  Krankenhäuser weit über ihr Gemeindegebiet für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Hier sind noch Korrekturen erforderlich“, so Articus. 

Als „unglücklich“ bewertete er den späten Zeitpunkt der Ankündigung der Reformpläne der Landesregierung. Das löse bei den Städten und Gemeinden, die weniger Finanzausgleichsmittel erhalten sollen, verständlicherweise Ärger aus. Denn die Haushaltsplanungen der Kommunen für das Jahr 2011 seien weit vorangeschritten.

Es helfe aber nicht, die Änderung noch weiter in die Zukunft zu verschieben. „Wenn ein Haus brennt, wird die Feuerwehr auch nicht weggeschickt und um einen späteren Einsatz gebeten. Genauso muss jetzt gehandelt werden, weil die Sozialausgaben die Haushalte von vielen Städten immer dramatischer belasten.“  Seit langem sei bekannt, dass der Soziallastenansatz zu niedrig ist und die betroffenen Städte zu wenig Geld erhalten, sagte der Geschäftsführer des NRW-Städtetages.

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