Landesregierung plant Rückkehr zur Stichwahl

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Das Kabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Stichwahl bei Bürgermeisterwahlen gebilligt und zur Verbändeanhörung freigegeben. „Das ist ein erster Schritt zur Stärkung des kommunalen Wahlrechts“, sagte Innen- und Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf.

Mit Änderungsgesetz vom 9. Oktober 2007 zum Kommunalwahlgesetz waren die Regelungen zur Stichwahl bei den Bürgermeister- und Landratswahlen aufgehoben worden. Der Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Stichwahl sieht die Wiederherstellung der Rechtslage vor Oktober 2007 vor.

„Die Entscheidung der Vorgängerregierung, die Stichwahl abzuschaffen, wollen wir rückgängig machen“, erklärte der Minister. Damit solle bei der Wahl der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie der Landrätinnen und Landräte eine deutlich stärkere demokratische Legitimation der Gewählten erreicht werden. Ohne Stichwahl vertreten sie nicht einmal die Mehrheit derer, die an ihrer Wahl teilnehmen. „Wir wollen dem demokratischen Grundprinzip „Mehrheit entscheidet“ wieder mehr Gewicht verleihen“, erklärte Jäger. „Mit der heutigen Entscheidung des Kabinetts haben wir dafür die Weichen gestellt.“

Der Hagener Oberbürgermeister Jörg Dehm hatte bei den OB-Wahlen 2009 gerade mal 39,5% der abgegebenen Stimmen bekommen. Bezogen auf alle Wahlberechtigten erzielte er lediglich 17,7%. Das bedeutet im Umkehrschluß: 82,3% der Hagener haben ihn nicht gewählt. Schon sein Vorgänger Peter Demnitz erzielte in der damals noch möglichen Stichwahl nur 18,5% der Stimmen der wahlberechtigten Hagener.

Theoretisch könnte ein Bürgermeister auch mit nur 0,1% der Stimmen der Wahlberechtigten gültig gewählt werden. Anders sieht es bei einem Element der direkten Demokratie aus – dem Bürgerentscheid gem. § 26 der NRW-Gemeindeordnung. Dort muß ein Quorum von mindestens 20% Ja-Stimmen erreicht werden. Sonst läuft gar nichts.

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