NRW-Städte begrüßen geplante Schuldenhilfe

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Städtetag NRW zum Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen

Während die Hagener Führungskader dem Wahlvolk seit Jahren einreden wollen, die Finanzsituation der Stadt ließe sich durch Kürzungen („sparen“) lösen, benennt der Städtetag NRW – ein kommunaler Spitzenverband, dem auch Hagen angehört – die Ursachen dieser Krise: Wegnahme von Steuereinkünften, Zuweisung ständig neuer Aufgaben und Mißachtung der Konnexitätsprizips. Ironischerweise ist der Vorsitzende des Städtetags NRW ein Parteifreund des Hagener Oberbürgermeisters Jörg Dehm, dem außer der gewohnten Kürzungspropaganda auch noch nichts brauchbares eingefallen ist.

Der Städtetag Nordrhein-Westfalen sieht im jetzt vorgelegten Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gute Ansätze, um die Handlungsfähigkeit der Städte in Nordrhein-Westfalen zu stärken.

In einer ersten Bewertung erklärte der Vorsitzende des Städtetages Nordrhein-Westfalen, Oberbürgermeister Peter Jung (CDU) aus Wuppertal zu zentralen kommunalen Themen des Vertrages: „Wir begrüßen, dass sich die Koalition zu ihrer Verantwortung für die Kommunen als Fundament des Landes bekennt und die dramatische Finanzsituation der NRW-Städte lindern will. Was wir brauchen, sind nachhaltige Hilfen. Deshalb ist es gut, dass die Kommunen wieder an der Grunderwerbsteuer beteiligt werden sollen. Außerdem soll der Beitrag der Kommunen zur Konsolidierung des Landeshaushalts abgeschafft werden, der die Kommunen jährlich mit 166 Millionen Euro belastet. Das ist in schwierigen Zeiten ein wichtiges Signal.“

Ebenfalls positiv bewertet der Städtetag Nordrhein-Westfalen die Ankündigung, zügig Konsolidierungshilfen für die durch Altschulden besonders belasteten Gemeinden zu gewährleisten. Es sei im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger, die Handlungsfähigkeit der Städte und damit die öffentlichen Dienstleistungen zu sichern und die Abwärtsspirale der betroffenen Kommunen zu durchbrechen. Die Städte erwarten, dass die konkreten Umsetzungs- und Finanzierungsmodalitäten eines Entschuldungsfonds im Rahmen eines offenen und transparenten Diskussionsprozesses ausgelotet werden, machte Jung deutlich.

„Das Geld, das den Kommunen auf der einen Seite gegeben wird, darf ihnen aber nicht an anderer Stelle wieder genommen werden. Wir werden sorgsam darauf achten, dass das Konnexitätsprinzip – Wer bestellt, bezahlt – so strikt eingehalten wird, wie es der Vertrag ankündigt. Konnexität muss in der Praxis zum Beispiel für den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung für unter Dreijährige umgesetzt werden. Das wird das Land viel Geld kosten, und auch Maßnahmen wie die schrittweise Beitragsfreiheit der Kinderbetreuung und ein besserer Personalschlüssel in den Kindertagesstätten müssen finanziert werden“, betonte der Vorsitzende des NRW-Städtetages: „Da sind wir sehr gespannt, wie die Mehrkosten der Kommunen ausgeglichen werden.“

Entscheidend sei, dass die Struktur der Gemeindefinanzen, nämlich ungebremst steigende soziale Kosten bei sinkenden Einnahmen, nachhaltig verbessert werde. Deshalb unterstützt der kommunale Spitzenverband die Absicht der beiden Fraktionen, sich wie die bisherige Regierungskoalition auf Bundesebene für eine Entlastung der Kommunen im Bereich der Sozialausgaben, wie der Kosten der Unterkunft, der Eingliederungshilfe, der Grundsicherung im Alter, der Hilfe zur Pflege einzusetzen.

Hilfreich sei auch die Ankündigung, die Kommunen dabei zu unterstützen, nicht nur die Gewerbesteuer zu erhalten sondern entsprechend den Vorschlägen der Kommunen zu stärken. „Tatkräftiges Handeln ist aber auch dort gefragt, wo das Land unmittelbar Gestaltungsspielräume im Landesrecht hat“, sagte Jung.

Das Vorhaben, die Wettbewerbsfähigkeit der kommunalen Unternehmen als Garanten vieler Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge zu erhalten, und in einem ersten Schritt die Verschärfung des § 107 im Gemeindewirtschaftsrecht wieder rückgängig zu machen, entspricht seit langem der Position der Städte. Dies gilt auch für die beabsichtigte Sicherung der überregionalen Wettbewerbsfähigkeit der kommunalen Energieversorgungsunternehmen.

Der Städtetag Nordrhein-Westfalen bewertet es als positiv, dass im Koalitionsvertrag den Kommunen für den Schulbereich mehr Entscheidungs- und Gestaltungsrechte in Aussicht gestellt werden. Das gilt beispielsweise für die Schulorganisation vor Ort und die Bildung von Gemeinschaftsschulen im Sinne von flexiblen Schulverbünden oder auch bei der Frage der Schulbezirke.

Jung kündigte an, der kommunale Spitzenverband werde die Einzelheiten der Vereinbarung der Koalitionsparteien zu allen Themen gründlich prüfen und eine faire Zusammenarbeit anstreben: „Der Städtetag NRW wird als überparteiliche Stimme der Städte auch für die künftige Landesregierung ein Partner sein, der die Positionen der Städte selbstbewusst und fundiert vertritt.“

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