Corona: Krisenstab beschließt Maskenpflicht an den weiterführenden Schulen

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Die 7-Tage-Inzidenz steht in Hagen mit aktuell 34,4 kurz vor der Überschreitung der Grenze von 35 Neuinfektionen mit dem Coronavirus pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen. Der Krisenstab der Stadt Hagen hat vor diesem Hintergrund in seiner heutigen Sitzung verschiedene Maßnahmen beschlossen, um die Ausbreitung des Virus im Stadtgebiet einzudämmen.

Weil sich die Mehrzahl der aktuellen Infektionen auf Schulen und das familiäre Umfeld zurückführen lässt, besteht für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II sowie an den Berufskollegs eine Maskenpflicht während des Unterrichts und während der Betreuung immer dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

In Grundschulen gilt diese Pflicht weiterhin nicht, solange sich die Klassen im Klassenverband im Unterrichtsraum aufhalten. Die weiteren Vorschriften der Coronabetreuungsverordnung des Landes NRW bleiben unberührt.

Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal, besteht eine Maskenpflicht auch bei Konferenzen, Besprechungen und auf Sitzplätzen im Lehrerzimmer, falls der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Bei privaten Festen nach § 13 Absatz 5 der Coronaschutzverordnung des Landes NRW (mit vornehmlich geselligem Charakter) dürfen mindestens für die nächsten 14 Tage zeitgleich höchstens 50 Personen teilnehmen.

Der Krisenstab der Stadt Hagen betont, dass die getroffenen Anordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz notwendig sind, um die Verbreitung des Virus einzudämmen und die Bürgerinnen und Bürger vor einer weiteren unkontrollierbaren Weiterverbreitung der Infektionen mit dem Coronavirus zu schützen.

Eine Antwort to “Corona: Krisenstab beschließt Maskenpflicht an den weiterführenden Schulen”

  1. Umleitung: Weltwahrnehmung, Trump, Corona und die gefräßige deutsche Sprache. | zoom Says:

    […] Corona in Hagen: Krisenstab beschließt Maskenpflicht an den weiterführenden Schulen … doppelwacholder […]

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