Goldgrube Sparkasse

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Vorstände kassieren bis zu 33,7 Prozent mehr

Die Hagener Sparkasse ist eine Goldgrube. Natürlich nicht für Kunden in Form kleiner Sparer. Umso mehr für die drei Vorstandsmitglieder des heimischen Geldinstituts. Deren Vergütungen sind 2014 in der Summe auf 1,1 Millionen Euro geklettert, dazu kommen 728.000 Euro für die Altersvorsorge.

Der Vorstandsvorsitzende Frank Walter erhielt laut Jahresabschluss 2014 eine Gesamtvergütung von 390.000 Euro, ein Jahr zuvor waren es 458.000 Euro. Was auf den ersten Blick wie eine Reduzierung der Einkünfte erscheint, ist beim zweiten Hinsehen nur einem Buchungstrick geschuldet.

Für Walter zahlt die Sparkasse – keine Privatbank, sondern ein öffentlich-rechtliches Geldinstitut – Beiträge in eine Unterstützungskasse für die Altersvorsorge ein. Diese Beiträge, 2014 in Höhe von 167.000 Euro, wurden im Jahresabschluss 2013 noch der Vergütung zugeschlagen, 2014 aber in eine separate Rubrik ausgelagert.

Um die Jahreseinkünfte vergleichbar zu machen, müssen also beide Beträge addiert werden. Dann ergibt sich für das Geschäftsjahr 2014 für den Vorstandsvorsitzenden eine Gesamtsumme von 557.000 Euro, eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 21,6 Prozent.

Das Vorstandsmitglied Rainer Kurth erhielt 2014 ein Salär von 353.000 Euro, dazu zahlte die Sparkasse 286.000 Euro für die Pensionsrückstellung. Das sind in der Summe 639.000 Euro, ein Jahr zuvor waren es noch 478.000 Euro, ein Plus von 33,7 Prozent.

Der dritte Vorstand, Klaus Oberliesen, durfte sich 2014 über eine Vergütung von 351.000 Euro freuen, der Zuschlag für einen angenehmen Ruhestand belief sich auf 275.000 Euro. Ergibt insgesamt 626.000 Euro. Beide Bestandteile zusammen summierten sich 2013 auf den Betrag von 471.000 Euro, eine Steigerung von 32.9 Prozent.

Aufschlussreich sind auch die Anmerkungen im aktuellen Jahresabschluss zu den Ruhegehaltszahlungen der Vorstandsmitglieder:

Im Falle einer Nichtverlängerung der Dienstverträge haben Herr Oberliesen und Herr Kurth Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen mit ihrem Ausscheiden, sofern die Nichtverlängerung nicht von ihnen zu vertreten ist. Der Anspruch von Herrn Oberliesen beträgt derzeit 50 % und der von Herrn Kurth derzeit 55 % der ruhegeldfähigen Bezüge.

Im Falle der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit haben die im Geschäftsjahr bei der Sparkasse tätigen Mitglieder des Vorstands Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen. Die Ansprüche von Herrn Oberliesen und Herrn Kurth betragen dann 55 % der ruhegeldfähigen Bezüge. Auf die Pensionsansprüche wird ab Beginn der Ruhegehaltszahlungen die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.

Für die Altersversorgung von Herr Walter zahlt die Sparkasse jährlich einen Beitrag in Höhe von 49 % seiner ruhegeldfähigen Bezüge in eine Unterstützungskasse. Im Fall der Beendigung der Tätigkeit stehen Herrn Walter die bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Leistungen zu. Die Auszahlung aus der Unterstützungskasse beginnt mit seinem Renteneintritt. Weitere Beiträge oder Ruhegehaltszahlungen nach Beendigung der Tätigkeit werden an Herrn Walter nicht geleistet.

Die Sofortrente ist also gesichert – sowas gibt es sonst nur als Hauptpreis in der Fernsehlotterie. Besonders witzig ist der Satz: „Auf die Pensionsansprüche wird ab Beginn der Ruhegehaltszahlungen die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.“

Alle anderen Regelungen für den Ruhestand und die Höhe der Vergütungen dürften sich auch in fernerer Zukunft in keinem Tarifvertrag in Deutschland finden lassen.

Eine Antwort to “Goldgrube Sparkasse”

  1. Umleitung: Geschlecht und Biologie, Geschichte und Kompetenzen, Hacker in Hamburg, Ruhe auf dem Ohlsdorfer Friedhof, Rückblicke und Aussichten, Journalismus, Regionales sowie Schach auf Lichess. | zoom Says:

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