Grünes Licht für Altena

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Fortschreibung 2014 des Haushaltssanierungsplans genehmigt – Grundsteuerhebesatz steigt auf 910 Punkte

Die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg hat die Fortschreibung 2014 des Haushaltssanierungsplans der Stadt Altena genehmigt. Seit der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans für das Jahr 2013 befand sich die pflichtig am Stärkungspakt teilnehmende Stadt Altena in der vorläufigen Haushaltsführung.

Ein genehmigungsfähiger Haushaltssanierungsplan wurde trotz mehrfacher Aufforderung nicht vorgelegt. Die Voraussetzungen für die Auszahlung der Konsolidierungshilfe im Jahr 2013 in Höhe rd. 2,1 Millionen Euro waren somit auch nicht gegeben.

Mit Verfügung vom 25.03.2014 wurde nach Ablaufen der Nachfrist und Anhörung der Stadt durch das Ministerium für Inneres und Kommunales gem. § 8 Abs. 1 Stärkungspaktgesetz ein Beauftragter für die Stadt Altena bestellt. Die Sitzung des „Sparkommissars“ mit sich selbst anstelle des Rates fand am 28.05.2014 statt. Das Diktat des Beauftragten beinhaltet u. a. stufenweise Steuererhöhungen ab dem Haushaltsjahr 2015, welche zu den erforderlichen Haushaltsausgleichen ab dem Jahr 2016 führen sollen.

Die Grundbesitzabgaben in Altena werden in den nächsten zwei Jahren um über 80 Prozent steigen. Von jetzt 500 Punkten klettert die Grundsteuer B im kommenden Jahr auf 766 Punkte. 2016 wird sie dann auf 910 Punkte angehoben.

Mit Schreiben vom 13.06.2014 hat die Stadt Altena die überarbeitete Fortschreibung 2014 des Haushaltssanierungsplans vorgelegt, die nun ab dem Jahr 2016 ausgeglichene städtische Haushalte vorsieht. Daher konnte die Bezirksregierung die Fortschreibung 2014 des Haushaltssanierungsplans genehmigen. Hiermit sind dann auch die Voraussetzungen zur Auszahlung der Konsolidierungshilfe für das Jahr 2013 erfüllt.

Gleichzeitig wurde die Bestellung des Beauftragten aufgehoben. Der Mann kam, erhöhte massiv die Steuern und ging wieder.

Trotzdem werde die Stadt Altena auch in den nächsten Jahren weiterhin vor enormen Kraftanstrengungen stehen, die zur nachhaltigen Sanierung des Haushaltes erforderlich seien, ließ die Bezirksregierung in Arnsberg verlauten. Während des gesamten Konsolidierungszeitraums bis 2021 werde die Kommunalaufsicht die Stadt bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen „begleiten“.

Eins scheint jetzt schon festzustehen: Diese Art von „Begleitung“ löst die Finanzprobleme der Kommunen jedenfalls nicht.

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