Abos gelten bis zum Jahresende in ganz NRW
Abonnenten können sich freuen: Die Abo-Aktion im NRW-Nahverkehr wird bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Aufgrund des großen Zuspruchs haben sich Aufgabenträger, Verkehrsverbünde und -gemeinschaften sowie Verkehrsunternehmen für die Fortführung entschieden.
Das verschafft Besitzern eines Abo-Tickets die Möglichkeit, landesweit Busse, Bahnen und Nahverkehrszüge beispielsweise für Ausflüge zum Weihnachtsmarkt, Shoppingtouren oder zum Adventskaffeetrinken zu nutzen. Das Beste: Freunde oder Familie können kostenfrei mitfahren.
Die Aktion gilt an allen Wochenenden, Feiertagen sowie in den Herbst- und Weihnachtsferien bis Silvester. Die kostenlose Mitnahme von bis zu fünf Personen oder zwei Fahrrädern ist an den Aktionstagen inklusive.
Nicht nur Fahrgäste mit einem bestehenden Abo profitieren von den Vorteilen: Auch wer sich bis Ende des Jahres für den Umstieg auf den klimafreundlichen Nahverkehr entscheidet und ein neues Abonnement im NRW-Nahverkehr abschließt, kann ohne zusätzliche Kosten landesweit Fahrten unternehmen und von den Mitnahmeregelungen Gebrauch machen.
In diesen Zeiträumen haben Nahverkehrskunden mit einem Abo-Ticket bis Ende des Jahres landesweit freie Fahrt:
- an allen Wochenenden im Aktionszeitraum (15./16. Oktober, 22./23. Oktober, 29./30. Oktober, 5./6. November, 12./13. November, 19./20. November, 26./27. November, 3./4. Dezember, 10./11. Dezember, 17./18. Dezember, 24./25. Dezember, 31. Dezember)
- an Feiertagen: Allerheiligen (1. November), 2. Weihnachtsfeiertag (26. Dezember)
- während der gesamten Herbstferien in NRW (noch bis 15. Oktober) sowie der NRW-Weihnachtsferien bis Ende des Jahres (23. bis 31. Dezember)
Während der oben genannten Aktionszeiträume werden neben der landesweiten Gültigkeit auch die Mitnahmeregelungen angepasst: Pro Ticket dürfen inklusive Ticketinhaber zwei Personen (Erwachsener oder Kind) und bis zu drei Kinder (6 bis einschließlich 14 Jahre) oder zwei Personen (Erwachsener oder Kind) und bis zu zwei Fahrräder fahren. Zeitliche Beschränkungen, etwa bei 9-Uhr-Abos, werden im Rahmen der Aktion während der Aktionszeiträume aufgehoben.
Die Abo-Tickets gelten während der Aktionszeiträume im gesamten ÖPNV – Bussen, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie Nahverkehrszügen und der S-Bahn (2. Klasse) – innerhalb Nordrhein-Westfalens sowie auf bestimmten Strecken und Linien in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, den Niederlanden und Belgien.
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