Wer eine reizvolle Aufgabe übernehmen und aktiv am demokratischen Prozess mitwirken möchte, kann am Sonntag, 15. Mai, von 8 bis 18 Uhr die Wahl zum 18. Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen als Wahlhelferin oder Wahlhelfer für die Stadt Hagen begleiten.
Wahlhelfer übernehmen als Mitglied eines Wahlvorstandes im Wahllokal Aufgaben wie zum Beispiel die Überprüfung von Wahlberechtigungen oder der Ausgabe von Stimmzetteln. Die Arbeitszeit teilt sich der jeweilige Wahlvorstand üblicherweise in zwei Schichten auf.
Voraussetzungen für die Teilnahme ist die Berechtigung zu wählen, die Vollendung des 18. Lebensjahres, die deutsche Staatsangehörigkeit und ein fester Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen seit mindestens dem 29. April. Die Tätigkeiten am Wahltag teilen sich auf in Wahlvorstände, stellvertretende Wahlvorstände, Schriftführer, stellvertretende Schriftführer und Beisitzer.
Zur Kontaktaufnahme und für mehr Informationen wenden sich Interessierte unter Angabe von Wunschtätigkeit und Wunschort entweder per E-Mail an wahlen@stadt-hagen.de oder per Telefon an 02331/207-4513 und 02331/207-4515. Zum Schutz der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer vor dem Coronavirus werden alle notwendigen Schutzmaßnahmen getroffen. Für ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten die Helfenden ein Erfrischungsgeld.
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