Hagen erhielt 2020 Fördermittel vom Land – verbesserte Förderkonditionen
Eine computergrafische Darstellung, wie die Straßenfront des Objektes Wehringhauser Straße 61 zukünftig aussehen soll. Grafik: RABE Architekten.
„Erstmals wurde im letzten Jahr das Budget des Landes für Modernisierungsförderung komplett ausgeschöpft“, bilanziert Hagens Baudezernent Henning Keune rückblickend zufrieden. Exakt 1.106.000 Euro wurden der Stadt Hagen zu Beginn des Förderjahres 2020 zugeteilt und im Laufe des Jahres um mehr als 350.000 Euro aufgestockt, da der Verwaltung weitere Anträge vorlagen. Damit standen in Hagen etwa 1,4 Millionen Euro Fördermittel für die Modernisierung von Wohnraum zur Verfügung.
Dank der Finanzspritze kann unter anderem ein Großprojekt der Hagener Entwicklungs- und Erschließungsgesellschaft (HEG) im unteren Wehringhausen realisiert werden. Das Objekt in der Wehringhauser Straße 61 wird kernsaniert; dazu zählt die Wärmedämmung der Außenwände, der obersten Geschossdecke und der Kellerdecke, der Einbau von neuen Fenstern, Türen und Lüftungsanlagen, der Verbesserung der Energieeffizenz von Heizungs- und Warmwasseranlagen sowie der barrierefreien Umgestaltung der Bäder.
Es entstehen zwölf Wohnungen nach modernstem Standard. Für die Hälfte der Wohnungen entfällt die Belegungsbindung. Das hat zur Folge, dass die Belegung dieser geförderten Wohnungen unabhängig von Einkommensgrenzen ist, also auch von Mietern mit mittlerem Einkommen angemietet werden kann. „Gerade im unteren Wehringhausen ist der Verwaltung eine soziale Durchmischung wichtig“, erklärt Keune.
Land verbessert Förderkonditionen für Modernisierungen
Der Wohnungsbestand ist in ganz Nordrhein-Westfalen in die Jahre gekommen und die Objekte zum Teil 40 Jahre und älter. Da der Standard von damals nicht mehr den Bedürfnissen von heute entspricht, besteht teilweise ein hoher Modernisierungsbedarf.
Für eine nachhaltige Aufwertung ist es wichtig, dass die Wünsche der Bewohnerinnen und Bewohner mit den bautechnischen Möglichkeiten sowie mit dem, was sich wirtschaftlich rechnet und zu einem sozialverträglichen Preis zu vermieten ist, übereinstimmen.
Um die Modernisierung des Wohnungsbestandes weiter voranzutreiben, verbesserte das Land NRW im letzten Jahr die Förderkonditionen. So schaffte das Land erstmals Förderanreize durch erhöhte Tilgungsnachlässe (Teilschulderlass) für die Verwendung ökologischer Dämmstoffe und die Schaffung eines überdurchschnittlichen energetischen Standards.
Was ist förderfähig?
Förderfähig sind weiterhin alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem dazugehörigen Grundstück (Wohnumfeld). Der Schwerpunkt liegt auf einer nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes von Wohnraum oder Wohngebäuden und einer dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, der Reduzierung von Barrieren im bestehenden Wohnraum sowie einer Steigerung der Energieeffizienz von Wohngebäuden.
Weitere Schwerpunkte sind eine Verbesserung des Einbruchsschutzes, Änderungen im bestehenden Wohnraum oder die Herstellung neuen Wohnraumes durch beispielsweise Anbau, Ausbau oder Umnutzung sowie die Schaffung eines attraktiv gestalteten und sicheren Wohnumfeldes.
Die Förderkonditionen
Die Förderung für Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand erfolgt mit Darlehen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten, maximal 100.000 Euro pro Wohnung oder Eigenheim. Der Tilgungsnachlass beträgt in diesem Förderprogramm 20 Prozent des anerkannten Darlehens. Er wirkt sich wie ein Zuschuss aus, da die Zins- und Tilgungsleistungen später nur vom reduzierten Darlehen errechnet werden. Dieser Nachlass wird um fünf Prozent erhöht, wenn durch die geförderten Maßnahmen ein für Bestandsgebäude überdurchschnittlicher energetischer Standard erreicht wird.
Weitere fünf Prozent Tilgungsnachlass gibt es, wenn die geförderte Wärmedämmung ausschließlich mit ökologischen Dämmstoffen erfolgt, die mit dem Umweltzeichen Blauer Engel oder nach dem natureplus-Standard zertifiziert sind. Damit kann insgesamt ein Tilgungsnachlass von bis zu 30 Prozent gewährt werden.
Die Dauer der Zinsverbilligung beträgt auf Antrag wahlweise 20 oder 25 Jahre. Während dieses Zeitraums bestehen grundsätzlich Mietpreis- und Belegungsbindungen. Die Darlehen sind in den ersten zehn Jahren zinslos. Danach wird ein halbes Prozent Zinsen bis zum Ablauf der gewählten Belegungsbindung fällig. Hinzu kommen ein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag von 0,4 Prozent und ein laufender Beitrag von 0,5 Prozent. Die Darlehen sind mit zwei Prozent zu tilgen und Sondertilgungen sind jederzeit freiwillig möglich.
Neben der Förderung von Mietwohnungen werden auch Modernisierungsmaßnahmen in oder an bestehenden Eigenheimen oder Eigentumswohnungen gefördert. Nähere Informationen sind beim Fachbereich Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen der Stadt Hagen erhältlich. Ansprechpartnerin ist Anja Hegel-Söhnchen, Telefon 02331/207-3852.
29. Januar 2021 um 17:29 |
Spätestens nach Besichtigung der Örtlichkeit (Umfeld) werden potenzielle Mieter von einer Anmietung Abstand nehmen. Wer möchte schon zwischen Mietern wohnen, die es mit der Sauberkeit und mit der Pflege der bewohnten Immobilien nicht so ernst nimmt. Mal ganz abgesehen von Alkohol und Drogenpräsenz. Wenn wie Keune sagt, eine soziale Durchmischung gewünscht wird (was ich befürworte), sollte man zunächst an die Schaffung eines attraktiven und sicheren Wohnumfeldes herangehen. Und auch hierfür werden Fördergelder bereitgestellt. Erst das Wohnumfeld verbessern dann sanieren !!!