Oder doch eventuell ein intransparentes Dokument, dass niemand verstehen soll?
Die Gebührenbedarfsrechnung der Stadt Hagen
von Klaus Rosenberg
Am 10.12.2020 hat der Rat der Stadt Hagen die vorgelegte Gebührenbedarfsrechnun gzur Kenntnis genommen. Hier bestehen große Zweifel, ob alle Ratsmitglieder diese Gebührenberechnung gelesen haben, gibt es doch durch die Fraktionen im Rat keine Fragen dazu. Leider gibt es viele Fragen und noch mehr Zweifel an dieser Gebührenbedarfsrechnung.
Hier nur einige Beispiele von vielen:
- Gemäß der Gebührenbedarfsrechnung steigt der Gebührensatz 2021 auf 4,47 € je Liter. Im § 3 Abs. a, b + c der Gebührensatzung für die Stadt Hagen werden die Jahresgebühren für Rollbehälter und Unterflurbehälter bei wöchentlicher Leerung aufgeführt. So wird für einen 80 ltr. Rollbehälter ein Betrag von 357,60 €/p.a. erhoben Gleichzeitig aber für einen Rollbehälter mit einem Fassungsvermögen von 770 Litern nur 2.408,88 €/p.a. Dieser Betrag deckt sich nicht mit der neuen Gebühr von 4,47 €/ltr. Gleiches gilt für die folgenden Rollbehälter und die Unterflurbehälter.
- In der Anlage 4 (Berechnung der Gebührensätze) zum Bescheid gibt es offenbar einige Rechenfehler. Der Hinweis in Zeile 9 Gebührensatz pro Kategorie, (hier soll der Betrag aus Zeile 6 mit dem Betrag aus Zeile 3 dividiert werden). Das Ergebnis ist allerdings falsch. Gleiches gilt für die Eintragungen in den Zeilen 18 und 23 der Anlage 4.
- Bei dem Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) GmbH handelt es sich um eine GmbH des Privatrechts, deren Alleingesellschafter die Kommune ist. Das bedeutet, dass das sogenannte Kostendeckungsprinzip zur Berechnung der Gebühren Anwendung finden muss. Die Berücksichtigung eines Gewinnzuschlages ist rechtswidrig. Aus diesem Grund findet sich in der Gebührenberechnung in Hagen auch ein anderer Begriff, nämlich ein sogenanntes Unternehmerwagnis. Man fragt sich „wofür“? Im Hinblick auf diesen Ansatz des nach wie vor umstrittenen Unternehmerwagnisses hat z.B. das OVG Münster eine eher restriktive Tendenz bestätigt, die davon ausgeht, dass ein kommunales Unternehmen, das als Erfüllungsgehilfe durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in der Erfüllung der hoheitlichen Entsorgungsaufgaben eingebunden ist, im Regelfall keinen grundlegenden wirtschaftlichen Gefährdungen ausgesetzt ist. Auch dieser Aspekt ist bei der Gestaltung der Entgeltregelungen in Entsorgungsverträgen mit den kommunalen Auftraggebern zu beachten.
- Gebührenmindernd sollten auch alle Erträge sein, die im Zusammenhang mit dem kommunalen Entsorgungsauftrag bei der thermischen Verwertung (MVA) von überlassungspflichtigen Abfällen erzielt werden, beispielsweise aus der Vermarktung von Dampferlösen und elektrischer Energie.
- Weiterhin wird für die Gebührenberechnung auch ein Verbrennungsentgelt berücksichtigt. Niemand weiß, aus welchen Komponenten sich das Verbrennungsentgelt zusammensetzt und vor allen Dingen, wurde es vor der Gebührenberechnung überprüft, oder einfach aus dem Vorjahr übernommen?
- Zu denken gibt auch die Praxis, Kosten rund um die Müllbeobachter und das Entleeren von Straßenpapierkörben in die Abfallgebühren für private Haushalte einzurechnen. Aus den Abfallgebühren, die der einzelne für die Entsorgung seines Abfalls bezahlt, wird so eine Abfallabgabe. Vielmehr sollten diese Kosten (illegale Müllablagerungen usw.) aus dem kommunalen Haushalt refinanziert werden. Andernfalls müssen auch die Einnahmen aus Bußgeldern oder Ordnungswidrigkeiten zum Teil gebührenmindernd berücksichtigt werden. Bis heute gab es keine Antworten. Stellen wir uns mal darauf ein, dass die Hagener Verfilzung zwischen Politik und Verwaltung dieses Thema durch todschweigen, aussitzen und ignorieren überlebt.
28. Januar 2021 um 21:57 |
Keine Reaktion ist auch eine Reaktion. Es gibt in Hagen nicht gerade viele Menschen, die sich um Hagen so viele Gedanken machen. Danke Klaus.
Mir scheint, die Wahrheit wollen die Meisten nicht hören. Die ist einfach oft zu gruselig. Diese Ignoranz des Bürgers macht mir schon Sorgen. Die Demokratie fängt an zu Bröckeln. Hagen ist da ganz weit vorne.
Nicht bur bei den Müllgebühren und der Pandemie. Gewählt ist gewählt. Kann man nicht abwählen, nur aushalten. Irgendwann ist dass Fass am überlaufen. Doch der Michel erträgt viel.
Gut, dass ich schon ein wenig älter bin. Ich möchte nicht mehr jünger sein und mir das kommende Leid antun.