Tragepflicht von medizinischen Masken in städtischen Dienststellen

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Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt ab Donnerstag, 28. Januar, auch in allen Dienststellen der Stadt Hagen. Das Betreten der Gebäude ist dann nur noch mit OP-Maske, FFP2-Maske oder einer vergleichbaren Maske (KN95/N95) möglich.

Das Ziel ist, das Infektionsrisiko für Besucherinnen und Besucher sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten. Gleichzeitig bittet die Stadt alle Bürgerinnen und Bürger, ihre Kontakte zu den städtischen Dienststellen auf die dringendsten Anliegen zu beschränken.

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