Die Neuninfektionen mit dem Coronavirus in Hagen steigen weiterhin. Der Krisenstab der Stadt Hagen unter Leitung von Oberbürgermeister Erik O. Schulz hat in seiner heutigen Sitzung eine Maskenpflicht für die Fußgängerzone in der Hagener Innenstadt und für den Bahnhofsvorplatz festgelegt.
Grundsätzlich muss überall dort, wo ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Auf dem Bahnhofsvorplatz (Berliner Platz) und in den auf der Karte rot markierten Bereichen der Hagener Innenstadt gilt die Maskenpflicht durchgängig.
Alle Bereiche, in denen die Tragepflicht gilt, sind durch Schilder gekennzeichnet. Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, sind von der Maskenpflicht befreit. Die Befreiung muss durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden. Das Hagener Ordnungsamt erhöht am Wochenende die Kontrollen zwecks Einhaltung der Corona-Regeln in Hagen.
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