Platanen sollen „Baumruinen“ sein

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Verwaltung gibt zu: Kahlschlag „gesetzlich nicht zulässig“

Vor der Bezirksvertretung (BV) Haspe hat die Verwaltung eingeräumt, mit der Enthauptung der Platanen am Karweg, in der Dickenbruchstraße und der Schützenstraße gegen geltendes Recht verstoßen zu haben.

Anfang August hatte eine vom Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) eingesetzte Brigade mitten in der Vegetationsperiode die in vollem Grün stehenden Bäume radikal heruntergeschnitten. Dieser Schnitt ist zwar bei sogenannten Kopfbäumen regelmäßig angebracht, aber gemäß Naturschutzgesetz bis zum 30. September eines Jahres untersagt.

In der vom Technischen Beigeordneten der Stadt Hagen, Henning Keune, unterzeichneten Antwort auf einen von der Fraktion Hagen Aktiv und des Einzelmitglieds der Grünen in der BV angeforderten Bericht der Verwaltung zu der vom WBH beauftragten Abholzung räumt die Verwaltung die Rechtswidrigkeit der Aktion durchaus ein: „Mit Blick auf die Tatsache, dass die Beeinträchtigung von Lebensstätten wildlebender Tiere in der Größenordnung des Volumens von 58 Baumkronen entlang eines Straßenzuges in der Aufzuchtzeit geschützter Tierarten gesetzlich nicht zulässig ist“, sei die Maßnahme „einvernehmlich“ eingestellt und auf die Zeit nach dem 30. September verschoben worden.

Gleichzeitig versuchen die Verwaltungsexekutoren ihre am geltenden Recht vorbeilaufenden Eigenmächtigkeiten in ein freundliches Licht zu rücken. „Aufgrund von zahlreichen Beschwerden aus der Bürgerschaft“, so das Verwaltungspapier, „wurde die Maßnahme vom Umweltamt am 05.08.2020 in Augenschein genommen“. Vor Ort seien 42 Straßenbäume „vorgefunden“ worden, bei denen das gesamte blatttragende Kronendach entfernt worden war.

Das von der Verwaltung eingeräumte rechtswidrige Handeln eines städtischen Betriebs wurde offensichtlich erst durch das Umweltamt unterbunden; wohl zur Gesichtswahrung einigte man sich auf die Sprachregelung „einvernehmlich“.

Zukünftig soll der Schnitt im Oktober ausgeführt werden, kündigt die Verwaltung an; aber nicht etwa, weil man den (zuvor eingeräumten) Rechtsverstoß eingesehen hat, sondern um „das Konfliktpotential“ zu mindern.

Nicht nur das: Die Verwaltung kündigt daneben bereits an, weiter gegen die Platanen vorgehen zu wollen. Im Zuge eines „vernünftigen“ Baumerneuerungskonzeptes könnten die vorhandenen „Baumruinen“, so die Formulierung der Verwaltung, gegen „vernünftige“ den Standortgegebenheiten angepasste Baumarten „ausgetauscht“ werden.

Die Schattenspender vor den nach Süden ausgerichteten Häusern in den drei Straßenzügen wären dann weg. Und neue müssten erst einmal nachwachsen, was Jahre dauert. Zu befürchten wäre außerdem, dass mehr oder weniger nutzlose Dekorationsbäumchen gesetzt würden, so wie in der Voerder Straße. Dort wurde der vorhandene Baumbestand mit der geradezu hirnrissigen Begründung entfernt, er würde den Straßenraum „verschatten“ (siehe z.B. hier, hier und hier).

Die BV Haspe hat die Platanen-Vorlage in den Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität verwiesen. Der tagt am morgigen Montag.

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