AfD-Ratsherr nimmt nicht an Sitzungen teil – kassiert aber
Dürfen die Rechten ihren Fraktionsstatus behalten?
Jacques Kempkens (AfD) ist sowohl Mitglied des Hagener Stadtrates als auch der Bezirksvertretung Mitte. Deshalb stehen ihm Aufwandsentschädigungen zu: Für das Ratsmandat sind es 497,70 Euro, zusätzlich für den Sitz in der BV noch einmal 238,– Euro. In der Summe kassiert er also monatlich 735,70 Euro für … – ja für was eigentlich?
Laut Geschäftsordnung des Rates sind seine Mitglieder zur Teilnahme an den Sitzungen verpflichtet. Aber Kempkens wurde im Rat seit mehr als zwei Jahren nicht mehr gesichtet. Auch an Sitzungen der Bezirksvertretung hat er seit Mai 2018 nicht mehr teilgenommen. Warum erhält der AfD-Mann trotzdem weiterhin seine Aufwandsentschädigungen?
Die Frage richtet sich in erster Linie an Oberbürgermeister Erik O. Schulz als Chef der Verwaltung, die für die Anweisung der Aufwandsentschädigungen zuständig ist. Rechtlich wäre es sehr wohl möglich, die Zahlungen an Kempkens einzustellen, wie ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus dem Jahre 2010 bestätigt:
„Die gesetzlichen Vorschriften normieren für die Aufwandsentschädigung keine weiteren Voraussetzungen. Hieraus folgt indes nicht, dass die Zahlung der Aufwandsentschädigung im Einzelfall nicht verweigert werden kann. Zwar fehlt es an einer ausdrücklichen Regelung, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Zahlung der Aufwandsentschädigung nicht besteht. Dass ein Anspruch aber jedenfalls dann ausgeschlossen ist, wenn das Ratsmitglied aus eigenem Entschluss keine Mandatstätigkeit mehr ausübt, ergibt sich bereits aus dem Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Aufwandsentschädigung.
Die Aufwandsentschädigung setzt nach allgemeinem Sprachverständnis voraus, dass dem Berechtigten ein Aufwand entstanden sein muss. (…) Die Freiheit des Mandats gewährleistet nicht eine Freiheit von Pflichten, sondern lediglich die Freiheit in der inhaltlichen Wahrnehmung dieser Pflichten. Nicht das „Ob“, sondern das „Wie“ der Repräsentation steht im Ermessen des Abgeordneten.“ (Az.: 1 K 8272/09)
OB Schulz hat entgegen der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts an den durch Nichtanwesenheit glänzenden Kempkens weiter zahlen lassen. Was treibt ihn dabei um?
Sollte trotz der bisherigen Untätigkeit des Oberbürgermeisters festgestellt werden, dass Kempkens keine Mandatstätigkeit mehr ausübt, folgt daraus zwangsläufig die Frage: Kann eine aus drei Mitgliedern bestehende Fraktion ihren Status mit einer Karteileiche begründen oder müsste sie nicht zur Gruppe degradiert werden?
Die AfD war bei den Kommunalwahlen 2014 mit nur zwei Personen in den Rat gewählt worden, Fraktion wurde sie erst mit dem Übertritt von Kempkens. Der war auf der Liste der Wählervereinigung Hagen Aktiv angetreten, hatte aber nach der Wahl schon vor der Konstituierung des neuen Stadtrates die Seiten gewechselt. Als Motiv wurde damals gemunkelt, er sei finanziell wohl etwas klamm und am dann winkenden Posten des Fraktionsgeschäftsführers der Rechten interessiert gewesen. Im AfD-Fraktionsbüro kam dann aber nur seine Gattin auf einer halben Stelle als Sekretärin unter.
Sollte die AfD-Fraktion zur Gruppe herabgestuft werden, drohen der Rechtsaußentruppe erhebliche finanzielle Einbußen. Allein bei der Finanzierung der Personalkosten des Fraktionsbüros aus der Stadtkasse, pro Jahr immerhin etwa 115.000 Euro, entfiele ein Drittel.
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