Seit der Ankündigung von Enervie -Vorstandssprecher Ivo Grünhagen, das Wasserwerk in Hengstey ab 2017 schließen und mit einer 7,5-Prozent-Beteiligung bei der Wasserwerken Westfalen als Versorger einsteigen zu wollen, befindet sich die Politik quer durch alle Fraktionen in heller Aufregung. Somit erhielt CDU-Fraktionschef Wolfgang Röspel sogar aus dem Lager der Linken Rückendeckung für seinen Appell: „Das Wasser muss in Hagener Händen bleiben und darf nicht ohne Not preis gegeben werden.“
Entsprechend stellte sich der Rat auch einhellig hinter einen Beschlussvorschlag, der die im Haus der Enervie bereits vorangetriebenen Prozesse zunächst einmal anhält: So sollen die Mitglieder des Aufsichtsrates am kommenden Montag zunächst bloß einen Sachstandsbericht zur Kenntnis nehmen und für weitergehende Schritte keine Arbeitsaufträge erteilen. (…)
Zudem liegt dem Unternehmen inzwischen ein umfangreicher Fragenkatalog zur Situation in Hengstey und möglichen Handlungsoptionen vor. Über mögliche Alternativen soll Enervie aber nicht nur im eigenen Saft nachdenken, sondern ebenso mit den Geschäftsführern der städtischen Tochterunternehmen. (…)
Quelle: DerWesten
Dazu:
Der Fragenkatalog der CDU-Fraktion im Hagener Rat
Fragenkomplex Auftragsgrundlage:
Auf welche strategischen Vorgaben oder Hinweise des Rates der Stadt Hagen stützt sich die ENERVIE bei ihrem Vorschlag zur künftigen Neuausrichtung der Wasserversorgung?
Welchen Weg der aktiven Beteiligung des Rates an dieser strategisch wichtigen Entscheidung schlägt der ENERVIE-Vorstand vor, um die Mitsprache des Rates in dieser lebenswichtigen Angelegenheit angemessen sicher zu stellen?
Fragenkomplex Rechtsgrundlage:
Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Annahme, bis zum 30. September 2014 müsste die Bezirksregierung in Arnsberg über die Nachrüstung der zusätzlichen Reinigungsstufe informiert werden?
Besteht tatsächlich die rechtlich normierte Pflicht zur Nachrüstung der zusätzlichen Reinigungsstufe?
Wenn ja: Aus welcher Rechtsnorm wird sie abgeleitet?
Wie wirkt sich diese Rechtsnorm bei anderen Wasserwerken aus und zu welchen Terminen ist sie dort verpflichtend vorgegeben?
Wenn ja: Warum kommuniziert die ENERVIE diese Notwendigkeit und den daraus resultierenden Handlungsdruck so spät gegenüber dem Hagener Rat?
Wenn ja: Welche Möglichkeiten bestehen jetzt noch,
1. die verpflichtende Auflage aufheben zu lassen?
2. eine Verlängerung dieser Frist zu erreichen?
Fragenkomplex Alternativen:
Welche alternativen Modelle der Wasserversorgung bzw. Kooperation mit Nachbarkommunen wurden geprüft, bevor es zur Empfehlung kam, das Wasserwerk Hengstey aufzugeben?
Wurde eine Kooperation mit den anderen kommunalen Partnern der ENERVIE in Betracht gezogen?
Wurden andere Organisations- und Beteiligungsformen innerhalb der Stadt Hagen untersucht?
Trifft es zu, dass eine andere städtische Beteiligung Interesse an der Wasserversorgung angemeldet hat?
Bis wann ist mit einer Wirtschaftlichkeits- und Machbarkeitsuntersuchung entsprechender Alternativen zu rechnen?
Fragenkomplex Konzessionsvertrag:
Lässt der Konzessionsvertrag zwischen der Stadt und der ENERVIE AG überhaupt zu, dass die ENERVIE AG ein Wasserwerk, das Wassernetz oder andere strategische Elemente der Wasserversorgung
1. stilllegt?
2. veräußert?
3. in andere (kommunale) Beteiligungsstrukturen einbringt?
Besteht die Möglichkeit, dass die Veräußerung eines Wasserwerks, des Wassernetzes oder anderer strategischer Elemente vergaberechtliche Tatbestände erfüllt, die bisher noch nicht von ENERVIE dargestellt wurden?
Kommentar verfassen