Mütter zweiter Klasse?

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von Ruth Sauerwein

Allenthalben ist davon die Rede, dass die Bundesregierung Müttern, die vor 1992 Kinder bekommen haben, ab 1. Juli ein Jahr mehr „Babyrente“ zugesprochen hat. Das Geld wird zwar nicht vor Dezember überwiesen werden, weil die Rentenkasse mit den Bescheiden nicht nachkommt. Aber vor Weihnachten soll es mancher Frau ein kleines zusätzliches Weihnachtsgeld bescheren.

Aber: Nicht allen Frauen und Müttern. Denn es gibt auch Mütter zweiter Klasse. Frauen, die Rente nach Grundsicherung erhalten, bekommen die rund 28 Euro (brutto) pro Kind nicht. Also gerade die Frauen, die es am nötigsten hätten, mal eine kleine Aufstockung zu bekommen, blicken in die Röhre.

Die Ausgrenzung von Menschen, die in Armut leben, hat Methode. Zum Beispiel bekommen Eltern im Hartz-IV-Bezug kein Betreuungsgeld. Alles wird auf die Regelleistung – ob Hartz IV oder Grundsicherung – angerechnet. Wer am Rande der Gesellschaft lebt, wird von jeder noch so kleinen Aufbesserung seiner Lage ausgeschlossen.

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