Die beiden Einzelvertreter der Piraten und der Wählervereinigung „Bürger für Hohenlimburg“ (BfHo) wollen im Hagener Stadtrat eine Gruppe bilden. Damit hätten sie Anspruch auf finanzielle Zuwendungen, um eine Geschäftstelle zu betreiben.
Nach § 56 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erhält eine Gruppe mindestens die Ausstattung, die zwei Dritteln dessen entspricht, was eine Fraktion erhält. Voraussetzung für einen Zusammenschluss ist eine „grundsätzliche politische Übereinstimmung“ der Gruppenmitglieder „zu möglichst gleichgerichtetem Wirken“, wie es in der Gemeindeordnung heißt.
Als Gruppe hätten Piraten und BfHo Möglichkeiten der Beteiligung, die ihnen als Einzelkämpfer verwehrt blieben. So könnten sie Vertreter in Ausschüsse entsenden, einen Gruppengeschäftsführer einstellen und hätten Anspruch auf Büroräume mit entsprechender Infrastruktur (Telefon, Kopierer etc.).
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