„Sparkommissare“: Bürger dürfen nicht klagen

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Das Eifelstädtchen Nideggen war die erste Gemeinde in Nordrhein-Westfalen, dem NRW-Kommunalminister Jäger (SPD) über die Kommunalaufsicht des zuständigen Regierungsbezirks Köln einen sogenannten „Sparkommissar“ aufs Auge drückte. Der kürzte ein bißchen hier und da und erhöhte im Wesentlichen kräftig die Grundsteuern. Dann zog er alsbald wieder von dannen – die grundlegenden Probleme der mangelnden Gemeindefinanzierung waren damit natürlich nicht gelöst. Aber: egal.

Gegen die Grundsteuererhöhung klagten vier Nidegger Bürger vor dem Verwaltungsgericht Aachen. Dort mussten sie sich jetzt sagen lassen: Das könnt ihr gar nicht. Die Gemeindevertretung hätte stattdessen gegen die Einsetzung des „Sparkommissars“ juristisch vorgehen müssen.

In einer Pressemitteilung begründete das Gericht sein Urteil:

„Die Bestellung des Sparkommissars durch das Innenministerium des Landes NRW sei eine Maßnahme der Kommunalaufsicht. Ob die Voraussetzungen für ein Einschreiten der Aufsichtsbehörde gegeben seien, betreffe allein das Verhältnis der Gemeinde zur Kommunalaufsicht. Der Bürger könne nicht gerichtlich überprüfen lassen, ob solche Maßnahmen ordnungsgemäß getroffen werden, da er selbst insoweit nicht betroffen sei. Die Stadt Nideggen sei gegen die Bestellung des Sparkommissars nicht vorgegangen.“

Merke: Nach juristischer Logik ist der Bürger „nicht betroffen“ und obrigkeitsorientierte Gemeinderäte vertreten nicht die Bürger, sondern die Interessen ihrer Parteifreunde auf den übergeordneten Ebenen.

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