Gemeinsamer Unterricht fällt unter Konnexität

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Anlässlich des Gesetzentwurfs von Schulministerin Sylvia Löhrmann zur Inklusion im Schulbereich, der heute vom Landeskabinett beschlossen werden soll, fordern die kommunalen Spitzenverbände erneut von der Landesregierung, die Konnexität anzuerkennen. Für das Gelingen einer qualitativ hochwertigen Inklusion ist es entscheidend, dass das Land die Städte, Kreise und Gemeinden mit der Finanzierung nicht alleine lässt und sich verbindlich zum Ausgleich der zusätzlichen Ausgaben der Kommunen durch Landesmittel verpflichtet.

„Die Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen setzen sich für eine qualitätsvolle Inklusion an den Schulen ein und sind bereit, hierzu ihren Beitrag zu leisten. Gleichzeitig bleibt aber die Tatsache bestehen, dass die Inklusion für die Kommunen qualitativ und inhaltlich eine vom Land neu übertragene Aufgabe ist. Zusätzliche Kosten müssen deshalb im Zuge der Konnexität mit Landesmitteln ausgeglichen werden,“ erläuterten die Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände.

Ein gemeinsamer Schulunterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen verändert die bereits bestehenden kommunalen Aufgaben wesentlich. Damit die Inklusion gelingen kann, sind sehr viel Engagement von allen Beteiligten, aber auch ein ganzes Bündel von Investitionen nötig. So gilt es für die Kommunen beispielsweise, Klassenräume barrierefrei erreichbar zu machen, sog. Auszeiträume zu schaffen sowie Integrationshelfer und Assistenzpersonal zu bezahlen. Außerdem müssen geeignete Lehr-, Lern- und Hilfsmittel angeschafft werden.

Die neuen Aufgaben sind mannigfaltig und verursachen deutliche Mehrkosten bei Städten, Kreisen und Gemeinden. Zu diesem eindeutigen Ergebnis kommt das Gutachten des Staatsrechtlers Prof. Dr. Wolfram Höfling, Universität Köln, im Auftrag des Städtetages NRW. Deshalb ist das Land auch verpflichtet, den Kommunen die zusätzlichen Ausgaben zu erstatten, die mit der Inklusion verbunden sind.

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