Hoffmanns Erzählungen oder: Das Schutzbedürfnis der Rechnungsprüfung

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Eine Farce

Was ist schon Transparenz gegen die rabulistische Auslegung einer Geschäftsordnung, die man ändern könnte. Wenn man denn wollte.

Auszug aus dem Sitzungsprotokoll des Rechnungsprüfungsausschusses (RPA) vom 4. Okt. 2012 (Hoffmann ist Leiter des Rechtsamtes, die übrigen genannten sind Mitglieder des RPA):

Herr Rudel fragt für die SPD-Fraktion, ob durch die Pressekonferenz des Oberbürgermeisters vom 20.09.2012 in der Angelegenheit des „Berichts über die Sonderprüfung des Beratungsvertrages des Herrn Dr. Schmidt mit der HAGENagentur“ die Nichtöffentlichkeit gebrochen worden und Öffentlichkeit hergestellt worden sei. In diesem Fall müsse die Beratung dieser Thematik öffentlich erfolgen.

Herr Hoffmann erläutert, dass die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hagen in § 2 Abs. 3 g) zwingend bestimmt, dass Angelegenheiten der Rechnungsprüfung in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind. Angelegenheiten der Rechnungsprüfung seien sowohl die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben der Rechnungsprüfung als auch die, die sich aus einem Sonderprüfauftrag ergeben.

Dass der Oberbürgermeister nicht in Angelegenheiten der Rechnungsprüfung sondern in inhaltlichen Angelegenheiten bereits der Presse zur Verfügung gestanden hat, begründe sich aus der Besonderheit, dass er einerseits Auftraggeber für den Sonderprüfauftrag sei, andererseits aber auch Betroffener sei, der sich aufgrund des öffentlichen Drucks gezwungen sah, bereits zur Sache Stellung zu nehmen.

Laut Herrn Hoffmann ändere dies aber nichts an den Vorgaben aus der Geschäftsordnung.

(…)

Herr Ciupka hält es für sinnvoll, die weitere Diskussion zum Thema an entsprechender Stelle der Tagesordnung zu führen.

(…)

Herr Weber fragt Herrn Hoffmann, ob nicht die Gemeindeordnung in der Frage der Öffentlichkeit höheres Recht gegenüber der Geschäftsordnung darstelle. Die Gemeindeordnung sehe zunächst einmal grundsätzlich Öffentlichkeit vor.

Falls die Antwort von Herrn Hoffmann ihm nicht ausreichend erscheine, möchte Herr Weber die Thematik gern noch von anderer Stelle geprüft wissen, bevor die Angelegenheit in nichtöffentlicher Sitzung beraten werde. Das Schutzrecht, das die Beratung in nichtöffentlicher Sitzung sicherstellen soll, habe der Oberbürgermeister dadurch, dass er selbst an die Presse gegangen sei, bereits verwirkt.

Herr Hoffman stellt fest, dass es nicht nur um das Schutzrecht von Betroffenen gehe, sondern auch um das Schutzbedürfnis der Rechnungsprüfung. Daher sei im entsprechenden Passus in der Geschäftsordnung auch von „Angelegenheiten der Rechnungsprüfung“ die Rede, die in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln seien. Dies stehe auch nicht im Widerspruch zu den Regelungen der Gemeindeordnung, denn diese gebe ja gerade dem Rat das Recht, durch Geschäftsordnung festzulegen, welche Angelegenheiten nichtöffentlich zu behandeln sind.

Herr Hentschel ist der Auffassung, dass der Prüfbericht doch bereits der Presse vorliege und die Thematik damit bereits öffentlich sei.

Herr Hoffmann sieht hinsichtlich des Prüfberichtes keine mittlerweile eingetretene Öffentlichkeit. Inhalt des Pressegesprächs sei doch lediglich der zugrunde liegende Sachverhalt auf dem die Prüfung beruhe, gewesen. Die Ergebnisse des Prüfberichts seien nicht Inhalt gewesen.

Herr Hentschel entgegnet, dass Herr Weiske in der Presse geschrieben habe, dass ihm der Bericht vorliege. Frau Wetter habe im persönlichen Gespräch mit ihm auch dargestellt, dass sie im Besitz des Berichtes sei.

Herr Rudel fragt nach, ob es richtig sei, dass die Nichtöffentlichkeit gebrochen sei, sofern die Presse aus dem Prüfbericht zitiere.

Herr Hoffmann erläutert, dass geklärt werden müsse, ob es gegenüber der Öffentlichkeit Äußerungen gegeben habe, die über den Sachverhalt hinaus gegangen seien und Prüfergebnisse öffentlich gemacht hätten. Dies sei ihm nicht bekannt.

Herr Rudel führt einen Passus aus dem Zeitungsartikel der Westfälischen Rundschau vom 21.09.2012 an in dem es heißt: „Das hätte nur der Innenminister machen dürfen. Ich habe den rechtlichen Rahmen deutlich falsch eingeschätzt.“ Herr Rudel ist der Auffassung, dass hier eindeutig ein Ergebnis des Prüfberichts zitiert werde.

Herr Hoffmann entgegnet, dass der Oberbürgermeister im zweiten Satz lediglich seine neueren Erkenntnisse wiedergegeben habe. Der Inhalt des ersten Satzes ergebe sich aus geltendem Recht.

(…)

Herr Hentschel legt dar, dass er den Aussagen von Herrn Hoffmann nicht folgen kann.

Herr Ciupka leitet über zum nächsten Tagesordnungspunkt.

Und: Vorhang. Weitere Kommentare – überflüssig.

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