Gastbeitrag von Karl-Ludwig Ostermann
Gestern Vormittag hat die Selbsthilfegruppe „Weiße Taube Hagen“, wie häufig in den letzten drei Jahren, vor der Sparkasse in der Innenstadt Hagen Flyer zur Hartz IV Problematik verteilt. Thema war, gegen Verunsicherung und Angst Solidarität zu setzen. Verteilungen vor der Sparkasse finden deshalb statt, weil am Vormittag des letzten Werktages im Monat die von Hartz IV betroffenen Menschen die Leistungen dem Konto gutgeschrieben bekommen, man an diesem Tag dort also sehr viele antrifft.
Die Verteilaktion fand auf dem Gehwegbereich, also auf öffentlicher Wegefläche statt. Passanten wurden nicht belästigt, im Gegenteil, das Flugblatt wurde gerne genommen und oft schon am Platz gelesen. Niemanden wurde das Flugblatt aufgedrängt. Übrigens wurden viele Passanten von den drei Verteilern auf die mal wieder zeitweise nicht funktionierende Drehtür aufmerksam gemacht.
Nach gut einer Stunde kamen Mitarbeiter des Hausservices der Sparkasse zu den Verteilern und fragten, was geschehe. Dies wurde erklärt und darauf hingewiesen, daß das Verteilen auf öffentlicher Wegefläche ein geschütztes Grundrecht ist.
Eine Viertelstunde später tauchte eine Streife des Ordnungsamtes auf und forderte ultimativ auf, daß die Verteiler sich ihnen gegenüber auszuweisen und das Verteilen einzustellen hätten. Es habe Beschwerden gegeben. Später stellte sich heraus, daß die Leitung der Sparkasse den Einsatz veranlasst hatte.
Einer willkürlichen Personenkontrolle durch das Ordnungsamt haben sich die Verteiler natürlich verweigert, denn sie haben ja nichts Strafbares oder Ordnungswidriges getan. Außerdem ist eine Personenkotrolle, die nicht durch die Polizeibehörde stattfindet, rechtlich zumindest umstritten.
Also wurde die Polizei gerufen. Diese erklärte, die Sparkasse habe als Grundeigentümer der öffentlichen Wegefläche das Hausrecht und könne das Verteilen untersagen. Inzwischen verstieg sich eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes zu der Behauptung, es habe „massive“ Beschwerden von Passanten gegeben. Die hinzugekommenen leitenden Mitarbeiter der Sparkasse waren nicht bereit, auf Gesprächsangebote einzugehen und erklärten, bis zum „Wassergraben“ (Körnerstraße) und zum Bordstein (Kampstraße) sei die Gehwegfläche Grundeigentum der Sparkasse und sie hätten das Hausrecht. Dies wird rechtlich zu klären sein, denn wenn das so wäre, kann die Fläche nicht gleichzeitig Gehsteig und somit öffentliche Wegefläche sein.¹
Schließlich behauptete die Polizei einmal, daß Verteilen sei eine Versammlung, die anzumelden sei, dann, daß sei eine Sondernutzung, die vom Ordnungsamt genehmigt werden müsse. Beides ist schlicht falsch. Besonders delikat wurde es, als dann von den Mitarbeitern des Ordnungsamtes noch angeführt wurde, man wolle so das Verteilen von rechtsradikalem Material durch den Zwang von Anmeldungen verhindern.
Anschließend zog die Polizei die restlichen Flugblätter unter Androhung von unmittelbaren Zwang ein und sprach gegenüber den Verteilern einen Platzverweis aus. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes untersagten darüber hinaus die Verteilung außerhalb der laut Sparkasse als unter Hausrecht stehenden Fläche. Außerdem wurde eine Ordnungsmaßnahme angedroht.
Die „Selbsthilfegruppe Weiße Taube Hagen“ stellt fest:
Nach unserer Rechtsauffassung, die wir häufig geprüft haben
– ist die Fläche vor der Sparkasse eindeutig öffentliche Wegefläche,
– ist das Verteilen von Flyern auf öffentlichen Wegeflächen eine Form der grundrechtlich geschützten freien Meinungsäußerung und freien politischen Betätigung und nicht anmeldepflichtig,
– ist das Verteilen keine Sondernutzung öffentlicher Wegeflächen, solange keine Schilder oder Tische aufgebaut werden, mithin nicht durch das Ordnungsamt genehmigungspflichtig,
– ist das Verteilen keine Versammlung, da nicht Dritte öffentlich aufgerufen wurden, sich zu versammeln,
– ist das Ordnungsamt nicht berechtigt, Personenkontrollen dann vorzunehmen, wenn offensichtlich keine Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorliegt.
Einer rechtlichen Klärung von gegebenenfalls strittigen Auffassungen sieht die Selbsthilfegruppe gelassen entgegen und wird diese selbst aktiv betreiben.
Die „Selbsthilfegruppe Weiße Taube Hagen“ sieht in dem Vorgang einen skandalösen Versuch, die freie politische Betätigung einzuschränken. Sie erwartet eine Klarstellung und eine förmliche Entschuldigung der Leitung der Sparkasse, des Oberbürgermeisters und des Polizeipräsidenten.
¹ Eine öffentliche Wegefläche ist entweder durch städtische Widmung eine solche, oder, wenn dies versäumt sein sollte, durch die jahrelange unstrittige tatsächliche Nutzung durch die Fußgänger. Eine nichtöffentliche Wegefläche muß eingefriedet oder durch Türen getrennt sein (z.B. wie in der Volmegalerie) und deutlich als nichtöffentlich gekennzeichnet sein.
31. März 2012 um 01:02 |
Ob der Bürgersteig eine öffentliche Wegefläche ist,
oder der Sparkasse Hagen anzurechnen ist,
lässt sich einfach Bewerkstelligen.
Ein Blick beim Katasteramt in das Grundbuch klärt die Eigentumsfrage auf. Dieses Einblick ist jeden Bürger kostenfrei zu gewähren.
Wenn es stimmen sollte, dass die Sparkasse diese Fläche gehört, dann bewegt sie sich auf sehr dünnen Eis.
Privatwege sind zu kennzeichnen und dann obliegt dem Grundstückseigner die Reinigung und nicht der HEB.
Nebenbei hat der Behindertenbeirat jetzt endlich einen Ansprechpartner für diese nicht Behindertengerechte Zuwegung.
Wie sieht u.a. die Haftung dann aus, wenn sich jemand an den Haltestellen des ÖPNV vor der Haustüre, verletzt?
Zb. Sehbehinderte haben dort ihre Mühe, diese Wassergräben zu überqueren.
Ich erinnere mich an alte Zeiten, dass wir Spontan in der FuZo,
eine öffentliche Versammlung abgehalten haben.
Das Nachsehen hatten die Jungs und Mädel des O-Amt.
Noch etwas, androhen kann das O-Amt wenn der Tag lang ist, vieles. Nur a,- muss es im Ortsrecht stehen und b,- sollte es Rechtsmäßig sein. Nebenbei kann man spontane Versammlungen mit der Bevölkerung, im Ö-Raum, nachträglich anmelden.
Das hier Willkür von der Staatsmacht ausgeht, kann man an den Widersprüchlichen Aussagen, der anderen Ordnungsmacht,
auch in Blau, ersehen.
Hier wollte man meiner Meinung von allen Dreien den Starken Maxe markieren. Nebenbei, wo bleibt denn unsere Ordnungsmacht bei den Bettelnden Neu-Europäer aus Bulgarien und Rumänien?
Wenn die Jungs in Blau kommen, dann wird von denen Fersengeld gegeben.
Auch müssen die Brüder und Schwestern mit ihrer Zeitschrift „Erwachet“, jetzt Obdacht geben,
dass sie in der FuZo nicht sofort verhaftet werden.
Eine bitte an die SHG Weiße Taube hätte ich noch!
Last es uns Leser des Doppelwacholder wissen,
wie diese Eulenspiegelei weitergeht.