„Jahrzehntelange Unterfinanzierung der Kommunen“

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Der Städtetag Nordrhein-Westfalen begrüßt die Absicht des Landes, die Belastung der Kommunen durch Sozialausgaben im kommunalen Finanzausgleich 2012 stärker zu berücksichtigen als bisher.

„Die kommunalen Sozialausgaben sind in den vergangenen Jahren dramatisch angestiegen. Deshalb ist es dringend geboten und längst überfällig, die völlig veralteten Berechnungsgrundlagen für den kommunalen Finanzausgleich der Realität anzupassen“, erklärte der Geschäftsführer des Städtetages Nordrhein-Westfalen, Dr. Stephan Articus, anlässlich einer Anhörung zum Entwurf für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 im Ausschuss für Kommunalpolitik des Landtages.

Entschieden trat Articus der Behauptung entgegen, der Gesetzentwurf der Landesregierung bevorzuge einseitig die kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen und benachteilige den ländlichen Raum. Im Gegenteil wolle das Land die kommunalen Soziallasten im Finanzausgleich 2012 längst nicht in dem Maße berücksichtigen, wie es angesichts der Ausgabenentwicklung tatsächlich erforderlich wäre, betonte Articus. Der Gesetzentwurf enthalte zudem zahlreiche strukturelle Eingriffe in das System des Finanzausgleichs, die klar zugunsten des ländlichen Raums gingen.

Die Auseinandersetzungen um die Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs bezeichnete Articus als Folge der seit Jahrzehnten herrschenden strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen. „Wenn die Mittel für die kommunale Ebene insgesamt nicht ausreichen, wird jede Anpassung des Finanzausgleichs an die Realität dazu führen, dass sich manche Kommunen ungerecht behandelt oder gar als Verlierer fühlen“, sagte Articus. Dem könne nur wirksam begegnet werden, wenn die für den kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung stehenden Mittel erhöht würden.

Die Landesregierung habe bereits wegweisende erste Schritte in die richtige Richtung unternommen, erklärte Articus. Die strukturelle Finanzierungslücke, von namhaften Finanzwissenschaftlern auf mindestens 2,5 Milliarden Euro jährlich beziffert, habe damit indes nicht geschlossen werden können. „Die aktuelle Debatte um den Finanzausgleich zeigt: Wir brauchen dringend eine Verfassungsänderung, durch die den Kommunen insgesamt eine finanzielle Mindestausstattung garantiert wird“, sagte Articus.

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