U3-Plätze: Eltern brauchen Klarheit

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Nach Angaben des Deutschen Städtetages liegt der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in vielen großen Städten weitaus höher als bislang angenommen. Zahlreiche Städte rechnen mit Betreuungsquoten in einer Größenordnung von 50 Prozent. Der kommunale Spitzenverband fordert deshalb Bund und Länder auf, gemeinsam mit den Kommunen zeitnah zu überprüfen, inwieweit die notwendige große Zahl von Plätzen tatsächlich 2013 zur Verfügung steht. Die Städte appellieren außerdem eindringlich an die Länder, die noch fehlenden Finanzmittel für den Ausbau der Betreuung bereitzustellen.

Der Präsident des Deutschen Städtetages, der Münchner Oberbürgermeister Christian Ude, sagte nach Sitzungen von Präsidium und Hauptausschuss gestern in Berlin: „Am Willen und Engagement der Städte für den Ausbau gibt es keinen Zweifel, aber die Herausforderung ist trotz großer Fortschritte gewaltig. Wenn der Rechtsanspruch nicht pünktlich eingelöst werden kann, müssen die Eltern rechtzeitig Bescheid wissen. Deshalb müssen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam zügig Klarheit schaffen, ob die Realisierung des Rechtsanspruchs zum Sommer 2013 gefährdet ist.“ Das habe der Deutsche Städtetag auch im Gespräch mit Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder deutlich gemacht, die im Hauptausschuss des Verbandes zu Gast war.

Wenn sich herausstelle, dass der Rechtsanspruch gefährdet ist, müssten umgehend geeignete Maßnahmen ergriffen werden, sagte Ude. „Es muss verhindert werden, dass die Städte mit Klagen und Schadenersatzforderungen überzogen werden, falls der Rechtsanspruch am 1. August 2013 nicht erfüllt werden kann.“

Die von der Bundesregierung im Bundesdurchschnitt angenommene Versorgung von 39 Prozent der Kinder unter drei Jahren reiche in vielen Städten nicht aus.

Doch nicht nur der erhöhte Bedarf müsse bei der Prüfung bedacht werden, ob der Rechtsanspruch bis Sommer 2013 realisierbar ist, betonte Ude: „Die Finanzierung durch die Länder stellt ein großes Problem dar. Bisher hat nur ein Land aufgrund eines Gerichtsurteils anerkannt, dass es den Kommunen die Kosten für den Ausbau ausgleichen muss. Die Länder müssen endlich alle handeln und zusätzlich zu den 4 Milliarden Euro des Bundes das noch fehlende Geld bereitstellen. Die Länder haben im Bundesrat den Ausbau der Betreuung mitbeschlossen und können sich jetzt nicht heimlich davonstehlen und die Eltern im Regen stehen lassen“, so Ude. Ohne hinreichende Finanzmittel aus den Ländern könne der Rechtsanspruch zum 1. August 2013 nicht umgesetzt werden.

Fehlende Erzieherinnen und Grundstücke

Die Vizepräsidentin des Deutschen Städtetages, die Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth, sagte zur Größenordnung der Plätze, die noch zu schaffen sind: „Die Kommunen und freien Träger haben schon viel geleistet, zwischen 2006 und 2010 sind 185.000 Plätze geschaffen worden. Wir brauchen aber bundesweit immer noch deutlich mehr als 200.000 zusätzliche Plätze. Selbst bei günstigen Annahmen fehlen noch mindestens 200.000 Plätze, um 750.000 Plätze zu erreichen. Damit wird aber erst eine Versorgung von 39 Prozent der unter Dreijährigen sichergestellt.“ Wenn ein Rechtsanspruch dagegen zum Beispiel bedeute, dass die Eltern in den westlichen Ländern so viel Betreuung nachfragen wie in Ostdeutschland – rund 46 Prozent –, dann würden noch deutlich mehr als 300.000 Plätze benötigt.

Roth betonte, dass es außerdem vor Ort häufig an geeigneten Grundstücken für geplante und oft schon beschlossene Baumaßnahmen fehle und zum Teil auch Fachkräftemangel herrsche: „In einigen Städten besteht die große Sorge, dass der Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern nicht gedeckt werden kann.“

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