DGB: Rechtsgrundlage für Hartz-IV Bescheide ab 1. Januar 2011 verfassungswidrig

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Empfänger sollten Widerspruch einlegen

Der Bundesrat hat am 17. Dezember die neuen Hartz-IV-Sätze abgelehnt. Das heißt im Klartext: Ab 1. Januar 2011 müssen die Leistungen des SGB II von der auf Basis der bisherigen Rechtslage berechnet werden. Die zweite Möglichkeit wäre eine Anpassung, die den Gesetzentwurf zur Neuregelung des SGB II berücksichtigt. Dann müssten z.B. Alleinstehenden 359 Euro gewährt werden, zuzüglich von 5 Euro, diese möglicherweise als Darlehen.

„Gegen Bescheide, mit denen Leistungen ab 1.1.2011 bewilligt wurden, sollten die Empfänger deshalb Widerspruch bei der ARGE einlegen. Wenn es zu einer Einigung im Vermittlungsausschuss kommt, ist zu klären, ob die Regelung der Verfassung entspricht. Das bedeutet zwar nicht automatisch mehr Geld. Kann aber ermöglichen, alle Leistungen ab dem 1.1.2011 rückwirkend zu bekommen, wenn Gerichte entschieden haben, “ so DGB Regionsvorsitzender Michael Hermund.

Der Gesetzgeber hatte die Aufgabe, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9.2.2010 umzusetzen – und zwar bis zum 1. Januar 2011. Unabhängig davon, ob das noch gelingt, eventuell auch rückwirkend, bestehen Zweifel an einer verfassungskonformen Regelung. Insbesondere an der Ermittlung der Regelbedarfe und an den Leistungen im so genannten Bildungspaket gibt es erhebliche Kritik.

Das Musterschreiben steht auf der homepage

http://www.region-ruhr-mark.dgb.de

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