Bundestag beschließt neue Lasten für Kommunen

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Mit dem Bundeshaushalt 2011 kommen weitere Belastungen auf die Kommunen zu. Kürzungen bei Leistungen zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen, im Bereich des Städtebaus und bei der Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung werden die Handlungsfähigkeit der Kommunen weiter beschneiden. Bei den Kosten der Unterkunft wird es erneut keine angemessene Beteiligung des Bundes an deren Finanzierung geben. Damit werden die Kommunen auch in 2011 nicht um die versprochenen 2,5 Mrd. Euro entlastet.

Nach der Debatte um den Einzelplan 11 (Arbeit und Soziales) gab es eine namentliche Abstimmung zum Antrag der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN, in den Haushalt 2011 eine Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (KdU) für 2011 5,4 Mrd. Euro einzustellen. Das würde einer Bundesbeteiligung von 37,7% entsprechen. Bei der Berechnung dieses Anteils wurden die realen Kosten für KdU zugrunde gelegt. Nur eine Beteiligung in dieser Höhe würde zu der den Kommunen versprochenen Entlastung von 2,5 Mrd. Euro führen.

Nur die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE und von Bündnis90/DIE GRÜNEN haben für diesen Antrag gestimmt. Abgeordnete der CDU/CSU, SPD und FDP stimmten dagegen.

Der Bundesrat hatte am 9. November 2009 beschlossen, den Bundesanteil zu erhöhen und nicht mehr die Bedarfsgemeinschaften, sondern die realen Kosten der KdU als Grundlage für die Berechnung der Bundesbeteiligung zu nehmen.

Die Bundesregierung hatte dies zurückgewiesen. Der Gesetzesentwurf wurde im Dezember 2009 mit den Stimmen der CDU/CSU und FDP angenommen. Daraufhin hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen.

Der Vermittlungsausschuss zum Sechsten Gesetz zur Änderung des SGB II (Bundesanteil KdU 2010) hat dreimal getagt. Es wurde keine Einigung hinsichtlich der Bundesbeteiligung an den KdU für das Jahr 2010 erzielt.

Der Bundestag musste am Freitag, den 26. November 2010 darüber entscheiden, ob er den Einspruch des Bundesrates zurückweist. Die Abgeordneten CDU/CSU und der FDP haben gegen die Stimmen der Abgeordneten der LINKEN und Bündnis90/Die Grünen für eine Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates gestimmt. Damit tritt das Gesetz in Kraft. Der Bundesanteil an den KdU beträgt damit für das Jahr 2010 durchschnittlich 23,6%.

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