Nach Ansicht des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) ist eine Reform der Grundsteuer überfällig. Die überkommenen Einheitswerte, die immer noch die Bemessungsgrundlage der Steuer bilden, seien bei weitem nicht mehr zeitgemäß.
Sie haben sich auf Grund der weit zurückliegenden Bezugszeitpunkte 1935 (neue Länder) und 1964 (alte Länder) zum Teil extrem weit von den realen Werten der Grundstücke entfernt. Dies kann dazu führen, dass etwa ein vor wenigen Monaten neu bebautes Grundstück einem Grundstück mit einem Gebäude der Baujahre 1935 bzw. 1964 gleichgestellt wird.
Nachdem der Bundesfinanzhof das alte Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer als verfassungswidrig kritisiert hat, ist nunmehr weitere Bewegung in die Debatte um die erforderliche und geplante Grundsteuerreform gekommen.
„Die Grundsteuer sollte nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs so reformiert werden, dass sich das Aufkommen zugunsten der Kommunen deutlich verbessert“, sagte Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, im Gespräch mit dem Handelsblatt.
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Der Bundesfinanzhof hält die geltende Regelung für verfassungswidrig. Jetzt drängen die schwarz-gelben Landesregierungen von Hessen, Bayern und Baden-Württemberg auf eine radikale Vereinfachung: Grundstücksfläche und Nutzung sollen Basis der Berechnung werden.
Dem Vorschlag zufolge sollen zwei Grundstücke mit gleicher Nutzungsart und identischen Flächenmerkmalen innerhalb einer Kommune unabhängig von ihrem Wert gleich hoch mit Abgaben belastet werden. Die Reform werde aufkommensneutral sein und nicht zu flächendeckenden Steuererhöhungen führen, sagte Stächele.
Laut Focus haben erste Berechnungen gezeigt, dass davon eher die Wohneigentümer profitieren könnten. Landwirte und Besitzer unbebauter Flächen in den neuen Ländern drohe dagegen zum Teil eine hohe Mehrbelastung. Wer in einer Villa in guter Lage wohne, würde damit nicht mehr als der Besitzer einer gleich großen Bruchbude neben der Müllkippe zahlen, heißt es in dem Magazinbericht.
Quelle: FTD
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