Wahlausschuss in Hagen hat entschieden

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Auf der heutigen Versammlung teilte der Versammlungsleiter Dr. Christian Schmidt den Ausschussmitgliedern mit, dass es drei externe Einwände gegen die eingereichten Wahlvorschläge gibt. Er verlas sodann die Einwände eines ehemaligen Mitglieds von Bürger für Hagen und einigen Mitgliedern der Partei DIE LINKE gegen die eingereichten Wahlvorschläge.

 

Alle Einsprüche wurden vom Rechtsamt der Stadt geprüft und für das heutige Verfahren als nicht relevant erachtet. Man berief sich bei den LINKEN im Wesentlichen auf das vorangegangene Schiedsverfahren der Partei, in dem die Rechtmäßigkeit der Wahlveranstaltung der LINKEN vom 30.05.2009 festgestellt wurde. Außerdem sei der Wahlausschuss nur zur Prüfung der Formalien, wie termingerechte Einreichung der Wahlvorschläge, Wählbarkeit der Kandidaten usw., berechtigt.

Trotzdem gab Herr Dr. Schmidt den Mitgliedern des Wahl-ausschusses die Gelegenheit sich mit den Anfechtungen auseinander zu setzen. Wovon diese auch regen Gebrauch machten.

Hier muss allerdings die Frage erlaubt sein, welchen Sinn die Beschäftigung mit den Wahlanfechtungen haben sollte, wenn lediglich über die Richtigkeit der Formalien abgestimmt werden darf?

Auf mehrmaliges Nachfragen einiger Ausschussmitglieder welche Konsequenzen es hätte, wenn ein ordentliches Gericht feststellen würde, dass die Vorwürfe berechtigt waren, ob dann zum Beispiel die Kommunalwahl wiederholt werden müsse, kam die Antwort des Vorsitzenden: „Nein, es hätte keine Konsequenzen. Die Wahl müsste nicht wiederholt werden.“

Nachdem in die Abstimmung der Verwaltungsvorlage eingetreten worden war, äußerten die Ausschussmitglieder der SPD Bedenken und hätten lieber differenzierter abgestimmt. Dies war – wie nicht anders zu Erwarten – aus formalen Gründen nicht mehr möglich. So enthielten sich die Drei bei der Abstimmung (außer bei der Zulassung der Oberbürgermeisterkandidaten) auch der Stimme.

Letztlich wurde wie folgt abgestimmt:

Alle 8 OB-Kandidaten werden zur Wahl zugelassen.

(10 Ja, 1 Enthaltung)

Alle Wahlkreiskandidaten, außer 13 der NPD, werden zur Wahl zugelassen.

(8 Ja, 3 Enthaltungen)

Alle Reservelisten und BV´s werden zur Wahl zugelassen, außer einem Kandidaten der NPD.

(8 Ja, 3 Enthaltungen)

Somit sind folgende Parteien und Wählervereinigungen zur Wahl zugelassen: CDU, SPD, Grüne, FDP, BfH, Hagen Aktiv, NPD, DIE LINKE

Gegen diesen Beschluss des Kreiswahlausschusses kann binnen drei Tagen vom Leiter des Wahlausschusses, den Vertrauensleuten oder der Aufsichtsbehörde Widerspruch eingelegt werden. In diesem Fall würde der Vorgang an den Landeswahlleiter verwiesen.

Fazit:

Um an einer Kommunalwahl teilnehmen zu können, müssen lediglich die Formalien eingehalten werden und es muss jemand in Form einer Eidesstattlichen Versicherung seinen Kopf für den ordnungs-gemäßen Ablauf der Wahlveranstaltung hinhalten. Alles Andere ist nebensächlich.

2 Antworten to “Wahlausschuss in Hagen hat entschieden”

  1. Hagi Says:

    Werte Leser.

    Der Redakteur zeigt mit seinem Artikel und der Löschung von Kommentaren das er nur daran Interesse hat der Linken in Hagen zu schaden.
    Er hat keine Ahnung von Ratspolitik. Siehe hier den Kommentar zur Abstimmung.
    Das Angewendete Verfahren (Einzelabstimmung über Punkte) Bezieht sich auf die Vorlage.
    Hauptsache pöbeln.

  2. Allan Quatermain Says:

    Hagi, sie sind Gast hier als Kommentator zu diesem Artikel.
    Das der Redakteur hier bei diesen Artikel „pöpelt“ kann ich,
    da ich lesen kann, nicht erkennen.

    Die Formalien zur Wahlanfechtung der Liste hat er doch Wertneutral beschriebenPunkt

    Wer sich nicht Neutral verhalten hat, waren doch die Köpfe der Wahlanfechtungen, die in Personalunion als Ausschussmitglieder und Vertreter der Parteien über sich selbst debatieren und abstimmen durften.

    Es wurden nur über die „Formalien“ abgestimmtPUNKT
    Herr Dr. Schmidt hat dieses doch eindeutig erklärt.
    Hier hat sich die Verwaltung aus der Schusslinie gebracht.
    Alles andere werden Gerichte evtl. klären müssen.

    Auch über das Inflationäre der Eidesstattlichen Versicherungen werden sich die Gerichte irgendwann beschäftigen müssen.

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