Am Mittwoch, 1. Juli, überreichte Christian Salomon, Leiter der Abteilung Schule der Bezirksregierung Arnsberg, im Auftrag des Regierungspräsidenten Helmut Diegel, der Stadt Hagen einen Förderbescheid über nahezu 2 Millionen Euro für Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Qualifizierung.
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ sollen so die bestehenden Ausstattungen der Hagener Berufskollegs, Cuno I und II, Käthe-Kollwitz, Kaufmannsschule I und II, ergänzt und neuen technischen Anforderungen der Berufswelt angepasst werden. Berücksichtigt werden dabei auch moderne Lernmethoden, wie Blended-Learning, sowie die notwendige informationstechnische Infrastruktur. Neben diesen technischen und didaktischen Aspekten wird bei der Förderung insbesondere auf den multivariablen Einsatz sowohl in der Aus- als auch der Weiterbildung Wert gelegt. So werden die Berufskollegs künftig in die Lage versetzt, den stetig wachsenden Anforderungen im Rahmen der Ausbildung junger Menschen gerecht zu werden und weiterhin eine Ausbildung auf dem bisherigen, gewohnt hohen Niveau anbieten zu können.
Quelle: Stadt Hagen
Anmerkung:
Ausgaben für die Bildung sind zu begrüßen, sichern sie doch unser aller Zukunft.
Nun ist es beim Ausbildungsgang zum staatlich anerkannten /er Erzieher /in für den Abschluss der Ausbildung erforderlich, ein so genanntes Berufsanerkennungsjahr mit anschließender Prüfung in Form eines Kolloquiums zu erbringen. Hier hakt es bei den städtischen Praktikumsplätzen. Es sind nicht genügend Plätze für alle angehenden Erzieher /innen vorhanden. Kirchliche Betreiber oder Elterninitiativen von Kindergärten sind oft nicht in der Lage eine Vergütung zu bezahlen. Ein Ausweichen in Nachbarstädte geht nur mit Zustimmung des Berufskollegs, da die Schulen die angehenden Erzieher /innen weiterhin betreuen.
Damit keine angehenden Erzieher /innen auf der Strecke bleiben, muss vor Beginn der Ausbildung sichergestellt werden, dass ausreichend Berufsanerkennungsplätze vorhanden sind. Dieses Berufsanerkennungsjahr muss nämlich bis spätestens zwei Jahre nach der theoretischen Prüfung abgeschlossen sein, sonst ist der gesamte Ausbildungsgang hinfällig.
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